…nicht vorgebracht. Der beantragte Aufschub bis 1. April 2008 kann mit dem allgemein gehaltenen Argument des drohenden Arbeitsplatzverlustes nicht begründet werden, sondern dient offensichtlich nur dazu, den unvermeidbaren Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen weiter zu verzögern. Nach dem Vorbringen in der Beschwerde ist der Sohn des Bf…
…Bw. hat glaubhaft dargelegt, dass der drohende (und zwischenzeitig eingetretene) Arbeitsplatzverlust das Motiv für diese zeit- und kostenintensive Ausbildung war und sie mit der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater die Intention verfolgte, nach erfolgter Umschulung einen neuen beruflichen Weg zu beschreiten. Da die Bw. beabsichtigt…
…nunmehr B-Bank, im Jahr 2006 vor dem Hintergrund laufender Umstrukturierungen im Unternehmen ihres Dienstgebers begonnen hat, um für den Fall eines Arbeitsplatzverlustes ein zweites, berufliches Standbein zur Verfügung zu haben. In der Berufung vom Oktober 2007 verweist die Bw einerseits auf ein, der Allgemeinheit…
…der Apotheke zu holen, das Haus sauber zu halten und Arbeiten rund um das Haus auszuführen. Diese Beistandspflichten hätten auch negative Folgen für den Arbeitsplatz haben können (Arbeitsplatzverlust aufgrund öfters erst kurzfristig angekündigter Dienstverhinderung) und es sei im Alter des Bw. nicht mehr so leicht…
…seines Alters sowie seiner bisherigen Tätigkeiten in der (ohnedies krisengeschüttelten) Baubranche wohl schwer eine neue adäquate Anstellung finden werde. Beim durch endgültige Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens drohenden Arbeitsplatzverlust sei er jedoch einerseits überhaupt nicht mehr imstande, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten von € 15.020,23 zu bezahlen…
…bestand und habe bei ihm auch von der Verhängung einer Wertersatzstrafe abgesehen. Er und seine Familie würden aufgrund einer relativ geringen Verfehlung für das ganze Leben massivst beeinträchtigt sein, es drohe ihm Privatkonkurs und Arbeitsplatzverlust. Sein Nettogehalt bewege sich bei 900,- bis 1.400,- €…
…der derzeitigen Beschäftigung, als äußerst angespannt zu klassifizierenden Wirtschaftslage des Bf. auf eine durch den drohenden Arbeitsplatzverlust zusätzlich noch gesteigerte Gefährdung der Erwerbssituation des Antragstellers geschlossen werden. Dazu ist freilich festzuhalten, dass angesichts der Gesamtsituation des Antragstellers eine wirkliche und spürbare wirtschaftliche Entlastung bzw. ein …
…ihn - treffen würden. Es handle sich nicht mehr um den Stammkonzern M, sondern um eine Tochtergesellschaft dieses Unternehmens. Aus diesen Änderungen seien konkrete Gefahren in Bezug auf den Arbeitsplatzverlust ohne weiteres in Betracht zu ziehen. Dies sei auch der Grund, warum er sich selbst um…
…für das er nicht einmal ansatzweise behauptet habe, dass er gepfuscht hätte, so sei dies nicht nachvollziehbar. Die fiktiven Beträge aus Verdienstentgang durch Arbeitsplatzverlust und Verdienstentgang durch Pfuscharbeiten hätten zu keinen Einnahmen beim Bw. geführt, da sie zur Gänze als Kosten zu verzeichnen gewesen seien…
…bzw. das berufliche Fortkommen keine Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten ist. Auch der Umstand, dass tatsächlich ein Arbeitsplatzverlust droht, vermag daran nichts zu ändern. Vielmehr liegt aufgrund der aus den verschiedensten Berufsbereichen stammenden Lehrgangsteilnehmer und des breiten Spektrums der Lehrgangsinhalte keine berufsspezifische Fortbildung vor…
…Die Bw. legt die Stundenaufteilung der Lehrinhalte zu ihrer Bildungsmaßnahme vor. Die Bw. erwartet sich durch die Bildungsmaßnahme (zufolge Arbeitsplatzverlustes) verbesserte Berufschancen. Beide Verfahrensparteien bleiben bei ihren bisherigen Anträgen. Festgehalten wird, dass die Bw. ihre Krankheit zum Thema (Entspannung bei Rheuma) ihrer noch fertig zu…
…beantragte Aufschub bis zum Abschluss des Schuldenregulierungsverfahrens, dessen tatsächliche Abhaltung oder dessen allfälliges Ende nach Abberaumung der Tagsatzung nicht ersichtlich ist, kann mit dem allgemein gehaltenen Argument des drohenden Arbeitsplatzverlustes nicht begründet werden, sondern dient offensichtlich nur dazu, den unvermeidbaren Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen weiter zu…
…dass die Ausbildung als Fortbildung, als zusätzliche Qualifikation im ausgeübten Beruf absolviert worden ist. Auch für den Fall eines Arbeitsplatzverlustes wird die Ausbildung als hilfreich angesehen, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Aus diesen Ausführungen geht die oben angeführt Absicht im Jahr 2007 nicht hervor…
…d.h. die Vermietung beendet und Wohnung im Jahr 2003 verkauft. Der Senat wertet den Umstand des neuerlichen Arbeitsplatzverlustes trotz gewisser, in der Βerufungsverhandlung vorgebrachter, Bedenken als Unwägbarkeit und sieht somit die vorzeitige Beendingung der Vermietung für die Beurteilung des Bestandsverhältnisses als Liebhaberei als…
…Lebens- und Sozialberater (Coach usw.) im Falle des Arbeitsplatzverlustes (erschwerte Anstellungschancen infolge Lebensalter). D) Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Oktober 2005 ermittelte das Finanzamt die Einkommensteuer mit € -1.213,82, sodass sich unter Berücksichtigung der Gutschrift im Erstbescheid eine (weitere) Gutschrift von € 832,35…
…erschlossen ist. Wenn laut Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes steuerlich beachtliche Gründe dann vorliegen, wenn keine die Begründung eines Familienwohnsitzes rechtfertigende dauernde Arbeitsstelle vorliegt, so ist damit nicht die jeden Arbeitnehmer treffende Gefahr eines Arbeitsplatzverlustes gemeint, sondern eine konkret drohende Versetzung an einen anderen Arbeitsort. Die Tatsache…