Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 3. Dezember 2001-, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Nachlass des am 18. Oktober 1947 verstorbenen X war - da…
…den Voraussetzungen für eine rechtmäßige Beschlagnahme lediglich auf die "Situation der Gefahr in Verzug" und die "Gefährdung der Einbringung der Abgaben im Fall der Unterlassung der Beschlagnahme" abgestellt werde. Im vorliegenden Ausfolgungsantrag werde- außer einem "Optionsrecht"- ausdrücklich keine weitere Voraussetzung erwähnt. Hingegen stünde unbestritten fest…
…den Voraussetzungen für eine rechtmäßige Beschlagnahme lediglich auf die "Situation der Gefahr in Verzug" und die "Gefährdung der Einbringung der Abgaben im Fall der Unterlassung der Beschlagnahme" abgestellt werde. Im vorliegenden Ausfolgungsantrag werde- außer einem "Optionsrecht"- ausdrücklich keine weitere Voraussetzung erwähnt. Hingegen stünde unbestritten fest…
…welche diese Gegenstände zum Zeitpunkt ihrer Beschlagnahme nicht innegehabt hat, beim Hauptzollamt Wien gestellt. Demzufolge wäre der betreffende "Ausfolgungsantrag" von der genannten Zollbehörde nicht (meritorisch) ab-, sondern richtigerweise (aus Formalgründen) als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Dadurch, dass das Hauptzollamt Wien dies in seiner (beschwerdegegenständlichen) Berufungsvorentscheidung verkannte…
…welche diese Gegenstände zum Zeitpunkt ihrer Beschlagnahme nicht innegehabt hat, beim Hauptzollamt Wien gestellt. Demzufolge wäre der betreffende "Ausfolgungsantrag" von der genannten Zollbehörde nicht (meritorisch) ab-, sondern richtigerweise (aus Formalgründen) als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Dadurch, dass das Hauptzollamt Wien dies in seiner (beschwerdegegenständlichen) Berufungsvorentscheidung verkannte…
…welche diese Gegenstände zum Zeitpunkt ihrer Beschlagnahme nicht innegehabt hat, beim Hauptzollamt Wien gestellt. Demzufolge wäre der betreffende "Ausfolgungsantrag" von der genannten Zollbehörde nicht (meritorisch) ab-, sondern richtigerweise (aus Formalgründen) als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Dadurch, dass das Hauptzollamt Wien dies in seiner (beschwerdegegenständlichen) Berufungsvorentscheidung verkannte…
…welche diese Gegenstände zum Zeitpunkt ihrer Beschlagnahme nicht innegehabt hat, beim Hauptzollamt Wien gestellt. Demzufolge wäre der betreffende "Ausfolgungsantrag" von der genannten Zollbehörde nicht (meritorisch) ab-, sondern richtigerweise (aus Formalgründen) als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Dadurch, dass das Hauptzollamt Wien dies in seiner (beschwerdegegenständlichen) Berufungsvorentscheidung verkannte…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Wolfgang Leitner, Dr. Helmut Platzgummer, gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 14. Februar 2003, GZ. 100/74459/97-6, betreffend Ausfolgung der als Sicherheit hinterlegten Sparbücher der Erste Bank AG, Kto.Nrn…
…Rechtswidrigkeit. Für die Vorgehensweise der Erstbehörde bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb willkürliches Verhalten vorzuwerfen sei. Richtigerweise hätte die Erstbehörde endlich über den Ausfolgungsantrag der L-GmbH und des W vom 22. Juni 2012 zu entscheiden gehabt und nicht über den Devolutionsantrag vom 11. Juni 2013…
…Juli 2004, in der im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Bf. schließe sich den Ausführungen des Unabhängigen Finanzsenates Linz in der Berufungsentscheidung vom 19. August 2003, die den Ausfolgungsantrag der Eigentümerin des Fahrzeuges betroffen habe, an. § 80 Abs. 4 ZollR-DG sei nicht anzuwenden…
…Rechtsanwalt Mag. Michael Warzecha, 1010 Wien, gestellten "Ausfolgungsantrag" handelt es sich um ein von Zollamt Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu behandelndes Anbringen iSd § 89 Abs.7 FinStrG, über welches der Unabhängige Finanzsenat in seiner Funktion als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz nicht (erstmalig, d.h…
…6.2009 leidet somit an einem so schweren formellen Mangel, dass ihr keine Bescheidqualität zukommt. Daher konnte der Verwaltungsakt keine Erledigung des Ausfolgungsantrags sein und keine Rechtswirkungen eines Bescheides entfalten, insbesondere löst er keine Rechtsmittelbefugnis aus. Daher war die Beschwerde schon aus diesem formellen Grund…
… 83 Abs.2 FinStrG notwendig ist, gemäß § 161 Abs.4 FinStrG an die 1. Instanz zurückverwiesen. Hingegen hält der UFS an der Abweisung des Ausfolgungsantrags fest. Zwar trifft die dafür gegebene Begründung des Zollamts, dass das Eigentum an den Kunstgegenständen und am Fahrzeug infolge rechtskräftiger…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Lansky, Ganzger & Partner, gegen den Bescheid (die Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 25. April 2002, GZ. xxxxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Lansky, Ganzger & Partner, gegen den Becheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 25. April 2002, GZ. xxxxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 5. September 2002, GZ. 500/16059/26/2001, betreffend Vollstreckung, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe I. Gleichzeitig mit der als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L.GesmbH, (Bw.) vertreten durch Dr. Georg Zanger, RA, 1010 Wien, Neuer Markt 1, vom 27. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch Wolfgang Faber, vom 27. Oktober 2009 betreffend Pfändung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vom 15. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 20. Jänner 2011, Zahl xxxxxx/08840/38/2010, betreffend Aufschiebung der Exekution gemäß § 18 AbgEO entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., vom 6. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 23. Jänner 2008 betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem an die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S.B., W., vertreten durch K.u.Q. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwaltskanzlei, K., V.R. 19, vom 17. April 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes W. vom 13. März 2002 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65…