…worden. In dieser Begründung sei darauf hingewiesen worden, dass Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten mit dem Verkehrsabsetzbetrag (Pendlerpauschale) abgegolten seien und daher die beantragten Kilometergelder nicht berücksichtigt werden können. Der Berufungswerber sei als Teleworker bei der Firma A L GmbH (Standorte in Graz und Steyr) beschäftigt…
… 16 Abs.1 Z. 6 lit.c EStG 1988: Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden an Stelle der Pauschbeträge nach lit.b folgende Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer einfachen…
… 16 Abs.1 Z. 6 lit.c EStG 1988: Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden an Stelle der Pauschbeträge nach lit.b folgende Pauschbetraäge berücksichtigt: Bei einer einfachen…
…mitgeteilt, dass er den angeführten Betrag ausgehend von der kürzesten einfachen Wegstrecke (25 km) zwischen Wohnort (A) und Arbeitsstätte (B) und der Zahl der Arbeitstage (235) mit dem amtlichen Kilometergeld ermittelt habe (50 x 235 x 0,42 € = 4.935,00 €). Eine…
…Internetabfrage geht hervor, dass sie für die Akademie die Ansprechpartnerin sind, somit stellt sich die Frage, ob es sich bei den von ihnen beantragten Reisekosten eventuell um Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung handelt, die mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. mit einem allfälligen Pendlerpauschale abgegolten sind. Aufgrund der…
…Die beantragten Reisekosten und Diäten wurden vom Finanzamt nicht anerkannt. In der Begründung führte das Finanzamt folgendes aus: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hierfür erwachsenden Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehendes…
…dieser Vereinbarung ergibt sich, dass die Arbeitsleistung des Bw. zum Teil im Betrieb des Dienstgebers (betriebliche Arbeitsstätte) und zum Teil in der Wohnung des Bw. (Telearbeitsplatz) erbracht (alternierendes Telearbeitsverhältnis) werde. Das Finanzamt wies das Begehren in der Berufungsvorentscheidung mit der Begründung ab, dass ein Schadensreferent…
…die Zentrale (W.2) oder zum Betrieb (W.1 ) Die Reihenfolge könne natürlich je nach anfallender Arbeit variieren. Das Finanzamt sei in der angefochtenen BVE davon ausgegangen, dass der Einsatzort (die Arbeitsstätte) der Bw. das Hotel W. sei und daher nur Fahrten zwischen den Einsatzorten…
…von zwei Dienstverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Tätigkeit (Gemeindemandatar) wurde vom Berufungswerber in G - wo sich auch seine Wohnung befand - ausgeübt; die Arbeitsstätte der zweiten Tätigkeit (Landesbeamter) lag in B. Im Rahmen seiner elektronischen Arbeitnehmerveranlagung machte der Berufungswerber ua. Reisekosten (Kilometergelder) in Höhe von…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnden Arbeitsstätten (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…der Einnahmen. Dazu gehören auch die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für deren Berücksichtigung aber kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung besondere Regelungen gelten. Gem. Abs. 1 Z 6 lit. b werden zusätzliche Pauschbeträge berücksichtigt, wenn die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der…
…Verkehrsabsetzbetrag nur einmal zu. Ein zusätzliches Pendlerpauschale stehe für ein weiteres Dienstverhältnis nur dann zu, wenn dadurch im Lohnzahlungszeitraum überwiegend das Zurücklegen zusätzlicher Wegstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verursacht werde. Die Berufungsbehörde teilte dem Berufungswerber (BW) unter Berufung auf die Lehre (Doralt, EstG9, § 16 Tz…
…dass über dieses Thema bereits ein Telefongespräch geführt worden sei. Für die Fahrten zwischen der Wohnung der Berufungswerberin und ihrer Arbeitsstätte sei nämlich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar. Die Berufungswerberin wurde dazu aufgefordert, ab 2008 bei ihrem Dienstgeber die Berücksichtigung des Pendlerpauschales zu widerrufen…
…Sportinstitut an der Universität Wien, B . Die Fahrten zu den Kursen trete sie vom Gymnasium an. Fahrtkosten von einer Arbeitsstätte zu einer weiteren Arbeitsstätte fallen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 09.11.1994, 92/13/0281) nicht unter die Einschränkung des § 16 Abs.1…
…0002, 0003). Vor diesem Hintergrund wurde § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 geschaffen und ist diese Bestimmung daher so zu verstehen und auszulegen. Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten, der…
…abgesetzt werden, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort dann unzumutbar, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben sei. Da bei…
…im Angestelltenverhältnis tätig; die Firmen befinden sich in Wien und Niederösterreich. Die tatsächlich überwiegend genutzte Wohnung ist in Heiligenkreuz. Arbeitsstätte: Der Steuerpflichtige unternimmt nur in den seltensten Fällen Fahrten zum Betriebsort seines Dienstgebers: Die Aufsicht wird in den jeweiligen Lokalen wahrgenommen, Planung, Kalkulation und Kontrolle…
… 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 bestimmt: Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden anstelle der Pauschbeträge nach lit. b folgende Pauschbeträge berücksichtigt: über 60 km…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). RZ 345: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: 1. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufungen des M.M., vertreten durch dessen Schwager Mag. F.H., gegen die…