…000.- wie nachfolgend angeführt auf Grund- bzw. Boden und Gebäudewert aufgeteilt. | Gesamter Veräußerungserlös | € 98.000.- | 100 % | Gebäudewert | € 48.000.- | 49 % | Grund- und Bodenwert | € 50.000.- | 51 % Die Aufteilung erfolgte in Anlehnung an die…
…die strittige Liegenschaft nicht aus dem Betriebsvermögen entnommen, sondern veräußert worden ist, es war daher auch nicht der Entnahmewert des Gebäudes zu ermitteln, sondern zu klären, ob der Veräußerungserlös sachgerecht auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt worden ist. 5) Die Aufteilung des Veräußerungserlöses einer…
…Diese Einnahmenkalkulation, die auf eine durchschnittliche Auslastung nach allgemeinen Erfahrungswerten beruht, erscheine dem steuerlichen Vertreter zu hoch, weil sich die Fremdenpension in keiner bevorzugten Lage befinde. Weiters wurde vom Referenten eine Wertermittlung des Grund und Bodens im Jahr 2007 dargelegt. Aus den erhobenen Verkaufspreisen sei…
…oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Bei Entnahme des strittigen Betriebsgrundstückes waren daher nur jene stillen Reserven zu berücksichtigen, die auf den Gebäudeanteil entfielen. Da der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe und damit der…
…sei der Veräußerungserlös auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen. Die Aufteilung habe vorrangig nach der Verhältnismethode zu erfolgen. Dabei werde jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits ermittelt und der Kaufpreis für die gesamte Liegenschaft im…
…Anwendung gebrachte - sich auf das Gutachten des Ing. Ka stützende - Aufteilung anhand der Verkehrswerte als sachgerecht und nachvollziehbar. Gegen den in Ansatz gebrachten Aufteilungsschlüssel - 81,90 % des ermittelten Verkehrswertes der Liegenschaft wurde Grund und Boden zugeordnet, wogegen 18,10% auf den Gebäudeteil entfiel - wurden keine…
…nicht mehr feststellbar. Zum Vorbringen der steuerlichen Vertretung des Bw. im Vorlageantrag, auch der Stadel sei bei der Aufteilung zu berücksichtigen, sei er doch nicht Bestandteil des Grund und Bodens und vom Mieter verwendet worden und hätte vermutlich für den Stadel sogar ein höherer Abschreibungssatz…
…Gesetz auf den Gebäudebegriff abgestellt wird und in diesem eine begünstigungsschädliche Nutzung stattfindet. Es war deshalb durch die Bp. die stille Reserve, bezogen auf den bisher betrieblich genutzten Gebäudeteil, zu ermitteln und der Entnahmegewinn auf die Gesellschafter zu verteilen. Der Wert des Grund und Bodens…
…laut BP 1,5 %), die Art der Aufteilung des Ertragswertes auf betrieblich und für Wohnzwecke genutzte Gebäuteile, die bei Ermittlung des Ertragswertes anzusetzende Monatsmiete sowie die bei der Kapitalisierung anzusetzende Restnutzungsdauer (laut Gutachten 15 Jahre, laut BP 30 Jahre). Aufgrund der vorgenommenen Änderungen gelangte die…
…für Grund und Boden von 25% auszuscheiden sei. Der steuerliche Vertreter wurde ersucht anzugeben, wie man auf den Grundanteil von 25% gekommen sei. Der steuerliche Vertreter gab an, diese Information sei vom Mandanten [Bw.] gekommen, der damals im Zuge des Verkaufes einen Makler und Immobiliensachverständigen…
…und Kubatur des Gebäudes in dem völlig neu errichteten hofseitigen Gebäudeteil liegt. Die von mir durchgeführten Bauarbeiten entsprechen nicht nur hier, sondern auch in dem denkmalgeschützten Bauteil durchaus einem Neubau, was aus der folgenden Beschreibung deutlich wird: - Es wurden alle Fundamente neu hergestellt, bis auf…
…auch Gebäude erfasst würden, die der Steuerpflichtige auf eigenem Grund und Boden herstellen lasse. Erfahrungsgemäß stelle es eine Ausnahme dar, dass die Wertschöpfung bei der Errichtung eines Gebäudes allein (oder überwiegend) auf die Arbeitsleistung einer einzigen Person (des Eigentümers) zurückzuführen sei. Vor diesem Hintergrund gelangte…
…auch im wesentlichen Teil Notverkäufe vor. Eine Analyse der Antworten auf die Fragen laut Niederschrift vom 7. Februar 2003 ergebe nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, dass hier keine Einkünfte aus Grundstückshandel vorliegen könnten. Auch wenn aufgrund der Steuerfreiheit des Verkaufs von Grund und Boden bei …
…und Geschäftsführung in Liechtenstein handelt, unterliegt die Beurteilung dieser Frage nicht der Kompetenz der österreichischen Finanzverwaltung. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass der gegenständliche Sachverhalt einer "wirtschaftlichen Betrachtungsweise", wie sie das Finanzamt vornimmt, in dem sie Einkünfte der Ehegattin, Frau LW, auf das Einkommen des…
…Es wird auf meine Stellungnahme zu den Ausführungen des Vorlageantrages (siehe Beilage), Seite 2, Absatz 3 verwiesen. Darüber hinaus ist anzuführen, dass der steuerlichen Vertretung die Ansätze der Behörde bereits geraume Zeit vor der Schlussbesprechung (SB wurde auch mehrmals verschoben) bekannt waren und entsprechende Nachweise…
…war. Unstrittig sind auch die Höhe des Kaufpreises sowie die Nebenkosten von ATS 3,105.000 im Anschaffungsjahr. Strittig ist ausschließlich die Aufteilung dieses Betrages auf Gebäude und Grund und Boden. Während die Betriebsprüfung pauschal einen Anteil von 30 % für Grund und Boden ausgeschieden hat…
…ermittelt hat, läuft letztlich auf eine Aufteilung nach einer Art Differenzmethode hinaus, in deren Rahmen der gesamte über die vom Gutachter errechneten Gebäudewerte hinausgehende Kaufpreisanteil dem Grund und Boden zugeordnet wird, damit der Wert des Grund und Bodens letztlich als Restgröße verbleibt. Abgesehen davon, dass…
…Strittig ist die Höhe des auf die Ordinationsräumlichkeiten entfallenden anteiligen Veräußerungserlöses. In der Beilage zur Steuererklärung wurde der Wert des Grund und Bodens mit 749.322 € ermittelt (798 m² x 939 €), der Gebäudewert mit 150.000 €. Bei Umlegung dieser Wertverhältnisse auf den…
…über den Wertansatz des betrieblich genutzten Gebäudeteils) stehend anzusehen sind. 2. Rechtliche Würdigung A) Aufteilung des Verkaufserlös auf Gebäude und nackten Grund und Boden Anzuwenden sind die Bestimmungen des § 24 Abs. 2 und 3 EStG 1988. Anzusetzen ist einnahmenseitig in Fällen einer Betriebsveräußerung der Veräußerungserlös…
…wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist die Frage der Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits strittig. Bei Grundstücken ist die Aufteilung der Anschaffungskosten auf den Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits ua. im Hinblick auf die Afa bedeutsam…