…ist (Ritz, § 114 Tz 7, mit Judikaturnachweisen). Der Grundsatz von Treu und Glauben ist bei Ermessensentscheidungen und - nach überwiegender Auffassung - bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen; die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (vgl. Ritz, § 114 Tz 8; dem Grundsatz…
…Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (zB den der Unbilligkeit iSd § 236 BAO) zu berücksichtigen. Beide Gerichtshöfe öffentlichen Rechts wenden den Grundsatz von Treu und Glauben nicht nur bei Ermessensentscheidungen, sondern vereinzelt auch dann an, wenn der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt ist (somit bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe…
…Verfahrensganges). 6. Zu den Ausführungen der steuerlichen Vertreterin betreffend den Grundsatz von Treu und Glauben ist zunächst festzuhalten, dass dieser nur bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen ist; die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (Ritz, BAO4…
…Bw. zu ersetzen. Der Grundsatz von Treu und Glauben kommt nur bei Ermessensentscheidungen bzw. bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu tragen. Wenn dem Fristverlängerungsansuchen ein undeutlicher Inhalt beizumessen wäre, hätte die Behörde von sich aus (ohne Ermessensübung) tätig werden und die Absicht der Bw. in…
…die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben bietet, liegt bei Ermessensentscheidungen und (nach überwiegender Auffassung) bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe vor. Demgemäß kommt diesem Prinzip auch im Nachsichtsverfahren bei der Auslegung des Begriffes der "Unbilligkeit" im Sinne des § 236 BAO maßgebliche Bedeutung zu. Bei…
…Der Grundsatz von Treu und Glauben komme nicht zum Tragen, da dessen Anwendung auf Ermessensentscheidungen bzw. allenfalls auf die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe beschränkt sei. Mit Schreiben vom 11. März 2010 erhob der Bw. fristgerecht Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung. In Ergänzung zur Berufung brachte der Bw…
…2001, 2001/16/0063). Die Anwendung von Treu und Glauben setzt einen Vollzugsspielraum, entweder bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe oder bei der Ermessensübung, voraus (VwGH 9.3.2005, 2001/13/0273). Zur behaupteten Verletzung des Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben ist vorerst zu bemerken, dass…
…beseitigt werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben hat aber gemäß der Richtlinie vom 6.4.2006 eine interpretations- und ermessensleitende Funktion, d.h., dieser Grundsatz ist bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe anzuwenden. D.h., dass bis zum VwGH Erkenntnis vom 20.4.2006 bzw. Aufnahme…
…2. Auflage, Anm. 8 ff z § 114) nur bei Ermessenentscheidungen und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe Anwendung, nicht jedoch dann, wenn - wie im gegenständlichen Fall - zwingendes Recht bzw. nicht auslegungsbedürftige Gesetzesbegriffe anzuwenden sind. Nach all dem war - nicht zuletzt auch unter Bedachtnahme darauf, dass der Unabhängige…
…2011, § 114, Tz 7 und die dort zitierte Judikatur). Nach überwiegender Auffassung ist der Grundsatz von Treu und Glauben bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (zB den der Unbilligkeit iSd § 236) zu berücksichtigen. Die Anwendung dieses Grundsatzes setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (vgl…
…gegebener Vollzugsspielraum bei der Anwendung der einzelnen Gesetze verlangt. Ein solcher ist bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe gegeben. Ein solcher Spielraum ist-gemäß der Textierung der vorstehend angeführten grunderwerbsteuerrechtlichen Bestimmungen - bei der Beurteilung, ob es sich bei der Vereinbarung der Verlängerung eines…
…die entsprechende Auskunft erteilt hat (vgl. auch Ritz, BAO4 § 114 Tz 10). Im Übrigen ist dieser Grundsatz nur bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen. Die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (wiederum Ritz, BAO4, § 114 Tz 8…
…Ritz, BAO4 § 114 Rz. 6). Dazu ist anzumerken, dass sich der Anwendungsbereich des Grundsatzes von Treu und Glauben auf Ermessensentscheidungen beschränkt bzw. allenfalls zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe herangezogen werden kann und einen Vollzugsspielraum voraussetzt (vgl. Ritz, BAO4 § 114 Rz. 8). Wenn die Ap. in aufgrund…
…114 mwN). Ein Vollzugsspielraum, der Platz für die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben bietet, liegt bei Ermessensentscheidungen und (nach überwiegender Auffassung) bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe vor. Bei der Festsetzung der Erwerbsteuer, um die es im gegenständlichen Berufungsverfahren ging, bot sich der Abgabenbehörde -…
…der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (zB den der Unbilligkeit iSd § 236) zu berücksichtigen. Beide Gerichtshöfe öffentlichen Rechts wenden den Grundsatz von Treu und Glauben nicht nur bei Ermessensentscheidungen, sondern vereinzelt auch dann an, wenn der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt ist (somit bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe…
…bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen ist (Ritz, a.a.O.), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben. Weder ist die Gewährung und die Rückforderung der Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbeträge in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, noch ist im gegenständlichen Fall ein unbestimmter Rechtsbegriff auszulegen…
…114 Tz 7ff, weist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung darauf hin, dass der Grundsatz von Treu und Glauben nur bei Ermessensentscheidungen (§ 20 BAO) oder bestenfalls bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zur Anwendung kommen kann. Wie bereits oben betreffend Erlassmeinung BMF, Rz 1831 UStR, ausgeführt, handelt es…
…der Grundsatz von Treu und Glauben, sodass er nur zur Anwendung gelangen kann, wenn ein Vollzugsspielraum besteht (Ermessensentscheidungen, Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe). Ein derartiger Entscheidungsspielraum liegt aber bei der Steuerpflicht der Sondergebühr nach § 75 RGV im Jahr 2008 nicht vor. Mit der Reisekosten-Novelle 2007 ist…
…zu stehen und darf sich nicht ohne triftigen Grund zu dem in Widerspruch setzen, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Der Anwendungsbereich dieses Grundsatzes ist bei Ermessensentscheidungen bzw. allenfalls bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe von Bedeutung (vgl. Ritz, BAO3 §114 Rz…
…aktenmäßig nicht nachvollziehen. Hiezu hält der Unabhängige Finanzsenat zudem Nachstehendes fest: Der Grundsatz von Treu und Glauben ist nach Lehre und Rechtsprechung vorwiegend bei Ermessensentscheidungen sowie bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu beachten und setzt von der Anwendung her einen Vollzugsspielraum voraus. Der gegenständlich von…