…In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 beantragte die Berufungsführerin die Behandlung dieser Pauschalien als steuerfreie Nachtarbeitszuschläge. Im Einkommensteuerbescheid vom 3. Juni 2004 wurden diese Pauschalien für die Arbeitsbereitschaft als steuerpflichtig behandelt. In der Berufung vom 29. Juni 2004 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor…
…Projekten ungeheure Schadenersatzforderungen auf GM. zukommen könnten. Dies erscheine laut Literatur auch als einer der wesentlichen Unterschiede zur Haftung eines Arbeitskräfteüberlassers. Der Arbeitskräfteüberlasser leiste nur für eine durchschnittliche Qualifikation und für die Arbeitsbereitschaft der überlassenen Arbeitskräfte Gewähr, nicht jedoch für eine mangelnde Qualität der Arbeitsleistung…
…Arbeitgebers ihre dauernde Arbeitsbereitschaft und Transportbereitschaft für Computerteile als Grund anzugeben. Es wurde kein Schriftstück als Beweis dafür angeboten, an welchen Tagen diese Arbeits- und Transportbereitschaft tatsächlich schlagend geworden wäre. Dann wird in der Berufung der Bw der zeitliche Rahmen der Arbeitsbereitschaft bei der Firma…
…er während bestimmter Zeiten - bei freier Wahl des Aufenthaltsortes und der Verwendung solcher Zeiten - für den Dienstgeber erreichbar sein musste. Von dieser Rufbereitschaft zu unterscheiden ist die Arbeitsbereitschaft, wobei sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zu dessen jederzeitiger Verfügung zu halten hat…
…können, dass diese Angaben richtig waren und es hätten daher keine Bedenken bestanden, dass in Österreich keine Steuerpflicht bestehe. Für die Berufungswerberin sei nicht die Arbeitsbereitschaft, sondern der Arbeitserfolg von Bedeutung gewesen, und es sei nur eine Entlohnung entsprechend dem Umfang der Tätigkeit bzw. des…
…Arbeitsanfall im Betrieb beschäftigt, die Arbeitszeit ergibt sich durch den Arbeitsanfall. Auch die Einteilung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber und die Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum sind ein Indiz für die Nichtselbständigkeit. e. Disziplinarmaßnahmen (RZ 947) Der Dienstnehmer gab an, dass das unentschuldigte…
…tatsächliches Kriterium darstellen. Weder im VwGH Erkenntnis noch in der Entscheidung des UFS Klagenfurt werde darauf eingegangen, inwieweit eine tatsächliche Essensunterbrechung während der Bereitschaft für das Vorliegen einer Arbeitsbereitschaft relevant sei. Ob die Mitarbeiter des Großhandelsbetriebs nämlich tatsächlich während der Essenseinnahme für Terminvereinbarungen angerufen werden…
…derartige Regelung nicht gibt. Da diese behauptete Bereitschaft im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen (idR unbezahlten) Ruhezeiten stattfindet, ist anzunehmen, dass eine Arbeitsbereitschaft im Sinne des AZG nicht vorliegt. Dementsprechend wird von den einvernommenen Zeugen bestätigt, dass die Pausenzeiten fast ausschließlich eingehalten werden. So wurde auch…
…Die Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit spreche für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Ebenso seien die Einteilung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber und die Arbeitsbereitschaft des Auftragnehmers Indizien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Diese bestimmte Arbeitszeit und die Vorgabe von Dienstplänen sei im gegenständlichen Fall…
…Bw., durchgeführt. Dazu wird festgehalten, dass schon aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und dem in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wurzelnden Urlaubsanspruch, eine Arbeitsbereitschaft während des Urlaubes mit dem Urlaubszweck (Recht auf ungestörte Erholung, beliebige Gestaltung der Freizeit) unvereinbar und unzulässig ist. Die Tatsachen, dass der Bw…
…muss aber nicht immer gefordert sein (zB Vertreter, Geschäftsführer). Ebenso sind die Einteilung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber und die Arbeitsbereitschaft des Auftragnehmers für einen bestimmten Zeitraum Indizien für die Nichtselbständigkeit. Ist der Auftragnehmer in der Zeiteinteilung völlig unabhängig, weist das auf Selbständigkeit hin. Die…
…Urlaub zur ungestörten Erholung und zur beliebigen Gestaltung der Freizeit zu verwenden [E 2]. Eine Arbeitsbereitschaft während des Urlaubs ist mit dem Urlaubszweck unvereinbar und daher unzulässig [E 7b]. Die Vereinbarung von Urlaub für zB Informationsreisen und Hotelbesichtigungen im Interesse des Dienstgebers ist daher unzulässig…
…und Nachtarbeit, wenn die Rufbereitschaft in diese Zeiten fällt (vgl. VwGH 21.10.1993, 92/15/0129). Arbeitsbereitschaft am Arbeitsplatz hingegen ist Arbeitszeit. Bereitschaftsdienst, den ein Arbeitnehmer in Form von persönlicher Anwesenheit im Betrieb des Arbeitgebers leistet, ist in vollem Umfang als Arbeitszeit anzusehen, unabhängig…
…an welchen bzw. an wie vielen Tagen die Bw in den einzelnen Monaten unregelmäßig oder länger gearbeitet hat; - dass die behauptete Arbeitsbereitschaft der Bw von 05:00 bis 0:00 Uhr überhaupt zu Ereignissen geführt hat, bei denen diese Bereitschaft schlagend geworden wäre, noch an…
…den einzelnen Monaten unregelmäßig oder länger gearbeitet hat; - dass die behauptete Arbeitsbereitschaft der Bw bei der Firma S+S von 05:00 bis 0:00 Uhr oder die Gleitzeit bei der Firma KJo überhaupt zu Ereignissen geführt hat, bei denen diese Bereitschaft schlagend geworden wäre…
…an welchen bzw. an wie vielen Tagen die Bw in den einzelnen Monaten unregelmäßig oder länger gearbeitet hat; - dass die behauptete Arbeitsbereitschaft der Bw von 05:00 bis 0:00 Uhr überhaupt zu Ereignissen geführt hat, bei denen diese Bereitschaft schlagend geworden wäre, noch an…
…an welchen bzw. an wie vielen Tagen die Bw in den einzelnen Monaten unregelmäßig oder länger gearbeitet hat; - dass die behauptete Arbeitsbereitschaft der Bw von 05:00 bis 0:00 Uhr überhaupt zu Ereignissen geführt hat, bei denen diese Bereitschaft schlagend geworden wäre, noch an…
…ein Werk) geschuldet wird; kein Auftraggeber würde Herrn G für seine bloßen und nicht zum Erfolg führenden Bemühungen oder gar nur für Arbeitsbereitschaft bezahlen. Er besitzt keinen wie immer gearteten Anspruch auf Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und trägt das Risiko für Schlecht- oder Nichterfüllung…
…bisherigen Beurteilung ändere. Der steuerlicher Vertreter bezog sich auf einen Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe und deren Arbeitnehmerinnen, welche vorgelegt würde und € 2,15 pro Stunde als Rufbereitschaftsdienst vorsehe. Dieser Lohn gebühre für die bloße Anwesenheit und Arbeitsbereitschaft. Laut …
… schon deshalb, weil das Begriffsmerkmal "Arbeit" im maßgeblichen Sinn auf die Arbeitsbereitschaft nicht zutrifft, handelt es sich bei der dafür bezahlten Entschädigung auch dann nicht um Zuschläge für Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit, wenn die Arbeitbereitschaft in die genannten Zeiten fällt (vgl. VwGH 21.10.1993…