…der Abschnitt 4 des KBGG, der die Rückzahlungsregelungen enthält, mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft tritt, dass dieser Abschnitt jedoch auf Geburten bis 31.12.2009 weiterhin anzuwenden ist. Im Berufungsfall ist das den Anspruch auf die strittigen Zuschüsse vermittelnde Kind des Bw…
…33 Abs. 23 des BGBl 116/2009 ist jedoch u.a. zu entnehmen dass die Abschnitte 3 und 4 des KBGG, jeweils in der hier noch anzuwendenden Fassung erst mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft treten und auf Geburten bis 31. Dezember 2009…
…die Verfassungswidrigkeit der Rückforderung sowie zum Außerkrafttreten des Abschnittes 4 des KBGG: Wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26.2.2009, G 128/08 u.a. zum Ausdruck gebracht hat, wurde die bei allein stehenden Elternteilen bestehende Zahlungspflicht des jeweils anderen Elternteiles beim Zuschuss…
…zum 4. Abschnitt des KBGG ("Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld") im Karenzurlaubszuschussgesetz, im Karenzgeldgesetz und im Karenzurlaubsgeldgesetz wurden vom Gesetzgeber mit BGBl. I 34/2004 rückwirkend, nämlich mit Wirkung vom 1. Jänner 1996 bzw. 1. Juli 1997, u.a. mit der Begründung außer Kraft gesetzt…
…zum 4. Abschnitt des KBGG ("Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld") im Karenzurlaubszuschussgesetz, im Karenzgeldgesetz und im Karenzurlaubsgeldgesetz wurden vom Gesetzgeber mit BGBl. I 34/2004 rückwirkend, nämlich mit Wirkung vom 1. Jänner 1996 bzw. 1. Juli 1997, u.a. mit der Begründung außer Kraft gesetzt…
…zum 4. Abschnitt des KBGG ("Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld") im Karenzurlaubszuschussgesetz, im Karenzgeldgesetz und im Karenzurlaubsgeldgesetz wurden vom Gesetzgeber mit BGBl. I 34/2004 rückwirkend, nämlich mit Wirkung vom 1. Jänner 1996 bzw. 1. Juli 1997, u.a. mit der Begründung außer Kraft gesetzt…
…zum 4. Abschnitt des KBGG ("Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld") im Karenzurlaubszuschussgesetz, im Karenzgeldgesetz und im Karenzurlaubsgeldgesetz wurden vom Gesetzgeber mit BGBl. I 34/2004 rückwirkend, nämlich mit Wirkung vom 1. Jänner 1996 bzw. 1. Juli 1997, u.a. mit der Begründung außer Kraft gesetzt…
…mehr zurückzuzahlen ist. Ungeachtet dessen treten die im konkreten Fall anzuwendenden Vorschriften des Abschnitts 4 des KBGG in der Fassung des BGBl I Nr. 24/2009 erst mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft und sind jedenfalls auf Geburten bis 31. Dezember 2009 weiter…
…Folglich treten die Abschnitte drei und vier der hier noch anzuwendenden Bestimmungen (vgl. die Einfügung zu § 49 Abs. 23 KBGG) mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft, jedoch sind die Vorgängerbestimmungen auf Geburten bis zum 31.12.2009 weiter anzuwenden. Dieser Einwand des Bw…
…Abgabepflichtigen eine entsprechende, zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung erblickt (VwGH vom 1.12.1987, 86/16/0008 zur insoweit vergleichbaren Vorgängerregelung). Zum Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Rückforderung sowie zum Außerkrafttreten des § 19 Abs. 1 KBGG: Die Beurteilung, ob die Bw…
…116/2009 trat der 4. Abschnitt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft; er ist jedoch auf "Geburten bis 31. Dezember 2009 weiter anzuwenden". Da die Tochter des Bw. im Jahr 2002 geboren ist, sind die §§ 18 und 19 KBGG weiterhin anwendbar. Aus den…
…ermäßigen sich ab dem Betriebsbeginn für die Dauer von 20 Jahren auf die Hälfte der gesetzlichen Beträge." Durch das 3. AbgÄG 1987 wurde das mit Ende 1989 auslaufende EnFG 1979 bereits Ende 1987 außer Kraft gesetzt. Zudem wurde in Abschnitt IV des EnFG 1979, BGBl…
…das Wiederwirksamwerden des EnFG 1979 gleichermaßen treffen können und bloß um den Ausspruch über die Nichtanwendung auf früher verwirklichte Tatbestände ergänzen müssen. Das ist aber gerade nicht geschehen. Damit steht fest, dass der IV. Abschnitt des 3. AbgÄG 1987 auf Fälle vor dem Außerkrafttreten (31…
…3 Entsprechend dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 außer Kraft. Scheiner/Kolacny/Caganek führen im Mehrwertsteuer-Kommentar, Band IV, unter dem Stichwort Geländefahrzeuge in Tz. 320/21 zu § 12 Folgendes aus: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die…
…mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten. Ist die Vertragsdauer bestimmt, aber der Vorbehalt des Rechtes einer früheren Aufkündigung gemacht, so bleibt dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht. § 15 Abs. 1 GebG 1957 unterwirft beurkundete Rechtsgeschäfte den im III. Abschnitt des Gesetzes geregelten Rechtsgebühren…
…nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs…
…Abs. 4, 5 und 6) in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2004 mit 1. März 2004 in Kraft. Zugleich treten § 8a, § 13 Abs. 5 und 6, § 17a und § 26a, in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung, außer Kraft. Mit Abgabenänderungsgesetz 2003 (BGBl…
…Schachtelbeteiligungen (§ 10 Abs. 3) ausgeübt (Beilage K10)" vorgesehen. Weiters sind im Abschnitt "Korrekturen des Bilanzgewinnes/Bilanzverlustes (Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung)" die Kennziffern 9294 und 9296 für den Nachvollzug einer Optionsausübung wohl entscheidend. In Kennziffer 9294 ist folgender Text beigefügt: "6/7 der gem. § 12 Abs…
…Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu Ende zu führen sind. Vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes erteilte Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen gelten gemäß § 81 Abs. 2 NAG innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes insoweit weiter, als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen…
…als sie nach dem Zweck des Aufenthaltes den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen. Der Bundesminister für Inneres wurde ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche vor dem In-Kraft-Treten des NAG erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach ihrem Aufenthaltszweck als entsprechende Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen nach dem NAG und…