…von der als unrichtig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Zur Höhe der verhängten Zwangsstrafen ist Nachstehendes festzuhalten: Wie bereits ausgeführt, liegt die Festsetzung der Zwangsstrafe dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 26.6.1992, 89/17/0010). Bei der Ausmittelung der Höhe…
…und 19. März 2013 teilweise nachträglich entrichtet. Ein Rest von € 8.186,27 haftet wohl auf Dauer unentrichtet aus (Kontoabfrage). Der Zweitbeschuldigte hat daher betreffend Juli 2011 eine Hinterziehung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 15.980,40 nach § 33 Abs. 2…
…wird vom Bundesfinanzgericht im Rahmen seiner umfassenden Kognitionsbefugnis im Sinne des § 279 Abs. 1 BAO unabhängig von der erstinstanzlichen Ermessensübung nochmals geübt. Jedoch stellt die ursprünglich angedrohte Höhe der Zwangsstrafe auch für das Bundesfinanzgericht die Obergrenze dar (Leitner in Fischerlehner/Brennsteiner/Leitner/Petrag-Wolf, Abgabenverfahren4, …
…an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 15.980,92 [gemeint: ATS 219.902,--] bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie 2.) selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Kraftfahrzeugsteuer betreffend den Zeitraum Jänner bis Dezember 2001 in der Höhe von insgesamt €…
…Weiters wurde ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO hinsichtlich der festgesetzten Zwangsstrafe in Höhe von € 1.000 beantragt. Faktum ist, dass das Verhalten der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen (UST/KÖST) 2022 und die Festsetzung einer Zwangsstrafe v. 15.08.2024 sowie eine diesbezügliche Beschwerde derselben stl…
…22. Juli 2019 eine Geldstrafe von € 60,00 vorgeschrieben. Dieser Betrag bewegt sich im - unteren - Bereich des durch § 47 VStG bzw. § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 normierten Rahmens, sodass diese Vorgangsweise nicht zu beanstanden ist. Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe Dem Vorbringen des Bf. im…
…zu einer Geldstrafe von € 10.000,00 verurteilt. Gemäß § 20 FinStrG werde die für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 4 Wochen bestimmt. Gemäß § 185 FinStrG seien die Kosten des Finanzstrafverfahrens in der Höhe von € 500,00…
…auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4…
…Zweitbeschuldigten erscheint eine Reduktion der Geldstrafe im Sinne einer außergewöhnlichen Strafmilderung auf Euro 2.00,00 als tat- und schuldangemessen, zumal er sich nunmehr in Pension befindet und erkrankt ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten in Höhe von € 400,00…
…der Zwangsstrafe in Höhe von 360 € nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden. Ebenso wenig hat das Finanzamt bei der Ausmessung dieses Betrages auf den für die Ermessensübung bedeutsamen weiteren Umstand Bedacht genommen, dass die Veranlagung zur Umsatzsteuer 2004 zu keiner Nachforderung geführt hat und hinsichtlich der…
…16/0044). Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, beträgt also € 172.828,80. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe und die sonstigen zu beachtenden Kriterien die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Situation des…
…am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet hat. Der Bw. wurde bereits zweimal wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einerseits mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz vom 1. Februar 2000 zu einer Geldstrafe in Höhe von ATS 75.000,00 (€ 5.450,46…
…Abfrage des Abgabenkontos des Beschuldigten). Tatsächlich sind aber A lediglich Gutschriften in Höhe von insgesamt -€ 1.206,65 zugestanden (Bericht Außenprüfung vom 23. Februar 2016 zu ABNr1). Eine allfällige Strafbarkeit dieser Geltendmachung überhöhter Gutschriften ist durch die Strafbarkeit der versuchten Hinterziehung an Umsatzsteuer nach §…
…verfolge auch das Ziel, den Parkraum zu rationieren und könne dieses Ziel nur erreicht werden, wenn die Strafe durch ihre Höhe geeignet sei, die Bf. zur Vermeidung von Übertretungen des Parkometergesetzes anzuhalten. Als erschwerend sei eine bei der Behörde aufscheinende, rechtskräftige, verwaltungsstrafrechtliche Vormerkung im Bereich…
…Geldstrafe von bspw. € 20.000,00, welche jeweils einmal einem einkommens- und vermögenslosem, hoch verschuldeten Finanzstraftäter und in einem zweiten Fall einem Wirtschaftsmillionär auferlegt werden muss, jeweils eine Ersatzfreiheitsstrafe in ein und derselben Höhe vorsieht, verletzt definitiv das Finanzstrafgesetz. Aus der obigen Aufstellung der…
… 184 BAO geschätzt und dem Beschuldigten die Umsatzsteuer für Jänner bis April 2003 in Höhe von € 16.000,-- mit Bescheid vom 1. Juli 2003 vorgeschrieben. Der gegen diesen Bescheid durch den damaligen Masseverwalter des Beschuldigten eingebrachten Berufung hat das Finanzamt Innsbruck Folge gegeben und…
…Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 08/2013, 09/2013, 10/2013, 11/2013, 12/2013, 02/2014, 04/2014, 05/2014, 06/2014, 07/2014, 09/2014 und 10/2014 abgabenrechtliche Offenlegungspflichten verletzt hat. Über den Bf. wurde eine Geldstrafe in der Höhe von…
…Anbringen, jedenfalls aber an der Rechtzeitigkeit des Anbringens vor Prüfungsbeginn und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend das Einzelunternehmen des W ist bezüglich des Zeitraumes Oktober 2002 bis zum Ablauf des 15. November 2002 eine Straßenbenützungsabgabe in Höhe von € 144,-- zu entrichten gewesen…
…verhältnismäßige Geldstrafe von € 1.671,00 indizieren würde, einem Argument, welchem aber wieder mit dem Hinweis zu begegnen ist, dass eine hohe Geldstrafe als existenzbedrohender Eingriff und damit als ein unverhältnismäßig größeres Sanktionsübel zu begreifen ist, sohin ein Absinken des Strafrahmens und der tatsächlichen…
…März 2011, StrNrn. 34 und 56, eine Zusatzgeldstrafe in Höhe von 100,00 Euro (in Worten: einhundert) verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG hat der Beschuldigte die Kosten des Strafverfahrens iHv. 10,00 Euro (lit. a leg. cit.) und darüber hinaus die Kosten des Strafvollzuges…