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UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…Titel. Damit wird auf die Kollisionsnormen des Art 13 Abs 2 der VO (sowie auf die nachfolgenden Art 14 bis 17a) verwiesen. Art. 13 Abs 2 lit a der Verordnung (EWG) des Rates vom 14. Juni 1971, Nr. 1408/71 (VO) lautet: "Eine Person, die…

UFSW RV/2292-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der im Inland ausgeübten Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2007

…eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften diese sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Soweit nicht die Artikel 14 bis 17 der VO 1408/71 etwas anderes bestimmen, gilt nach Art. 13 Abs. 2 Folgendes: a) Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den…

UFSW RV/1745-W/04Anwendung der VO 1408/71 auch bei Urlaubsersatzleistungen und Arbeitslosengeldbezug;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…der Bw. war im strittigen Zeitraum jedoch noch bis Ende März 1998 bei einem österreichischen Dienstgeber beschäftigt, erhielt Urlaubsabfindung bzw. Urlaubsentschädigung von diesem Dienstgeber und bezog anschließend bis 1. September 1998 Arbeitslosengeld in Österreich. Nach Art. 13 Abs. 2 lit.a der VO 1408/71…

UFSW RV/2471-W/12Kein Familienbeihilfenanspruch für die in Italien mit ihren Kindern lebende Kindesmutter, wenn der in Österreich beschäftigte Kindesvater überwiegend Unterhalt leistet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…zu unterscheiden, so hat der Begriff Familienangehöriger die Bedeutung, die ihm in Anhang I gegeben wird." Diese Bestimmung entspricht inhaltlich Art. 1 Buchstabe i der Verordnung 883/2004. Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 lautet: "Eine Person, die im Gebiet…

UFSW RV/1568-W/09Keine Differenzzahlung ohne Sekundärzuständigkeit des anderen Mitgliedstaates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…dass in Österreich keine Beschäftigung vorlag. Für den Februar 2008 sowie für die Zeiträume ab April 2008 bis Februar 2009 wird die Abweisung unter Hinweis auf Art. 14 Z 2 lit. b i der Verordnung (EWG) 1408/71 damit begründet, dass die Bw den Rechtsvorschriften…

UFSL RV/0204-L/10Familienbeihilfenanspruch eines in Österreich beschäftigten EU-Bürgers, Haushaltsgemeinschaft mit der im EU-Ausland lebenden Familie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2010

…der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates wie die Staatsangehörigen dieses Staates, soweit besondere Bestimmungen dieser Verordnung nicht anderes vorsehen. Gemäß Art. 4 gilt diese Verordnung für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, unter anderem die, die Familienleistungen betreffen. Nach Art. 13 Abs. 2 lit.a der…

UFSW RV/1388-W/08Familienbeihilfenanspruch von nicht rechtmäßig im Inland aufhältigen EU-Bürgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften diese sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Soweit nicht die Artikel 14 bis 17 der VO 1408/71 etwas anderes bestimmen, gilt nach Art. 13 Abs. 2 Folgendes: a) Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den…

UFSW RV/4202-W/09Differenzzahlung zwischen irischer und österreichischer Familienbeihilfe bei Familienwohnsitz in Dublin, wenn Bw als Diplomatin entsandt, Gatte der Bw als Banker in Dublin beschäftigt ist und Kinder in Dublin wohnen und in die Schule gehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2010

…Art. 13 Abs. 2 lit. d der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden - siehe auch die abgabenrechtliche Position von Auslandsbeamten in § 26 Abs. 3 BAO, der laut den Durchführungsrichtlinien des BMWFJ für die Familienbeihilfe relevant ist. Rechtliche Begründung: Ich bin Vertragsbedienstete und wurde als Mitglied…

UFSW RV/2464-W/06Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe, Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Ausgleichszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

… 4 Abs. 1 FLAG normiert, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Breihilfe haben, keinen Anspruch auf (österreichische) Familienbeihilfe haben. Nach der Bestimmung des Art 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit…

UFSW RV/1188-W/11"Selbständige" im Sinne der VO 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…jeweils zumindest in einem Teilbereich pflichtversichert und damit "Selbständige" im Sinne des Art. 1 lit a sublit i der Verordnung 1408/71. Ausgehend davon hat die Bw. gemäß Art. 73 der Verordnung 1408/71 Anspruch auf die österreichischen Familienleistungen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden…

UFSW RV/0459-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2007

…eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften diese sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Soweit nicht die Artikel 14 bis 17 der VO 1408/71 etwas anderes bestimmen, gilt nach Art. 13 Abs. 2 Folgendes: a) Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den…

UFSF RV/0348-F/09Konkurrierende Familienbeihilfenansprüche bei Beschäftigung der Mutter in Österreich und des Vaters in der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2010

…der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates unterliegt, ......, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Gemäß Artikel 13 Abs. 2 lit. a der VO unterliegt eine…

UFSW RV/2822-W/02Kein Eigenanspruch des in Österreich studierenden Kindes, wenn der den Unterhalt leistende Elternteil in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und beschäftigt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2009

…der Stellung als Familienangehöriger) abgeleiteten Rechten grundsätzlich nicht für Familienleistungen gilt. Folglich sind Kinder - wie im vorliegenden Fall der Bw. -, die als Mitglieder der Familie eines Arbeitnehmers oder Selbstständigen in den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung Nr 1408/71 fallen, wie er in Art 2 Abs…

UFSG RV/0573-G/07Derjenige Elternteil, der die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend trägt, gilt hinsichtlich der Familienleistungen nach Gemeinschaftsrecht als Familienangehöriger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

…in den Art 14 bis 17 anderes vorgesehen ist, unterliegt gem Art 13 Abs 2 lit a eine Person, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt ist den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates, auch wenn er in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, etc. Aufgrund seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterliegt der Antragsteller…

UFSW RV/3848-W/10Familienbeihilfe (Differenzzahlung) einer slowakischen Personenbetreuerin bei durchgehender Pflichtversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…einmalige Handlung, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann. Sowohl im August als auch im September habe ich wieder die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt. Demzufolge habe ich gem. Verordnung Nr. 1408/71 Artikel 13 Abs. 2 lit. b die…

UFSL RV/0423-L/10Differenzzahlung für eine slowakische Staatsbürgerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Gemäß Art. 4 gilt diese Verordnung für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, unter anderem die, die Familienleistungen betreffen. Nach Art. 13 Abs. 2 lit. a der VO unterliegt eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates abhängig beschäftigt…

UFSG RV/0965-G/07Ausgleichszahlung/Differenzzahlung bei FB Bezug in Ungarn.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2008

…dass der Berufungswerber im Zeitraum 2005 in Österreich bei der Firma A GmbH erwerbstätig war und hier wohnte, unterlag dieser iSd Art. 13 der Verordnung Nr. 1408/71 den Rechtsvorschriften Österreichs. Es kann diesem daher unter der in § 2 Abs. 2 zweiter Satz FLAG genannten…

UFSK RV/0454-K/07Keine Schulfahrtbeihilfe für Schulbesuch außerhalb des grenznahen Gebietes im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2007

…1, ein Art. 22c eingefügt wurde, womit Personen, die sich aus Studien- oder Berufsbildungsgründen in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen aufhalten, Anspruch gemäß den Bestimmungen des Art. 22 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung 1408/71 (Leistungen im Krankheitsfall) gewährt werden soll. Dies wäre…

UFSL RV/0005-L/11Pflegefachkraft - selbständige Tätigkeit in Österreich und der Slowakei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2013

…5.2.5. (Art. 13 Abs. 2 lit. a und b und Art. 14 Abs. 6 bis 10 DVO). Wie ich Ihnen bereits mehrmals durch entsprechende Formulare mitgeteilt habe, wird meine Tätigkeit nicht zu einem wesentlichen Teil im Wohnortstaat (Slowakei) ausgeübt, sondern ist der Mittelpunkt…

UFSW RV/0661-W/10Keine Differenzzahlungen hins. Familienbeihilfe bei unzureichenden Existenzmitteln für den Stpfl. und seine Familie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 2/2

…eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften diese sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Soweit nicht die Artikel 14 bis 17 der VO 1408/71 etwas anderes bestimmen, gilt nach Art. 13 Abs. 2 Folgendes: a) Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den…