…Titel. Damit wird auf die Kollisionsnormen des Art 13 Abs 2 der VO (sowie auf die nachfolgenden Art 14 bis 17a) verwiesen. Art. 13 Abs 2 lit a der Verordnung (EWG) des Rates vom 14. Juni 1971, Nr. 1408/71 (VO) lautet: "Eine Person, die…
…nunmehr Art. 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, in dem auf "einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit" abgestellt wird). 2.2. Die in Deutschland wohnhafte Beschwerdeführerin ist unstrittig sowohl in Österreich als auch in Deutschland einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen. Nach Art…
…ob der in Ungarn wohnende Bf in den Monaten 01/2010 bis 12/2011 eine Beschäftigung und/oder selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit im Sinne des Art. 13 Abs. 2 lit. b VO 1408/71 bzw. des Art. 11 Abs. 3 lit. a VO 883/2004 in…
…eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften diese sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Soweit nicht die Artikel 14 bis 17 der VO 1408/71 etwas anderes bestimmen, gilt nach Art. 13 Abs. 2 Folgendes: a) Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den…
…der Bw. war im strittigen Zeitraum jedoch noch bis Ende März 1998 bei einem österreichischen Dienstgeber beschäftigt, erhielt Urlaubsabfindung bzw. Urlaubsentschädigung von diesem Dienstgeber und bezog anschließend bis 1. September 1998 Arbeitslosengeld in Österreich. Nach Art. 13 Abs. 2 lit.a der VO 1408/71…
…zu unterscheiden, so hat der Begriff Familienangehöriger die Bedeutung, die ihm in Anhang I gegeben wird." Diese Bestimmung entspricht inhaltlich Art. 1 Buchstabe i der Verordnung 883/2004. Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 lautet: "Eine Person, die im Gebiet…
…1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen. Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Nach Art. 13 Abs. 2 lit. a VO 1408/71…
…überwiegend von diesem bestritten wird. Art. 13 Abs 1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen. Art. 13 Abs 2 lit a VO 1408/71 (VO) lautet: …
…überwiegend von diesem bestritten wird. Art. 13 Abs 1 der VO 1408/71 bestimmt, dass - vorbehaltlich hier nicht in Betracht kommender Sonderbestimmungen - Personen, für die diese VO gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen. Art. 13 Abs 2 lit a VO 1408/71 (VO) lautet: …
…dass in Österreich keine Beschäftigung vorlag. Für den Februar 2008 sowie für die Zeiträume ab April 2008 bis Februar 2009 wird die Abweisung unter Hinweis auf Art. 14 Z 2 lit. b i der Verordnung (EWG) 1408/71 damit begründet, dass die Bw den Rechtsvorschriften…
…Arbeitnehmereigenschaft iSd Art. 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 iSd Rechtsprechung des EuGH auch während des Zeitraums einer sechsmonatigen Verlängerung der Karenz gegeben sei, weil während dieser Zeit nach § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. g ASVG eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung…
…Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. D) Rechtliche Würdigung Im gegenständlichen Fall unterliegt die Beschwerdeführerin (Kindesmutter) aufgrund ihrer Beschäftigung in Österreich den österreichischen Rechtsvorschriften (Art. 13 Abs. 2 der VO 1408/71 bzw. Art. 11 Abs. 3 lit. a…
…der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates wie die Staatsangehörigen dieses Staates, soweit besondere Bestimmungen dieser Verordnung nicht anderes vorsehen. Gemäß Art. 4 gilt diese Verordnung für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, unter anderem die, die Familienleistungen betreffen. Nach Art. 13 Abs. 2 lit.a der…
…der in Österreich ausgeübt wurde. Da somit im beschwerdegegenständlichen Zeitraum ein wesentlicher Teil der Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt wurde, unterliegt der Beschwerdeführer nach Art. 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) 883/2004 den österreichischen Rechtsvorschriften. Ob die Kindesmutter im Beschwerdezeitraum den österreichischen oder…
…Arbeitnehmereigenschaft iSd Art. 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 iSd Rechtsprechung des EuGH auch während des Zeitraums einer sechsmonatigen Verlängerung der Karenz gegeben sei, weil während dieser Zeit nach § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. g ASVG eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung…
…VwGH 24.2.2010, 2009/13/0243, bereits geklärt. Dem Umstand, dass dieses Erkenntnis noch zum Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) 1408/71 ergangen ist, kommt keine Bedeutung zu, da die Bestimmungen des Art. 13 Abs. 2 lit. a und des Art 73 dieser Verordnung inhaltlich…
…eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften diese sind, bestimmt sich nach diesem Titel. Soweit nicht die Artikel 14 bis 17 der VO 1408/71 etwas anderes bestimmen, gilt nach Art. 13 Abs. 2 Folgendes: a) Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den…
…Art. 13 Abs. 2 lit. d der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden - siehe auch die abgabenrechtliche Position von Auslandsbeamten in § 26 Abs. 3 BAO, der laut den Durchführungsrichtlinien des BMWFJ für die Familienbeihilfe relevant ist. Rechtliche Begründung: Ich bin Vertragsbedienstete und wurde als Mitglied…
… 4 Abs. 1 FLAG normiert, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Breihilfe haben, keinen Anspruch auf (österreichische) Familienbeihilfe haben. Nach der Bestimmung des Art 13 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit…
…Weiterversicherung iS der vorgenannten Bestimmungen der Verordnung, die der Bf. die Arbeitnehmereigenschaft verleihen würde, keine Änderung in der Zuständigkeit für Österreich für eine Beihilfengewährung durch die Regelungen des Artikel 13 Abs. 2 lit a) der VO (EG) 1408/71 eintreten. Auf Grund der obenstehenden Ausführungen…