…000,- mal 8% d.s. € 1.120,-. Für das Jahr 2005 seien einerseits der entsprechende Anteil des Gehaltes des Beschäftigten (€ 14.000,-) und andererseits Aufwendungen für die Auftragsforschung Dritter (maximal € 100.000,-)zu berücksichtigen. Die Prämie errechne sich in diesem Jahr mit…
…Bw.) die Nachsicht des aushaftenden Abgabenrückstandes in Höhe von € 92.031,69 wegen sachlicher Unbilligkeit der Abgabeneinhebung. Das IS sei ein rechtswissenschaftlicher Forschungsverein (im folgenden kurz Verein), der in den Jahren 1984 bis 1991 hohe Einnahmen aus der Auftragsforschung erzielt habe. Diese Einnahmen bzw…
…BAO die Nachsicht der aushaftenden Abgaben in Höhe von € 92.031,69 wegen sachlich bedingter Unbilligkeit. Das IS sei ein gemeinnütziger Verein. Er habe in den Jahren 1991 bis 1997 Geldzuwendungen für Auftragsforschung (Gutachtenerstellung) erhalten. Die Geldbeträge seien auf das Bankkonto des Vereins geflossen…
…BGBl I 57/2004, wurde (für ab der Veranlagung 2004 zu erfassende Wirtschaftsjahre) der Abs 3 (Geltendmachung der Prämie) neu gefasst (nunmehr bis zur Rechtskraft des Bescheides möglich). Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 wurde die Forschungsprämie auf die Auftragsforschung (§ 4 Abs 4 Z 4b…
…1988 (externe Aufwendungen und Ausgaben für Forschung und experimentelle Entwicklung, Auftragsforschung). (4) Die Aufwendungen (Ausgaben) für Forschung und experimentelle Entwicklung eines Wirtschaftsjahres sind in einem nach Maßgabe des Anhangs II zu dieser Verordnung erstellten Verzeichnis darzustellen. Das Verzeichnis hat die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und den…
…bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen wären, unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen für eigenbetriebliche Forschung oder Auftragsforschung von jeweils 10 % der Aufwendungen (Ausgaben) Prämien geltend machen. Sowohl die Prämien als auch die Rückforderungsansprüche würden als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und…
…was gegenständlich aber nicht zu prüfen ist - vielmehr wissenschaftlich. Auch im vorliegenden Fall war eine Lösungsstrategie zu dem vorgegebenen Thema zu erarbeiten, was typische Auftragsforschung darstellt. Eine nicht wissenschaftliche Forschungstätigkeit führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Das vom Bw vorgetragene Argument für den Kunstcharakter des Forschungsprojekts…
…Forschungstätigkeiten in die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungsförderung miteinbezogen werden. Werde im Rahmen eines Forschungsprojektes Forschung und experimentelle Entwicklung in Auftrag gegeben, seien die gesetzlichen Bestimmungen über die Auftragsforschung (§ 4 Abs 4 Z 4b EStG) anzuwenden. Im Streitfall habe die Bw mit der S GmbH…
…bis zu 25% bzw. bis zu 35% für Forschungsaufwendungen (zB. eigene Forschung, experimentelle Entwicklung, Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen oder Auftragsforschung; Z 4, Z 4a und Z 4b) bzw. ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen (Z 8 und 10) sowie - zeitlich befristet - ein Lehrlingsfreibetrag i…
…bis zu 25% bzw. bis zu 35% für Forschungsaufwendungen (zB. eigene Forschung, experimentelle Entwicklung, Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen oder Auftragsforschung; Z 4, Z 4a und Z 4b) bzw. ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen (Z 8 und 10) sowie - zeitlich befristet - ein Lehrlingsfreibetrag i…
…bis zu 25% bzw. bis zu 35% für Forschungsaufwendungen (zB. eigene Forschung, experimentelle Entwicklung, Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen oder Auftragsforschung; Z 4, Z 4a und Z 4b) bzw. ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen (Z 8 und 10) sowie - zeitlich befristet - ein Lehrlingsfreibetrag i…