…Erledigungen, die nicht als Bescheide anzusehen sind, sind einer Aufhebung nicht zugänglich (mangels normativer Wirkung einer solchen Erledigung besteht grundsätzlich auch kein Bedürfnis nach einer Aufhebung derselben). Ein auf Aufhebung gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn der aufzuhebende "Bescheid" nicht rechtswirksam ergangen ist (Ritz…
…die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 und Berücksichtigung dieser Betriebsratsumlage im Rahmen eines für das Jahr 2009 neuerlich zu ergehenden Einkommensteuerbescheides. Hiezu ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO in der seit 1. Jänner 2003 geltenden Fassung kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der…
…1998 aufgehoben wurde. Gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag "des Kunden" oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweise. Mit Rechnung vom 4. März 1998 habe…
…in der ab 26.3.2009 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 20/2009: Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. § 302 Abs…
…Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung auf Antrag der Partei oder von Amts wegen erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und…
… 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist." Damit wurde von der Abgabenbehörde nur der Gesetzeswortlaut wiedergegeben und nicht…
…entspricht. Die Aufhebung nach § 299 Abs. 1 liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung auf Antrag der Partei oder von Amts wegen erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt (vgl z.B. zu…
…Unabhängigen Finanzsenat, Außenstelle Salzburg (Rechtsmittelbehörde) vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 299 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Gemäß §…
…Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Laut Aktenlage wurde im gegenständlichen Fall vom Bw lediglich behauptet…
…Zu § 299 BAO Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn sich der Spruch des Bescheides als nicht richtig erweist. Gemäß § 299 Abs. 2 BAO ist mit…
…Nach § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist dabei tatbestandsmäßige Voraussetzung für das in …
…gemäß § 299 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben könne, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweise. Der Aufhebungsbescheid betreffend die Einkommensteuer 2005 enthält ferner den Zusatz…
…die Aufhebung auf Antrag unseres Mandanten oder von Amts wegen erfolgte. Unserer Berufung bzw. dem Vorlageantrag ist daher stattzugeben. Ergänzend möchten wir anmerken, dass der UFS bei gegen den Aufhebungsbescheid gerichteten Berufungen lediglich zu beurteilen hat, ob die vom Finanzamt angeführten Gründe eine Aufhebung rechtfertigen…
…Renngasse 1 / Freyung, vom 29. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. Dezember 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 BAO betreffend den Bescheid über die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gem. § 108e EStG für das Jahr 2004 entschieden: Der…
…Wirtschaftsprüfungskanzlei, Adresse2, vom 25. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 27. Juni 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 BAO 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Körperschaftsteuer 2004 vom 19. April 2005 wird gemäß …
…Berufungswerber (=Bw) sodann einen Antrag auf Aufhebung der ergangenen Steuerbescheide gestellt, weil aufgrund der zwischenzeitig geänderten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, 2002/16/0246 - die Grunderwerbsteuer nach dem Wert des Grundstückes zu ermitteln gewesen wäre. Diesen Antrag hat das Finanzamt mit Bescheid…
…2009, Verspätungszuschlag betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007 Verspätungszuschlag betreffend Umsatzsteuer 2007, 2008, und Umsatzsteuerfestsetzung 1-11/2009 Einkommensteuervorauszahlung für 2010 und die Folgejahre b) die Abweisung des Antrages vom 9.4.2010 auf Aufhebung nach § 299 BAO hinsichtlich folgender Bescheide je vom 19. Jänner 2010…
…somit - über den Verweis auf die Begründung des Einkommensteuerbescheides - die Aufhebungsgründe. Es bedurfte daher betreffend die Sanierbarkeit diesbezüglicher Begründungsmängel keiner Erwägungen. Die Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung auf Antrag der Partei oder…
…ob die Aufhebung auf Antrag der Partei oder von Amts wegen erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und erfordern eine Abwägung der…
…Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung auf Antrag der Partei oder von Amts wegen erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und…