…Geschäftsführer Herr x an 2 bis 3 Tagen in der Woche in Ö tätig und verfügt über ein eigenes Büro. Bei Entsendungen von Arbeitnehmern ist Artikel 15 Z 2 maßgebend. Da wie oben angeführt die Schweizer Muttergesellschaft in Österreich über eine feste Einrichtung (Büro) verfügt…
…dass bei einer konzerninternen Versendung in die Slowakei für weniger als 183 Tage im Kalenderjahr, das Besteuerungsrecht weiterhin in Österreich verbleibe. Daran vermöge auch nichts zu ändern, dass die slowakische Konzernfirma die Aufwendungen ersetze. Dies allein führe nicht zu einer Arbeitgebereigenschaft des slowakischen Unternehmens im…
…2006, GZ. BMF-010221/0225-IV/4/20006). Bei einer Entsendung von nicht mehr als 3 Monaten (jahresübergreifend für sachlich zusammenhängende Tätigkeiten) spricht aus Vereinfachungsgründen eine widerlegbare Anscheinsvermutung dafür, dass das aufnehmende Unternehmen mangels Einbindung des Arbeitnehmers nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist (s. sinngemäß…
…waren, wird daher im erstinstanzlich fortzusetzenden Verfahren ua. auch zu erheben sein, wer im Streitzeitraum bei den einzelnen (Auslands)Entsendungen des Berufungswerbers jeweils dessen wirtschaftlicher Arbeitgeber war (EAS 969; EAS 1160). In Bezug auf die Auslandsentsendung des Rechtsmittelwerbers nach Sambia kann eine solche Prüfung unterbleiben…
…Derzeit habe der Bw. mit der X GmbH ein aufrechtes Arbeitsrechtsverhältnis. Ob nach Ablauf der Entsendungszeit eine volle Weiterbeschäftigung bei der X GmbH erfolgen werde oder nicht, würde im gegebenen Zeitpunkt zu entscheiden sein. Formal habe das Recht der Kündigung bzw. Entlassung ausschließlich die X…
…die Bw. werden vom österreichischen Arbeitgeber an H.C. weiterverrechnet. Den österreichischen Wohnsitz behielt die Bw. für die Dauer der befristeten Entsendung bei. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich weiterhin in Österreich. In den Kalenderjahren 2008 und 2009 war die Bw. 145 bzw. 60 Tage…
…wie bei inländischer Personalentsendung der Entleiher als Arbeitgeber zu beurteilen ist und daran die Lohnsteuerpflicht anknüpft. Auf Grund der Aktenlage kann nicht einmal gänzliche ausgeschlossen werden, dass die Bw. sogar von beiden Gesellschaften, nämlich von ihrem inländischen Arbeitgeber und vom kroatischen Entleiher während der Entsendung…
…auch nicht auf die Frage der wirtschaftlichen Arbeitgebereigenschaft im Sinne der dort angeführten Erlässe eingegangen, abgewiesen. Das Finanzamt gehe daher weiterhin davon aus, dass es sich im gegenständlichen Fall um eine bloße konzerninterne Personalüberlassung handle, bei welcher die Arbeitgebereigenschaft im Entsendungszeitraum beim inländischen Unternehmen bleibe…
…November 2008 sei die Bw. bei der A AG beschäftigt. Die Bw. habe für die Dauer ihrer Entsendung ihren österreichischen Wohnsitz beibehalten und zudem einen Wohnsitz zur Dienstverrichtung in Italien begründet. Demzufolge sei sie im Veranlagungsjahr 2008 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Gemäß Artikel 4…
…zum 31. Dezember 2009 zur italienischen Niederlassung Y. entsandt worden sei. Der Bw. habe seinen österreichischen Wohnsitz für die Dauer der Entsendung beibehalten. Demzufolge sei er im Veranlagungsjahr 2007 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Da sein Lebensmittelpunkt in Österreich verblieben sei, sei der Bw. gemäß…
…a. ein Lohnzettel der M betreffend Auslandstätigkeit in Höhe von € 119.694,84 (Zeitraum 1.1.-31.12.2010) berücksichtigt. Im Zuge der Berufung wurden unter Hinweis auf die Entsendung der Berufungswerberin in die S (Zeitraum 1.6.2006 bis 31.5.2011, wobei…
…Arbeitgebers sowie den Feststellungen des Finanzamtes für den XY für die Einschulung der Mitarbeiter in Tschechien und für die Unterstützung bei der Inbetriebnahme einer Anlage, die nicht vom Arbeitgeber errichtet worden sei, eingesetzt worden. Der Entsendungsvertrag wurde im Verfahren nachträglich vorgelegt. ENTSENDEVERTRAG abgeschlossen zwischen Fa…
…Herrn X1 zuzurechnen. Bezeichnend sei weiters, dass wiederholt die XY-AG für die bei der XY-Ltd. angestellten Dienstnehmer Anträge beim Arbeitsmarktservice zur EU-Entsendung abgegeben habe. Dies unterstreiche nur den Einfluss der XY-AG auf die XY-Ltd.. Zusammen mit dem Berufungsschriftsatz hat die…
…geben: 1) Lagen für diese Auslandseinsätze jeweils Entsendungsverträge vor? Wenn ja, werde um Vorlage der Originalverträge ersucht. 2) Um welche Art von Projekten handelte es sich? Angabe der Einzelprojekte, detaillierte Beschreibung der jeweiligen Projekte, Vorlage von Verträgen 3) Welche Unternehmen wurden bei diesen Projekten eingeschaltet…
…sie deshalb zu Recht zur Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 herangezogen wurde (so das Finanzamt). Aufgrund des Bescheides über einen Prüfungsauftrag vom 18. Mai 2009 führte das Finanzamt bei der Bw eine Außenprüfung ua. betreffend Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer 2005 bis 2007 durch…
…Artikel 6 EVÜ, mangels Rechtswahl bei Arbeitsverträgen das Recht jenes Staates zur Anwendung komme, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichte, könne unter Berücksichtigung der aufgezählten Aspekte eine Entsendung nicht in Abrede gestellt werden. Auch hinsichtlich der geänderten Gesetzesauslegung im…
…Umsätze ausschließlich gemäß § 22 UStG 1994 versteuern oder die nur Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, eine amtswegige Ausstellung nicht vorgesehen ist. Auf die Vergabe einer UID-Nummer besteht, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ein Rechtsanspruch (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, Art 28 BMR Tz…
…vorbehaltlich des Absatzes 2, diese Einkünfte oder dieses Vermögen von der Besteuerung aus; Österreich darf aber bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder das übrige Vermögen dieser Person den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte oder das betreffende Vermögen…
…eine Bruttolohnsumme hochzurechnen und als Bemessungsgrundlage mit einem Sicherheitszuschlag von 15 Prozent heranzuziehen. Der Geschäftsführer und seine Ehegattin seien bei der slowakischen Gesellschaft eingetragene Geschäftsführer mit über 25 Prozent Beteiligung an der Gesellschaft. Für ihre Tätigkeit in Österreich sei ihnen ab Juli 2005 ein entsprechendes…
…Lohnsteuerprüfungen wurde jedoch die Feststellung getroffen, dass es sich bei der von der Berufungswerberin ausgeübten Tätigkeit in Wahrheit um eine Überlassung von Arbeitskräften handle und ihr daher hinsichtlich dieser Arbeitskräfte die Stellung eines Arbeitgebers mit den entsprechenden steuerlichen Verpflichtungen zukomme. Das Finanzamt schloss sich dieser…