…Dabei stellte der Prüfer fest, dass beginnend mit dem Veranlagungsjahr 1986 die in der Bilanz befindliche Apothekengerechtigkeit auf einen Zeitraum von fünf Jahren mit einer Absetzung für Abnutzung von 138.800,00 S jährlich abgeschrieben worden ist. Dazu führte der Prüfer in Punkt 3 der…
…durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre darstellte. Das Finanzamt ermittelte dagegen - ausgehend vom später erzielten Kaufpreis der Apotheke in Höhe von 1,800.000 € - die "Apothekengerechtigkeit" mit 1,367.356,97 € und errechnete den anteiligen Wert des übergebenen Kommanditanteiles mit 930.918 €…
…2008 in Salzburg ist die Berechnung des Firmenwertes einer Apotheke (Apothekenkonzession bzw. Apothekengerechtigkeit) in Höhe von 50% des Umsatzdurchschnittes der letzten drei Jahre unter Abzug der Hochpreisartikel und der 10% Umsätze nicht mehr zeitgemäß. Als Firmenwert einer Apotheke sei mittlerweile vielmehr der einfache Jahresumsatz (Durchschnitt…
…die Berechnung des Firmenwertes einer Apotheke (Apothekenkonzession bzw. Apothekengerechtigkeit) in Höhe von 50 % des Umsatzdurchschnittes der letzten drei Jahre unter Abzug der Hochpreisartikel und der 10 % Umsätze nicht mehr zeitgemäß. Als Firmenwert einer Apotheke sei mittlerweile vielmehr der einfache. Jahresumsatz (Durchschnitt der letzten drei Jahre)…
…welcher vorsieht, den Firmenwert (Apothekengerechtigkeit) mit lediglich 50% des durchschnittlichen Umsatzes zu bewerten. Wir verweisen auf die Berufungsentscheidung GZ RV/0758-L/02 vom 29.11.2005, worin der UFS den bis dahin üblicherweise angewendeten Prozentsatz von 50% auf 40% reduziert und den Ansatz von…
…festgesetzt. Mit Berufung vom 15.5.2006 machte der Bw geltend: # dass Verjährung eingetreten sei # dass bei der Berechnung der Apothekengerechtigkeit der Umsatz der Jahre 1995-1997 heranzuziehen gewesen sei und # lediglich ein Prozentsatz von 50 des Durchschnittes des Umsatzes der drei vorangegangenen Jahre heranzuziehen…
…S | 619.412,00 S | 569.860,00 S | Erfolgsauswirkung | 49.552,00 S | 49.552,00 S | 49.552,00 S Die Betriebsprüfung hat die Apothekengerechtigkeit in Höhe von 1.201.287,25 S als ein Wirtschaftsgut getrennt…
…Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. (2) Den Grundstücken stehen gleich: 1. Baurechte, 2. Gebäude auf fremdem Boden. (3) Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke, die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, so werden diese Grundstücke…
…Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. Die Steuerschuld entsteht nach den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 GrEStG, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht worden ist. Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung…
…2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. Zufolge Abs. 2 leg.cit. stehen den Grundstücken gleich: 1. Baurechte, 2. Gebäude auf fremdem Boden. Der Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechtes umfasst nicht nur den Grund und Boden, sondern…
…Mai 1962 (GZ 23.280-10/62) geregelt. Hier heißt es: Es bestehen hierorts keine Bedenken, wenn der gemeine Wert der Apothekengerechtigkeit ab 1. Jänner 1962 mit 50 v.H. des durchschnittlichen Umsatzes der dem Bewertungsstichtag vorangegangenen drei Jahre angesetzt wird.' Dieser Erlass wurde nie…
…Mai 1962 (GZ 23.280-10/62) geregelt. Hier heißt es: Es bestehen hierorts keine Bedenken, wenn der gemeine Wert der Apothekengerechtigkeit ab 1. Jänner 1962 mit 50 v.H. des durchschnittlichen Umsatzes der dem Bewertungsstichtag vorangegangenen drei Jahre angesetzt wird.' Dieser Erlass wurde nie…
…Mai 1962 (GZ 23.280-10/62) geregelt. Hier heißt es: ,Es bestehen hierorts keine Bedenken, wenn der gemeine Wert der Apothekengerechtigkeit ab 1. Jänner 1962 mit 50 v.H. des durchschnittlichen Umsatzes der dem Bewertungsstichtag vorangegangenen drei Jahre angesetzt wird.' Dieser Erlass wurde nie…
…Mai 1962 (GZ 23.280-10/62) geregelt. Hier heißt es: ,Es bestehen hierorts keine Bedenken, wenn der gemeine Wert der Apothekengerechtigkeit ab 1. Jänner 1962 mit 50 v.H. des durchschnittlichen Umsatzes der dem Bewertungsstichtag vorangegangenen drei Jahre angesetzt wird.' Dieser Erlass wurde nie…
…das Problem hinsichtlich der Absetzung für Abnutzung bei der Konzession eines Rauchfangkehrers gleich gelagert ist jenem bei einer Apotheke soll zur Verständlichmachung des Problems auf die zur Apothekengerechtigkeit ergangene Rechtsprechung des VwGH verwiesen werden: Der VwGH hat im Zuge seines Erkenntnisses vom 25. Jänner 2000…
…daraus ergebende Schenkungssteuer mit 44.722,00 S zu ermitteln. Die Finanzverwaltung sei bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage einerseits vom anteiligen Einheitswert und andererseits vom anteiligen Firmenwert ausgegangen. Der Firmenwert (Apothekengerechtigkeit) sei entsprechend dem Erlass des BMF vom 9. Mai 1962 mit 50 % des durchschnittlichen Umsatzes…
…Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. (2) Den Grundstücken stehen gleich: 1. Baurechte, 2. Gebäude auf fremdem Boden. (3) Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke, die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, so werden diese Grundstücke…
…nach § 2 Abs. 1 dritter Satz GrEStG 1987 einerseits Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, andererseits Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 sowie Apothekengerechtigkeiten. Nach § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zur berechnen. Gemäß § 5…
…die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten jedoch nicht gerechnet. Gemäß § 2 Absatz 2 GrEStG 1987 stehen den Grundstücken 1. Baurechte, 2. Gebäude auf fremden Boden gleich. Bezieht sich ein Rechtsvorgang…
…nach § 2 Abs. 1 dritter Satz GrEStG einerseits Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, andererseits Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 sowie Apothekengerechtigkeiten. Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zur berechnen. Gemäß § 5 Abs. 1…