…Grundsatz von Treu und Glauben hinweist, ist ihr zuzugestehen, dass unrichtige Auskünfte im Einzelfall diesen Grundsatz verletzen können, was eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles und somit die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge hätte. Allerdings ist ein Aufteilungsschlüssel, mit dem das Verhältnis zwischen beweglichem…
…vertraut haben (Doralt/Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts II², Seite 152). Unrichtige Auskünfte im Einzelfall können Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben (vgl. VwGH 27.1.1983, 81/15/0120). Allgemeinen Verwaltungsanweisungen…
…zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Auch unrichtige Auskünfte im Einzelfall können einen gewissen Vertrauens- und Dispositionsschutz auslösen sowie bei der dessen ungeachtet gebotenen Anwendung des Gesetzes eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO nach…
…zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Auch unrichtige Auskünfte im Einzelfall können einen gewissen Vertrauens- und Dispositionsschutz auslösen sowie bei der dessenungeachtet gebotenen Anwendung des Gesetzes eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO nach der…
…der Zwangsstrafe hinsichtlich der Abgabenerklärung ausgeführt, geht das Finanzamt auch hinsichtlich der Verhängung der Zwangsstrafe mangels Auskunftserteilung von einer gesetzeskonformen Ermessensübung ( § 20 BAO ) aus. Alleine das Nicht-Nachkommen der Aufforderung, Auskünfte im Sinne des § 143 Abs. 2 BAO zu erteilen, trotz Androhung einer Zwangsstrafe hat…
…lässt sich nichts gewinnen, da ein Verstoß von Treu und Glauben ein aktives Tun des Finanzamtes erfordert hätte, wie unrichtige Auskünfte im Einzelfall (VwGH 19.3.2008, 2007/15/0082), nicht jedoch ein bloßes Unterlassen einer Bemängelung der geltend gemachten Vorsteuerabzüge (VwGH 2.9.1987…
…zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Auch unrichtige Auskünfte im Einzelfall können einen gewissen Vertrauens- und Dispositionsschutz auslösen sowie bei der dessenungeachtet gebotenen Anwendung des Gesetzes eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO nach der…
…96/15/0001, VwGH 13.03.1991, 90/13/0241). Zwar können unrichtige Auskünfte im Einzelfall Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und damit die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben (VwGH 19.03.2008, 2008/15/0082), soweit vom…
…dass unrichtige Auskünfte im Einzelfall diesen Grundsatz verletzen können, was eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles und somit die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge hätte. Nach § 3 Z. 2 lit. a der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des…
…die Auskunft erteilt, dass die Bezüge der Geschäftsführer dem Dienstgeberbeitrag zu unterwerfen seien, wären keine Geschäftsführerbezüge vereinbart worden, sondern die der Bw. unentgeltlich zur Verfügung gestellten privaten Grundstücke der Geschäftsführer an die GmbH vermietet worden. Unrichtige Auskünfte im Einzelfall könnten den Grundsatz von Treu und…
…zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Auch unrichtige Auskünfte im Einzelfall können einen gewissen Vertrauens- und Dispositionsschutz auslösen sowie bei der dessen ungeachtet gebotenen Anwendung des Gesetzes eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO nach…
…in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Unrichtige Auskünfte im Einzelfall können Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben. Vom Bw. wird nicht vorgebracht…
…Markt erzielbaren Rendite liegen." Die Beteiligten wurden in dem Kapitalmarktgesetz geprüften Anbot auf allfällige steuerliche Änderungen hingewiesen. Auskünfte von Abgabenbehörden im Einzelfall oder gar Aufforderungen sich als atypisch Gesellschafter zu beteiligten, erfolgten nicht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben liegt nicht vor. …
…am Markt erzielbaren Rendite liegen." Die Beteiligten wurden in dem Kapitalmarktgesetz geprüften Anbot sehr wohl auf allfällige steuerliche Änderungen hingewiesen. Auskünfte von Abgabenbehörden im Einzelfall, dass sie die errechnete Rendite sicher beziehen werden erfolgten nicht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben liegt…
…47). Nach der Rsp des BFH ist die Frage, ob Nachhaltigkeit vorliegt, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten. Merkmale, die für die Nachhaltigkeit sprechen und die im Einzelfall zu werten sind, sind danach u. a.: mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, Ausführung…
…Rendite liegen." Die Beteiligten wurden in dem Kapitalmarktgesetz geprüften Anbot auf allfällige steuerliche Änderungen hingewiesen. Auskünfte von Abgabenbehörden im Einzelfall oder gar Aufforderungen sich als atypisch stille Gesellschafter zu beteiligten, erfolgten nicht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben liegt bei Nichtanerkennen einer…
…erzielbaren Rendite liegen." Die Beteiligten wurden in dem nach Kapitalmarktgesetz geprüften Anbot auf allfällige steuerliche Änderungen hingewiesen. Auskünfte von Abgabenbehörden im Einzelfall oder gar Aufforderungen sich als atypisch Gesellschafter zu beteiligten, erfolgten nicht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nicht vor. Beilage:…
…wiederkehrende Tätigkeit an einem Einsatzort oder ständige Tätigkeit in einem Einsatz- bzw. Zielgebiet) im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 zustehen, es sei denn, dass auf Grund von besonderen Umständen des Einzelfalles so genannte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 16 Abs…
…habe, könne den Behörden nicht zur Last gelegt werden. Nachweise über Subunternehmer seien im Gegensatz zu den Ausführungen der Bw. nur sehr eingeschränkt vorgelegen, mündliche Auskünfte des unbeschränkt haftenden Gesellschafters A hierzu seien ,schlichtweg nicht vorhanden'. So habe er keine einzige Person nennen können, welcher…
…daher schon begrifflich keine Erschwerung oder Gefährdung der Abgabenschuld gegeben. Das Finanzamt habe nicht dargelegt, warum eine Gefährdung oder Erschwerung vorliege, die jeweils im Einzelfall zu beurteilen sei. Es habe auch nicht dargelegt, warum nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheine…