… 205 BAO sei es irrelevant, ob im Einzelfall tatsächlich Zinsen lukriert werden können. Es sei intendiert gewesen mögliche Zinsvorteile hinsichtlich der budgetär besonders schwer wiegenden Einkommen- und Körperschaftsteuern auszugleichen. Die Bekanntgabe einer Anzahlung - ohne gleichzeitige Zahlung, da ja das Abgabenkonto ein Guthaben auswies - hätte es…
…des Bw. sei mit dem im Feststellungsverfahren ermittelten Betrag angesetzt worden. Die festgesetzte Einkommensteuer errechnete sich mit € 36.227,57, wovon die entrichteten Anzahlungen in Höhe von € 36.150,00 subtrahiert wurden. Die Abgabennachforderung betrug somit € 77,57. D) Am 6. Dezember…
…vgl. VwGH 20.11.1990, 90/14/0122). Welche Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebes gehören, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und entscheidet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des veräußerten (bzw. aufgegebenen) Betriebes (vgl. VwGH 21.11.1990, 90/13/0145)…
…wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens…
…des § 22 UStG nicht erfasst werde, folgende Vorgangsweise vorgegeben: "Da die Änderung der Rechtsprechung des VwGH erst am 9.Juni 2004 im Amtsblatt verlautbart wurde und überdies teilweise bereits vor der Richtlinienänderung Anzahlungen für das gesamte Jahr 2004 geleistet wurden, bestehen keine Einwände, wenn die…
…dass gemäß § 205 BAO die Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis…
…Umsatzsteuer 2004 mit -2.931,11 € erklärungsgemäß festgesetzt. Der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen) wurde mit 0,00 € festgestellt. Der Gesamtbetrag der Vorsteuern betrug -2.931,11 €. Daraus ergab sich die Gutschrift -2.931,11 €…
…wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens…
…Gemäß § 205 Abs. 1 BAO seien Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben würden, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis…
…Selbstanzeige abgegeben. Bei Durchsicht der Unterlagen sei festgestellt worden, dass irrtümlich drei Zahlungseingänge keinen Niederschlag in der Buchhaltung gefunden hätten. Es handle sich dabei um Anzahlungen für eine offene Leistung, welche nicht in Rechnung gestellt worden sei. Folgende Beträge (in ATS) seien vereinnahmt worden: …
…S. A. Omar der Geschäftsführer der Bw.. Mit der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2005 wurde dem Finanzamt der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen) mit € 0,00 angezeigt; mit dem von der Kanzlei Dr. J.J. erstellten "Erläuterung zur…
…von seinen unternehmerischen Fähigkeiten und seinem Fleiß sowie von den Zufälligkeiten des Wirtschaftslebens abhängt und der Abgabepflichtige für die mit seiner Tätigkeit verbundenen Aufwendungen selbst aufkommen muss. Im Einzelfall ist für die Beurteilung das Gesamtbild der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit maßgeblich (vgl. VwGH 9.7.1997…
…dass beim § 205 BAO eine Ermessensentscheidung nicht zulässig sei. Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, seien für den Zeitraum ab 1.10. bis zum Zeitpunkt der…
…Welche Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebes gehörten, richte sich nach den Umständen des Einzelfalles und es komme dabei in erster Linie auf die funktionelle Bedeutung der Betriebsmittel für den Betrieb an, nicht auf deren materiellen Wert. Bei landwirtschaftlichen Betrieben würden gemäß Rz 5539…
… 19 Abs. 1 und 2 EStG findet im gegenständlichen Fall keine Anwendung, da bei Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen, Akontozahlungen oder Vorauszahlungen - wie in Ihrem Fall - eindeutig ein steuerlich wirksamer Zufluss vorliegt. Der Hinweis auf die Aussagen der EStRL 6411 zu § 28 EStG sind…
…über diesen rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, mag er ihm vom Schuldner auch nur gutgeschrieben worden sein (Doralt,EStG10, § 19 Tz 30 "Einzelfälle" - Gutschriften; VwGH 26.9.2000, 99/13/0193). Dem tatsächlichen Übergang sind jene Fälle gleichgestellt, in denen die Verwirklichung eines Anspruchs derart…
…über diesen rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, mag er ihm vom Schuldner auch nur gutgeschrieben worden sein (vgl. Doralt,EStG10, § 19 Tz 30 "Einzelfälle" - Gutschriften, VwGH 26.9.2000, 99/13/0193). Dem tatsächlichen Übergang sind jene Fälle gleichgestellt, in denen die Verwirklichung eines Anspruchs…
…die Teil der Lieferkette seien, in welcher sich ein Betrüger befinde. Es handle sich bei Fällen dieser Art um Einzelfälle und nicht um Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen wären. Da die Verweigerung des Vorsteuerabzuges als eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften anzusehen…
…die 50%-Grenze überschritten wird, aber auch, dass eine kürzere Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Anlagevermögen entsprechend den Umständen des Einzelfalles Indiz für die Rechtmäßigkeit der Geltendmachung der IZP sein kann. Schließlich kann die IZP aber auch dann geltend gemacht werden, wenn das prämienbegünstigte Wirtschaftsgut wegen…
…die ÖKL-Richtwerte könnten bei Leistungen nach lit. a) gleichzeitig als Betriebsausgaben angesetzt werden. Nach hA sei die wirtschaftliche Unterordnung von Nebentätigkeiten zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb grundsätzlich jeweils im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu prüfen. Es werde hierfür insbesondere der Umfang der…