…verlagert sich für diesen Zeitraum nicht nur der Mittelpunkt der Lebensinteressen (§ 2 Abs 8 FLAG), sondern es liegt auch ein ständiger Aufenthalt der Kinder in diesem Drittstaat vor (vgl Kuprian Martin: Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in: UFS Journal Nr. 10…
…Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371 sowie VwGH vom 26.01.2012, 2012/16/0008). Der Sohn der Bw hat nachweislich vom 17. 9.2010 bis 25.6.2011 eine Schule in der Türkei besucht…
…eine Aufenthaltsdauer von fünfeinhalb Monaten im Ausland gerade noch als vorübergehenden Aufenthalt angesehen. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt etwa zum Zweck eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem…
…gleichzeitig noch weitere zwei Kinder der Familie in Ausbildung bzw. Studium gewesen seien. Die Berufsausbildung des Sohnes sei erst nach Beendigung des Maschinenbaustudiums abgeschlossen. Er sei momentan auch nicht selbsterhaltungsfähig (§ 140 ABGB), weil er derzeit keine Einkünfte habe und den Beruf eines diplomierten Maschinenbauingeneurs noch…
…und vom Studienort B zeitlich noch zumutbar sei. Die Begründungen hätten sie sehr irritiert, da einerseits die kürzeste Studiendauer plus ein Toleranzsemester für die Ausbildung eines Kindes gefordert werde, um die Kinderbeihilfe beziehen zu können, andererseits sollen Zugverbindungen benutzt werden, die dies unmöglich machen würden…
…unter dem Punkt "Berufsausbildung von Kindern außerhalb des Wohnortes"folgende Anmerkung gemacht: Ausbildung des Sohnes in P. , Zeitraum 1998 - 2002, Kostentragung je 100 %. Im Rahmen der gesonderten Bescheidbegründung wurde dem Abgabepflichtigen Folgendes mitgeteilt: Gemäß § 34 EStG 1988 bestehe weder eine gesetzliche noch sittliche Verpflichtung für…
…Kindeswohl verlange, dass je größer eine besondere Begabung des Kindes und je besser die wirtschaftliche Situation des Unterhaltspflichtigen sei, dem Kind auch eine besondere, auswärtige Ausbildungs- bzw. Entfaltungsmöglichkeit zu finanzieren sein werde. Gemäß ABGB habe das Kind einen klagbaren Anspruch auf das Recht zur Ausbildung…
…einer guten Ausbildung für die Kinder immer noch größer. Außerdem müsse ein Vater dem Kind ein Studium nach der Matura ermöglichen - wieso soll hier ein Unterschied gemacht werden, ob das Kind das Studium gleich nach der Matura beginnt oder erst ein paar Jahre später. Eine…
…Unterhaltsanspruch des Kindes, einen staatlichen Beitrag zur (finanziellen) Entlastung des Unterhaltsverpflichteten darstellt (vgl. VwGH 14.5.2007, 2006/10/0066). Der aus dem ABGB resultierende Unterhaltsanspruch des Kindes endet im Regelfall mit der Beendigung der Berufsausbildung und der dadurch erlangten Selbsterhaltungsfähigkeit. Wird eine Ausbildung absolviert…
…die Ausbildung eines Kindes bis zum 24. Lebensjahr zur Verfügung stehe. Über die Berufung wurde erwogen: Vorauszuschicken ist: Die Berufungswerberin hat offenbar verkannt, dass Gegenstand des Streitverfahrens nicht der Studienfortgang ihrer Tochter J im beihilfenrechtlichen Kontext, sondern die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gegenstandloserklärung eines Antrages…
…hat, wurde seitens des Unternehmens nicht belegt. Die BP sieht den Lohnaufwand für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes als Lebenshaltungskosten der Tochter, die im Rahmen der familiären Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung der Ausbildung eines Kindes anfällt und damit zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung gem. …
…auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Der unabhängige Finanzsenat vertritt im Hinblick auf die oben zitierte ständige Rechtsprechung die Auffassung, dass es sich beim Aufenthalt des Kindes im Ausland um einen dauernden handelte, sodass…
…außergewöhnliche Belastung des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, soweit diese auch beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. § 34 Abs 8 EStG 1988 sieht einen monatlichen Pauschbetrag von € 110 für Aufwendungen für eine Ausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes vor, sofern im Einzugsbereich des Wohnortes…
…8) EStG 1988 für diese Kinder nicht zusteht. Zu dem in Pakistan studierenden Sohn h ist auszuführen, dass er gemäß beiliegendem Nachweis des Studienfortschritts den Studienzweig ,Business Administration' besucht hat. § 38 Abs. 8 EStG 1988 verlangt neben einer auswärtigen Ausbildung als weitere Voraussetzung für die…
…durch den Kinderabsetzbetrag abgegolten (s. auch Doralt, EStG § 34 Tz 57 und 59). Darüber hinaus wären die für die Ausbildung des Sohnes getätigten Unterhaltsleistungen - ausnahmsweise - nur dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche…
…Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Im gegenständlichen Fall ist selbst nach den in der Berufung "korrigierten" Angaben zur beabsichtigten Aufenthaltsdauer unstrittig davon auszugehen, dass von Beginn des Auslandsstudiums eine Aufenthaltsdauer von (zumindest) ein bis eineinhalb…
…auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10,371). Im Erörterungsgespräch am 23. Oktober 2012 verwies der Berufungswerber darauf, dass seine beiden anderen Kinder ebenfalls die islamische Mittelschule in Bosnien besuchten, aber dafür die Familienbeihilfe vom Finanzamt…
…e, f und g FLAG 1967 klar zu entnehmen, dass einerseits die Ableistung des Zivil(Präsenz)dienstes eine Unterbrechung der Ausbildung eines volljährigen Kindes darstellt und andererseits während der Dauer bzw. Leistung des Dienstes kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht (vgl. VwGH 21.9.2006, 2004…
…Gesetzgeber die Begünstigung des § 34 Abs. 8 EStG tatsächlich auf Mehrkosten für die Ausbildung eines Kindes auf Grund räumlicher Entfernungsverhältnisse einschränken wollte. Es liegt nach Auffassung des Berufungswerbers somit eine planwidrige Lücke vor. Diese könnte durch ausdehnende Interpretation und Anwendung der Begünstigung des § 34 Abs…
…mit einer deutschsprachig geführten nicht vergleichbar sein wird (vgl UFS [Wien], Senat 9 [Referent], 12. 1. 2005, RV/1430-W/04, zu einer deutsch/ungarischen Volksschule; UFS [Wien], Senat 12 [Referent], 21. 2. 2005, RV/1031-W/04, zur Ausbildung eines hochbegabten Kindes an einer…