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71 043 Treffer294 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…Titel. Damit wird auf die Kollisionsnormen des Art 13 Abs 2 der VO (sowie auf die nachfolgenden Art 14 bis 17a) verwiesen. Art. 13 Abs 2 lit a der Verordnung (EWG) des Rates vom 14. Juni 1971, Nr. 1408/71 (VO) lautet: "Eine Person, die…

BFG RV/7102047/2014Geltungsbereich der Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 idF vom 2. Dezember 1996, Nr. 118/97 zur Anwendung der Systeme sozialer Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu-und abwandern im Hinblick auf Beiträge und Abgabe Land- und Forstwirtschaftlicher Betriebe.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.07.2014

…nunmehr Art. 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, in dem auf "einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit" abgestellt wird). 2.2. Die in Deutschland wohnhafte Beschwerdeführerin ist unstrittig sowohl in Österreich als auch in Deutschland einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen. Nach Art…

BFG RV/7105231/2017VO 1408/71 und VO 883/2004: Beschäftigung und selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017Teil 1/2

…ob der in Ungarn wohnende Bf in den Monaten 01/2010 bis 12/2011 eine Beschäftigung und/oder selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit im Sinne des Art. 13 Abs. 2 lit. b VO 1408/71 bzw. des Art. 11 Abs. 3 lit. a VO 883/2004 in…

UFSW RV/2292-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der im Inland ausgeübten Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2007

…eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften diese sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Soweit nicht die Artikel 14 bis 17 der VO 1408/71 etwas anderes bestimmen, gilt nach Art. 13 Abs. 2 Folgendes: a) Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den…

UFSW RV/1745-W/04Anwendung der VO 1408/71 auch bei Urlaubsersatzleistungen und Arbeitslosengeldbezug;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…der Bw. war im strittigen Zeitraum jedoch noch bis Ende März 1998 bei einem österreichischen Dienstgeber beschäftigt, erhielt Urlaubsabfindung bzw. Urlaubsentschädigung von diesem Dienstgeber und bezog anschließend bis 1. September 1998 Arbeitslosengeld in Österreich. Nach Art. 13 Abs. 2 lit.a der VO 1408/71…

UFSW RV/2471-W/12Kein Familienbeihilfenanspruch für die in Italien mit ihren Kindern lebende Kindesmutter, wenn der in Österreich beschäftigte Kindesvater überwiegend Unterhalt leistet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…zu unterscheiden, so hat der Begriff Familienangehöriger die Bedeutung, die ihm in Anhang I gegeben wird." Diese Bestimmung entspricht inhaltlich Art. 1 Buchstabe i der Verordnung 883/2004. Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 lautet: "Eine Person, die im Gebiet…

BFG RV/7100646/2016Pflegekind iSd VO 1408/71 und VO 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2019

…1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen. Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Nach Art. 13 Abs. 2 lit. a VO 1408/71…

BFG RV/7103833/2010Fehlende Beschäftigungsbewilligung stand Anspruch auf Familienbeihilfe in den Jahren 2009 und 2010 nicht entgegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.08.2014

…überwiegend von diesem bestritten wird. Art. 13 Abs 1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen. Art. 13 Abs 2 lit a VO 1408/71 (VO) lautet: …

BFG RV/7105379/2014Fehlende Beschäftigungsbewilligung stand Anspruch auf Familienbeihilfe bei Unionsbürgern bis April 2011 nicht entgegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.09.2015

…überwiegend von diesem bestritten wird. Art. 13 Abs 1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen. Art. 13 Abs 2 lit a VO 1408/71 (VO) lautet: …

UFSW RV/1568-W/09Keine Differenzzahlung ohne Sekundärzuständigkeit des anderen Mitgliedstaates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…dass in Österreich keine Beschäftigung vorlag. Für den Februar 2008 sowie für die Zeiträume ab April 2008 bis Februar 2009 wird die Abweisung unter Hinweis auf Art. 14 Z 2 lit. b i der Verordnung (EWG) 1408/71 damit begründet, dass die Bw den Rechtsvorschriften…

BFG RV/5101444/2019Familienbeihilfe (Differenzzahlung) bei Wochengeldbezug und anschließender Nichtausübung eines angemeldeten Gewerbes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2020

…Arbeitnehmereigenschaft iSd Art. 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 iSd Rechtsprechung des EuGH auch während des Zeitraums einer sechsmonatigen Verlängerung der Karenz gegeben sei, weil während dieser Zeit nach § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. g ASVG eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung…

BFG RV/5100036/2013Überwiegende Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2014

…Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. D) Rechtliche Würdigung Im gegenständlichen Fall unterliegt die Beschwerdeführerin (Kindesmutter) aufgrund ihrer Beschäftigung in Österreich den österreichischen Rechtsvorschriften (Art. 13 Abs. 2 der VO 1408/71 bzw. Art. 11 Abs. 3 lit. a…

UFSL RV/0204-L/10Familienbeihilfenanspruch eines in Österreich beschäftigten EU-Bürgers, Haushaltsgemeinschaft mit der im EU-Ausland lebenden Familie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2010

…der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates wie die Staatsangehörigen dieses Staates, soweit besondere Bestimmungen dieser Verordnung nicht anderes vorsehen. Gemäß Art. 4 gilt diese Verordnung für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, unter anderem die, die Familienleistungen betreffen. Nach Art. 13 Abs. 2 lit.a der…

BFG RV/5101742/2017Durch das Unionsrecht kann ein nach innerstaatlichem Recht bestehender Beihilfenanspruch nicht beseitigt werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2018Teil 3/3

…der in Österreich ausgeübt wurde. Da somit im beschwerdegegenständlichen Zeitraum ein wesentlicher Teil der Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt wurde, unterliegt der Beschwerdeführer nach Art. 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) 883/2004 den österreichischen Rechtsvorschriften. Ob die Kindesmutter im Beschwerdezeitraum den österreichischen oder…

BFG RV/5101832/2018Familienbeihilfe (Differenzzahlung) bei Nichtausübung eines Gewerbes in den ersten 48 Monaten nach der Geburt eines Kindes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2019

…Arbeitnehmereigenschaft iSd Art. 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 iSd Rechtsprechung des EuGH auch während des Zeitraums einer sechsmonatigen Verlängerung der Karenz gegeben sei, weil während dieser Zeit nach § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. g ASVG eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung…

BFG RV/5101092/2015Ausgleichszahlung bei Vorliegen einer ungarisch-serbischen Doppelstaatsbürgerschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2016

…VwGH 24.2.2010, 2009/13/0243, bereits geklärt. Dem Umstand, dass dieses Erkenntnis noch zum Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) 1408/71 ergangen ist, kommt keine Bedeutung zu, da die Bestimmungen des Art. 13 Abs. 2 lit. a und des Art 73 dieser Verordnung inhaltlich…

UFSW RV/1388-W/08Familienbeihilfenanspruch von nicht rechtmäßig im Inland aufhältigen EU-Bürgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften diese sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Soweit nicht die Artikel 14 bis 17 der VO 1408/71 etwas anderes bestimmen, gilt nach Art. 13 Abs. 2 Folgendes: a) Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den…

UFSW RV/4202-W/09Differenzzahlung zwischen irischer und österreichischer Familienbeihilfe bei Familienwohnsitz in Dublin, wenn Bw als Diplomatin entsandt, Gatte der Bw als Banker in Dublin beschäftigt ist und Kinder in Dublin wohnen und in die Schule gehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2010

…Art. 13 Abs. 2 lit. d der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden - siehe auch die abgabenrechtliche Position von Auslandsbeamten in § 26 Abs. 3 BAO, der laut den Durchführungsrichtlinien des BMWFJ für die Familienbeihilfe relevant ist. Rechtliche Begründung: Ich bin Vertragsbedienstete und wurde als Mitglied…

UFSW RV/2464-W/06Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe, Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Ausgleichszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

… 4 Abs. 1 FLAG normiert, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Breihilfe haben, keinen Anspruch auf (österreichische) Familienbeihilfe haben. Nach der Bestimmung des Art 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit…

BFG RV/5101132/2015Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich nach der VO (EG) 1408/71, wenn sämtliche Familienmitglieder in Österreich in einem gemeinsamen Haushalt wohnen und der Kindesvater hierzulande einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2019

…Weiterversicherung iS der vorgenannten Bestimmungen der Verordnung, die der Bf. die Arbeitnehmereigenschaft verleihen würde, keine Änderung in der Zuständigkeit für Österreich für eine Beihilfengewährung durch die Regelungen des Artikel 13 Abs. 2 lit a) der VO (EG) 1408/71 eintreten. Auf Grund der obenstehenden Ausführungen…