…nach ausländischem Recht erstellten Bilanz ohne Einsicht in das Belegwesen bzw. die bezughabenden Konten nur eingeschränkte Aussagekraft beigemessen werden kann, enthebt dies das Finanzamt nicht von der Verpflichtung, im Einzelnen zu begründen, aus welchem Titel und in welcher Höhe es zu einem den selbständigen Einkünften…
…von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung findet nicht statt. Der Durchschnittsteuersatz ist nur auf das im Inland zu versteuernde Einkommen anzuwenden. Der Verlust im Ausland verringert das im Inland zu versteuernde Einkommen. Da das Besteuerungsrecht an positiven oder negativen Einkünften aus einer Tätigkeit dem Tätigkeitstaat (von…
…weitaus überwiegenden Teil des Jahres im Inland tätig gewesen, weshalb die Kosten für das Arbeitszimmer in Höhe von 21.585,00 S als Werbungskosten zu berücksichtigen seien. Die Berufung wendet sich zum anderen gegen die Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge auf die inländischen und die italienischen Einkünfte…
…Abs. 3). Das Vorliegen von Einkünften wird nach § 1 Abs. 1 LVO vermutet bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und nicht unter Abs. 2…
…Ausland sei nicht glaubhaft gemacht worden. In den vorgelegten Mietverträgen werde der Bw nicht namentlich erwähnt. Er sei sowohl an Wochentagen als auch an Wochenenden in Österreich gewesen. Er habe Vermögen im Inland und auch ein inländisches Bankkonto, von dem er zu jeder Tages- und…
…das Geschäftsführerentgelt im Inland zu versteuern, da bei einer inländischen GmbH die Tätigkeit des Geschäftsführers auch dann an dem Ort, an dem die GmbH betrieben werde, als ausgeübt anzusehen sei, wenn der Geschäftsführer die Gesellschaft von seinem Wohnsitz im Ausland aus leite und an dem…
…die von ihm im Ausland bezogenen Einkünfte in Österreich nach der eingangs angeführten Gesetzesbestimmung steuerpflichtig und daher jedenfalls steuerbar; auf Grund Art. 15 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und…
…Verwertung der Arbeit im Inland; Gewährung von Einkünften aus inländischen öffentlichen Kassen). "Im Inland ausüben" setzt - nach innerstaatlichem und OECD-konformen zwischenstaatlichem Recht - grundsätzlich ein persönliches Tätigwerden im österreichischen Bundesgebiet voraus; die Tätigkeit wird regelmäßig dort ausgeübt, wo sich der Arbeitnehmer physisch im Zeitpunkt der…
…den ausländischen Einkünften zu berücksichtigen sind. Die Aufteilung erfolgte im Verhältnis der inländischen zu den ausländischen Einkünften nach dem Schlüssel 60:40. Der Betrag von 725,33 € war dementsprechend bei den inländischen nichtselbständigen Einkünften in Abzug zu bringen und korrespondierend bei den ausländischen Einkünften…
…die nach Abschluss einer (Hochschul- oder Universitäts-)Ausbildung ausgezahlt werden (Post graduate-Stipendien, Forschungs- und Habilitationsstipendien) sind grundsätzlich als Einkommensersatz anzusehen, es ist daher immer von einem Erwerbseinkommen (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) oder im Falle einer nichtselbständigen Tätigkeit von Einkünften oder Vorteilen aus einem Dienstverhältnis…
…to-tax-Klausel kenne. Eine Aufteilung der Einkünfte in nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG begünstigte und nichtbegünstigte Teile könne entfallen, weil keine Einkünfte erzielt worden seien, die nicht mit der Errichtung von Anlagen im Ausland Im Zusammenhang gestanden hätten. Wie bereits in der…
…Einkünfte weitgehend zukommende steuerliche Vorteil nicht Folge einer generell zur Anwendung kommenden Tarifermäßigung, sondern Ergebnis der lohnpolitischen Reaktionen auf die steuerliche Sonderbehandlung der sonstigen Bezüge ist, die nach und nach zu einer Anpassung der Jahresbezugsgestaltungen an die nach der Steuerbelastung im Regelfall ideale Form von…
…Einkünfte weitgehend zukommende steuerliche Vorteil nicht Folge einer generell zur Anwendung kommenden Tarifermäßigung, sondern Ergebnis der lohnpolitischen Reaktionen auf die steuerliche Sonderbehandlung der sonstigen Bezüge ist, die nach und nach zu einer Anpassung der Jahresbezugsgestaltungen an die nach der Steuerbelastung im Regelfall ideale Form von…
…eine Aufstellung seiner Arbeitstage vor. Von den 287 Arbeitstagen entfielen 107 - das sind 37% - auf Österreich und 180 - das sind 63% - auf Tätigkeiten im Ausland. Wenn ihm schon keine Familienheimfahrten oder Pendlerpauschale gewährt werde, so möge zumindest für die 287 Reisetage ein pauschales Frühstücksgeld von…
…sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind nach Abs. 2 erster Satz dieser Bestimmung jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte (Abs. 2 zweiter Satz leg.cit…
…gewerblichen Wirtschaft und er führte seine Frühstückspension in Eigenbewirtschaftung ohne Fremdpersonal weiter. Zur Steuerpflicht in Österreich ist rechtlich Folgendes auszuführen: Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit allen in- und ausländischen Einkünften …
…Einkünfte weitgehend zukommende steuerliche Vorteil nicht Folge einer generell zur Anwendung kommenden Tarifermäßigung, sondern Ergebnis der lohnpolitischen Reaktionen auf die steuerliche Sonderbehandlung der sonstigen Bezüge ist, die nach und nach zu einer Anpassung der Jahresbezugsgestaltungen an die nach der Steuerbelastung im Regelfall ideale Form von…
…Einkünfte weitgehend zukommende steuerliche Vorteil nicht Folge einer generell zur Anwendung kommenden Tarifermäßigung, sondern Ergebnis der lohnpolitischen Reaktionen auf die steuerliche Sonderbehandlung der sonstigen Bezüge ist, die nach und nach zu einer Anpassung der Jahresbezugsgestaltungen an die nach der Steuerbelastung im Regelfall ideale Form von…
…Einkünfte weitgehend zukommende steuerliche Vorteil nicht Folge einer generell zur Anwendung kommenden Tarifermäßigung, sondern Ergebnis der lohnpolitischen Reaktionen auf die steuerliche Sonderbehandlung der sonstigen Bezüge ist, die nach und nach zu einer Anpassung der Jahresbezugsgestaltungen an die nach der Steuerbelastung im Regelfall ideale Form von…
…Einkünfte weitgehend zukommende steuerliche Vorteil nicht Folge einer generell zur Anwendung kommenden Tarifermäßigung, sondern Ergebnis der lohnpolitischen Reaktionen auf die steuerliche Sonderbehandlung der sonstigen Bezüge ist, die nach und nach zu einer Anpassung der Jahresbezugsgestaltungen an die nach der Steuerbelastung im Regelfall ideale Form von…