…erfolgt. Eine solche Lehrtätigkeit kann naturgemäß nicht in einem im häuslichen Wohnungsverband befindlichen Arbeitszimmer des an öffentlichen Einrichtungen unterrichtenden Lehrers vorgenommen werden (VwGH 20.1.1999, 98/13/0132, betreffend Volleyball-Lehrer; VwGH 26.5.1999, 98/13/0138 betreffend Turnlehrer). Die vom Bw. unter…
…Bw. selbst betreffende Erkenntnis des VwGH 3.7.2003, 99/15/0177). Der in der Berufung ohne Bedachtnahme auf die vom Verwaltungsgerichtshof im vorhin zitierten Erkenntnis geforderten Kriterien für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers nicht näher begründete Einwand, wonach "es im Übrigen unrichtig sei, dass…
…anerkannt, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer nur dann vorliegen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilde. Bei Aufwendungen für die Sportausübung handle es sich um Ausgaben, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen. Dabei…
…reicht jedoch nicht aus, um die Nichterfüllung anderer notwendiger Kriterien zu ersetzen. Als zusätzliche Kriterien in den Streitjahren 1996ff und als einzige Kriterien im Streitjahr 1995 zu erfüllen sind die schon vor der im Jahr 1996 normierten Verschärfung maßgeblichen Kriterien: Notwendigkeit eines Arbeitszimmers; ausschließliche oder…
…Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung lägen nur dann vor, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildete. Da diese Voraussetzung im vorliegenden Fall nicht erfüllt sei, käme eine Berücksichtigung der diesbezüglich geltend gemachten Aufwendungen nicht…
…Aus den faktisch gegebenen Umständen ergebe sich, dass die Errichtung des Arbeitszimmers alleine durch die nebenberufliche Tätigkeit veranlasst sei; die nebenberufliche Tätigkeit werde fast ausschließlich von zu Hause aus ausgeübt und sei auch eine Tätigkeit, die typischerweise von zu Hause aus ausgeübt werde. Zum Sachverhalt…
…ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorliegen würden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilden würde. Zu den als Werbungskosten geltend gemachten Zinsaufwendungen wurden angemerkt, dass steuerlich abzugsfähige Ausgaben für eine Ausbildung in jenem Jahr…
…Internetkosten sowie Kosten für ein Bank- und ein Bewerbungsgespräch und weiters 69,90 € für die Anschaffungskosten eines Aufnahmegerätes). Hinsichtlich der übrigen geltend gemachten Werbungskosten wurde in der Bescheidbegründung ausgeführt, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorliegen würden…
…seine Arbeitsmittel im Rahmen des § 16 EStG frei zu wählen. Soweit es sich um kein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer handelt und damit eine private Mitveranlassung bzw. ein Zusammenhang der Ausgaben mit der Lebensführung ausscheidet, steht dem Abzug der Aufwendungen für außerhalb der Wohnung gelegene Büroräumlichkeiten…
…Firmenjubiläum; b) häusliches Arbeitszimmer; c) Kamera; d) Tinte, Festplatte, Akku für Handy; e) Internet und Telefonkosten. Der Bw. beantragte die oben angeführten Punkte zu berücksichtigen und einen neuen Einkommensteuerbescheid zu erlassen. Das mobile Internet (SIM-Karte) werde zu 100% nur beruflich am Firmenlaptop benützt, um…
…befindet. Das Arbeitszimmer liegt jedenfalls im Wohnungsverband, wenn es von der Wohnung aus begehbar ist. Laut den Angaben bei der Nachschau am 23.04.2009 kann der Raum durch den Vorraum und das Speisezimmer betreten werden. Eine Glastür führt zum Garten. Weiters ist zu bemerken…
…ausführte: Bei seinen Tätigkeiten sei genau das Gegenteil der Fall. Die Tätigkeiten innerhalb des Arbeitszimmers seien für das Berufsbild der ausgeübten Tätigkeit entscheidend. Seine Tätigkeit könne mit der eines Universitätsprofessors oder Lehrenden in keinster Weise verglichen werden. Er halte im In- und Ausland Strategie-Workshops…
…einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist seit 1. September 2008 Dienstnehmer der Firma GS GESMBH. Er machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2008 unter anderem folgende Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend: - anteilige Raumkosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer…
…15/0186, wird festgehalten, dass die bloße Lagerung von Privatgegenständen insgesamt noch als vernachlässigbar angesehen werden kann. Somit ergibt sich im Ergebnis eine nahezu ausschließliche berufliche Verwendung des Arbeitszimmers und ich ersuche um Berücksichtigung der Werbungskosten." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1…
…sich jedoch nicht um ein bloßes Arbeitszimmer, sondern um vollwertige Kanzleiräumlichkeiten samt separatem Eingang und der Möglichkeit des Empfanges von Klienten. Ich darf Sie hiermit gerne auffordern, sich von der Tauglichkeit der von mir lediglich umsatzsteuerlich betrieblich gewidmeten Räumlichkeiten bei einer Besichtigung persönlich zu überzeugen.…
…und Einkaufssoftware des Dienstgebers von zu Hause aus vornimmt. Nach Dafürhalten des Berufungssenates wird dadurch der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit schon in zeitlicher Hinsicht nicht in das häusliche Arbeitszimmer verlagert. Ist nämlich im zu beurteilenden Zeitraum eine überwiegende Anwesenheit des Bw. an seinem Arbeitsort gegeben…
…Telefonkosten, Computerkosten strittig. Im Detail handelt es sich um nachstehend angeführte Aufwendungen: [Grafik] zu Pos. 1 Arbeitszimmer u. Pos. 2 Büroeinrichtung Der Bw. legte im Zuge des Rechtsmittelverfahrens eine Bestätigung der B. Gesellschaft mbH. & Co KG (Arbeitgeber bis 31. März 2005) mit folgendem Inhalt vor…
…Ausgaben für das Arbeitszimmer nicht berücksichtigt werden können. - Zu den Verpflegungskosten (Taggelder): Die Sätze des § 26 EStG (€ 26,40) seien nur hinsichtlich der Reisen im Sinne des § 16 (1) 9 EStG 1988, d.s. Fahrten über den Nahbereich (ca. 25 km in einer Richtung)…
…die Schulungen außerhalb des Arbeitszimmers stattfinden, sind diese dem Außendienst zuzurechnen. Die derzeitigen Arbeitszeiten sind von Montag bis Donnerstag jeweils 8,5 Stunden bzw. Freitag 4,5 Stunden. Weiters wurde bei dieser Vorsprache schriftlich festgehalten, dass der Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem…
…Abzugsfähigkeit zu erblicken (VwGH 8.5.2003, 2000/15/0176; VwGH 19.12.2000, 99/14/0283). Tätigkeiten mit Mittelpunkt außerhalb eines Arbeitszimmers: Versicherungsvertreter, der zeitlich überwiegend im Außendienst tätig ist (VwGH 19.12.2000, 99/14/0283; VwGH 28.11.2000, 99/14/0008…