…österreichische Staatsbürger Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, findet im Bereich der VO auf Bürger von Mitgliedstaaten der EU keine Anwendung. Der Bw hat daher im Jahr 2010 grs Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe nach den Bestimmungen der VO 1 und 2 iVm § 2 Abs 2 FLAG…
…im Ausland gewährt, wobei jedoch im Inland nach den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen keine Familienbeihilfe zugestanden wäre. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung wird einzig und allein gemäß § 4 Abs. 3 FLAG 1967 auf den Unterschiedsbetrag zwischen der gesamten gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Familienbeihilfe, die nach…
…in Griechenland wohnhaften und auch dort als selbständige tätige Bw. nach den innerstaatlichen österreichischen Rechtsvorschriften ein Familienbeihilfenanspruch oder ein Anspruch auf Ausgleichszahlung für die Tochter A. P. besteht. Gem § 2 Abs 8 FLAG haben Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz…
…vorgesehen. Die obige Begründung zur VO1 trifft sinngemäß auch auf die VO2 zu. Eine Ausgleichszahlung nach dem FLAG 1967 kommt aus den oben angeführten Gründen nicht in Betracht. Da somit ausschließlich die slowakischen Rechtsvorschriften sowohl auf die Bw als auch auf ihren Ehegatten anzuwenden waren…
…auch bisher eine solche nie erhalten habe, Anspruch auf die Ausgleichszahlung im Sinne der genannten Bestimmungen des FLAG habe, und zwar genau in der Höhe in der mir bisher die nun rückgeforderten Beträge geleistet worden sind. Die Rückforderung gemäß dem nun angefochtenen Bescheid ist daher…
…2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. Oktober 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG für STIEFSOHN für den Zeitraum von September 2009 bis September 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
…ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beilhilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. § 4 Abs 6 FLAG 1967 normiert, dass die Ausgleichszahlung, mit…
…Österreich auslösen. In der gegen den Abweisungsbescheid vom 1. Oktober 2003 durch den Vertreter der Bw. eingebrachten Berufung wurde ausgeführt: Die Bestimmung über die Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2 FLAG 1967) würde selbst dann gelten, wenn die Bw. durch ihre berufliche Tätigkeit in Ms den m…
…ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. (3) Die Ausgleichszahlung wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Familienbeihilfe, die nach diesem Bundesgesetz zu gewähren wäre, geleistet." Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder…
…27. Juni 2011 betreffend Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG für die Zeit von April 2010 bis Dezember 2010 in Höhe von € 196,00 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Es wird der Unterschiedsbetrag zwischen der in Deutschland gewährten gleichartigen Beihilfe und der Familienbeihilfe, die…
…Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes. Im Kommentar zum Familienlastenausgleich, Csaszar/Lenneis/Wanke, (s Herwig Aigner/Christian Lenneis, § 4 RZ 4) wird ausgeführt: "Mit dem BudgetbegleitG 2001 BGBl I 2000/142 wurde auch das FLAG…
…1 Familienlastenausgleichgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Entsprechend Abs. 2 leg. cit. erhalten österreichischen Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine . Ausgleichszahlung…
…Abs.1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach dessen Abs. 2 erhalten österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung…
…Ausgleichszahlung nicht mit der Begründung verwehrt werden, dass sie nicht in Österreich beschäftigt sei. Vielmehr beendete die derzeitige Karenz nach dem Mutterschutzgesetz nicht ihre Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der VO 1408/71. Die Bw. hat daher einen grundsätzlichen Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszahlung gemäß § 4 FLAG…
…zusammenlebe und daher Anspruch auf Ausgleichszahlung/Differenzzahlung bestehe. Mit Bericht vom (ohne Datum, eingelangt am 21. Dezember 2007) legte das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 - FLAG…
…der Familienbeihilfe jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung finden. Dadurch ist klar vorgegeben, dass es sich hier nicht um eine - wie es auf die inländische Familienbeihilfe zutrifft - monatliche Betrachtungsweise handelt (siehe auch das Abstellen auf ein Kalenderjahr gem. § 4 Abs. 4 FLAG 1967) und auch…
…beantragte Ausgleichszahlung ist daher nur dann zu gewähren, wenn diese Anspruchsvoraussetzungen auch im Berufungsfall erfüllt sind. Die relevante Gesetzeslage jeweils in der hier maßgebenden Fassung stellt sich wie folgt dar: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG 1967) haben Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person (§ 5 Abs. 5 - richtig: Abs. 4) Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. Gemäß § 4 Abs. 3 FLAG wird die Ausgleichszahlung…
…erwogen: Gemäß § 3 FLAG haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach den §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 leg.cit. ist eine Ausgleichszahlung zu leisten, und zwar in…
…FLAG normiert, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Breihilfe haben, keinen Anspruch auf (österreichische) Familienbeihilfe haben. In diesem Zusammenhang normiert § 4 Abs. 2 FLAG , dass österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 und § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung…