…Deutschland ansässige Bw ist für die in Österreich ansässige Fa. GmbH als Berufskraftfahrer international tätig. Nach den oben genannten Bestimmungen des DBA-Deutschland wird Österreich nur das Besteuerungsrecht für jene Arbeitsvergütungen zugewiesen, die auf Tage entfallen, an denen der Bw seine Tätigkeit in Österreich ausgeübt…
…habe. Unbestritten ist, dass der Bw. nach dem Strafvollzugsgesetz in die Vergütungsstufe b eingestuft und nach dieser entlohnt wurde. Von seinem Bruttolohn wurde der Vollzugskostenbeitrag und ein Arbeitslosenversicherungsanteil einbehalten. Die Arbeitsvergütung der Strafgefangenen nach § 52 des Strafvollzugsgesetzes , BGBl 144/1969, in der jeweils durch Verordnung…
…wird daher von der BP außerbilanzmäßig hinzugerechnet: | | 1996 in ATS | Zurechnung laut BP: | 313.812,00 TZ 33 : Arbeitsvergütung an den Gesellschafter-Geschäftsführer im WJ 95/96: Die Firma FS KG wurde gemäss Art. III Umgründungssteuergesetz zum Stichtag 01.03…
… 20 Tz 54.3). In einer ersten Stufe werden die Gesellschafterbeiträge honoriert, wobei insbesondere auch der Arbeitseinsatz durch den Ansatz einer angemessenen Arbeitsvergütung erfasst wird. In einer zweiten Stufe wird der nach Honorierung der Gesellschafterbeiträge allenfalls verbleibende Restgewinn verteilt. Als Aufteilungsschlüssel werden dazu die Anteilswertverzinsung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 30. November 2007, gegen die am 16. November 2006 ergangenen Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) gemäß § 201 BAO für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BWin, vom 11. Mai 2005, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. April 2005, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Prüfungszeitraum vom 1…
…In der J hat der Bw. während seiner Haft gearbeitet (Auskunft der U). - Es wurden dem Bw. 75 vH als Kostenbeitrag von der Arbeitsvergütung - als Beitrag zu den Kosten des Strafvollzuges - abgezogen. Dieser Sachverhalt ist folgendermaßen zu würdigen: Nach § 6 Abs. 5 FLAG haben Kinder…
…und wurden von der Bw unter der Position "Geschäftsführerbezüge" als Aufwand gegenüber der Komplementär-GmbH und von der Komplementär-GmbH unter der Position "Arbeitsvergütung" als Erlös gegenüber der Bw und gleichzeitig unter der Position "Geschäftsführergehalt" als Aufwand gegenüber ihre Geschäftsführer Otmar und Johanna M ausgewiesen.…
…127, 128, 132 Abs.4 und 149 Abs. 1 und 4 des Strafvollzugsgesetzes sind nicht anzuwenden; b) soweit Häftlinge eine Arbeitsvergütung zu erhalten haben, ist ihnen diese nach Abzug des Vollzugskostenbeitrages (§ 32 Abs. 2 erster Fall und Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes) zur Gänze als Hausgeld…
… 9 des Gesellschaftsvertrages stand den Gesellschaftern und somit auch Mag. S für die Mitarbeit im Apothekenunternehmen eine Arbeitsvergütung in der Höhe zu, wie sie einem angestellten Apotheker gleichen Dienstalters und gleichen Dienstausmaßes nach dem Kollektivvertrag für die angestellten pharmazeutischen Fachkräfte in öffentlichen und Anstaltsapotheken Österreichs…
…bis 2006 ausschließlich Einnahmenüberschüsse aus der Vermietung von vier Ferienwohnungen erzielt. Ab dem Jahr 1994 sei der Gesellschafterin Y K eine Arbeitsvergütung von jährlich 120.000 ATS (ab 2002: 8.720,74 EUR) gewährt worden. Dadurch habe sich für den Gesellschafter X K in den…
…Beitrag des Bw. zu den Kosten seines Unterhalts durch seine Arbeitsleistung sowie nach der Art der Tätigkeit des Bw. und ob er im Wege eines Abzuges von der Arbeitsvergütung einen Kostenbeitrag geleistet habe und wenn ja, in welchen Monaten und in welcher Höhe, blieb zunächst…
…128, 132 Abs. 4 und 149 Abs. 1 und 4 des Strafvollzugsgesetzes sind nicht anzuwenden; b) soweit Häftlinge eine Arbeitsvergütung zu erhalten haben, ist ihnen diese nach Abzug des Vollzugskostenbeitrages (§ 32 Abs. 2 erster Fall und Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes) zur Gänze als Hausgeld gutzuschreiben…
…128, 132 Abs. 4 und 149 Abs. 1 und 4 des Strafvollzugsgesetzes sind nicht anzuwenden; b) soweit Häftlinge eine Arbeitsvergütung zu erhalten haben, ist ihnen diese nach Abzug des Vollzugskostenbeitrages (§ 32 Abs. 2 erster Fall und Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes) zur Gänze als Hausgeld gutzuschreiben…
…128, 132 Abs. 4 und 149 Abs. 1 und 4 des Strafvollzugsgesetzes sind nicht anzuwenden; b) soweit Häftlinge eine Arbeitsvergütung zu erhalten haben, ist ihnen diese nach Abzug des Vollzugskostenbeitrages (§ 32 Abs. 2 erster Fall und Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes) zur Gänze als Hausgeld gutzuschreiben…
…dass dieser Zahlungsfluss keiner Einkunftsart zuzuordnen sei, weil der Bw. für die Zusage der Erfolgsbeteiligung keine Gegenleistung erbringen hätte müssen; als Arbeitsvergütung nur Zahlungen zu qualifizieren seien, die der Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeit erhält, es den zusagenden Parteien aber nicht auf die Arbeitsleistung…
…gem § 31 Abs 1 leg cit einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzuges zu leisten hat, der gem Abs 2 75% der jeweiligen Arbeitsvergütung beträgt, ändert nichts an der nach Abs 1 nicht mehr bestehenden Unterhaltspflicht der Eltern. Unbestritten ist in diesem Zusammenhang, dass die…
… 15. Leistungen der Tuberkulosehilfe, soweit es sich nicht um regelmäßige Geldbeihilfen handelt; 16. Ansprüche auf die Arbeitsvergütung nach dem Strafvollzugsgesetzund daraus herrührende Beträge während der Haft, soweit sie nicht unter § 291d fallen. Abs. 2 Die Unpfändbarkeit gilt nicht, wenn die Exekution wegen einer Forderung geführt…
…diese Tätigkeit entfallende und in Italien gezahlte Steuer wird jedoch - nach Maßgabe der vorstehend zitierten Bestimmungen des DBA-Italien - auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet. 5. Österreich hat (als Ansässigkeitsstaat) das Besteuerungsrecht für jene Anteile der Arbeitsvergütungen, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen (Art…
…im Dienste der Mitunternehmerschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen sind. Auch wenn das Rechtsverhältnis, aufgrund dessen der Mitunternehmer gegenüber der Mitunternehmerschaft tätig wird, zivilrechtlich (oder sozialversicherungsrechtlich) als Arbeitsverhältnis anzusehen ist, führen die Arbeitsvergütungen nicht zu Einkünften aus einem Dienstverhältnis i. S. d. § 25 Abs…