…Musterabkommen jedem im Abkommen nicht definierten Ausdruck - wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordere - die Bedeutung zukommen solle, die ihm im Anwendungszeitraum nach jeweils nationalem Steuerrecht zukomme. Unterschiedliche nationale Rechtsverständnisse könnten daher zu unterschiedlichen Qualifikationen führen. Dadurch werde die Frage der Arbeitgebereigenschaft gemäß Artikel 3 Abs…
…a KVG iVm § 2 Z 1 KVG in Höhe von € 9.900.000,00 = € 99.000,00 fest. Zur Begründung führte das Finanzamt Folgendes aus: "Der Anwendungszeitraum des steuerlichen Kapitalberichtigungsgesetzes ist abgelaufen, sodass die Gesellschaftsteuerbefreiung des § 2 nicht mehr zur Anwendung kommt…
…Nr. 1991/155) festgesetzte Wertobergrenze für die Angemessenheit von Kraftfahrzeugen von S 467.000,-- (€ 34.000,--) auf einen längeren Anwendungszeitraum ausgerichtet gewesen sei. Dieses langfristig angelegte Konzept impliziere somit eine künftige Preissteigerungen mitzuberücksichtigende - nach den Maßstäben des jeweiligen Festsetzungsjahres überhöhte - Festlegung eines Oberwertes, da…
…dass die seinerzeit im Erlasswege (AÖFV Nr. 1991/155) festgesetzte Wertobergrenze für die Angemessenheit von Kraftfahrzeugen von S 467.000,-- (€ 34.000,--) auf einen längeren Anwendungszeitraum ausgerichtet gewesen sei. Dieses langfristig angelegte Konzept impliziere somit eine künftige Preissteigerungen mitzuberücksichtigende - nach den Maßstäben des jeweiligen…
…2 OECD-Musterabkommen soll jedem im Abkommen nicht definierten Ausdruck - wenn der Zusammenhang nicht anderes erfordert, - die Bedeutung zukommen, die ihm im Anwendungszeitraum nach jeweils nationalen Steuerrecht zukommt. Unterschiedliche nationale Rechtsverständnisse können daher zu unterschiedlichen Qualifikationen führen. Daher wird die Frage der Arbeitgebereigenschaft gemäß Art…
…3 idF BGBl I Nr.106/1999 die Fassung des BGBl I Nr.41/1998 bereits mit 15.Juli 1999 ab und eliminierte damit die Sonderregelungen für Nicht-OGAW-Fonds ab diesem Datum wieder aus dem Rechtsbestand. Der Anwendungszeitraum der Sätze 3 und 4 des …
…Anwendungsbereichs des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG ist es auch schon in der Vergangenheit gekommen. Während für den Anwendungszeitraum des EStG 1972 Gewinnanteile aus ausländischen Kapitalgesellschaften noch unter § 27 Abs 1 Z 4 EStG subsumiert wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27…
…Anwendungsbereichs des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG ist es auch schon in der Vergangenheit gekommen. Während für den Anwendungszeitraum des EStG 1972 Gewinnanteile aus ausländischen Kapitalgesellschaften noch unter § 27 Abs 1 Z 4 EStG subsumiert wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27…
…Anwendungsbereichs des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG ist es auch schon in der Vergangenheit gekommen. Während für den Anwendungszeitraum des EStG 1972 Gewinnanteile aus ausländischen Kapitalgesellschaften noch unter § 27 Abs 1 Z 4 EStG subsumiert wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27…
…Anwendungsbereichs des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG ist es auch schon in der Vergangenheit gekommen. Während für den Anwendungszeitraum des EStG 1972 Gewinnanteile aus ausländischen Kapitalgesellschaften noch unter § 27 Abs 1 Z 4 EStG subsumiert wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27…
…Änderung daher am 16. Juni 2010 in Kraft getreten. Im § 28 Abs. 34 UStG 1994 wurde kein einschränkender Anwendungszeitraum normiert. Die gestrichene Gesetzesstelle ist daher ab dem 16. Juni 2010 nicht mehr anzuwenden. Folglich ist die berufungsgegenständliche Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Z 2 lit…
…strittigen Anwendungszeitraumes 2004 wird jedoch ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit der Anknüpfung des Beginnes der Laufzeit an den Betriebsbeginn klare Verhältnisse geschaffen habe, welche allerdings in konsequenter Handhabung der Bestimmung im Einzelfall bei unterjährigem Betriebsbeginn (wie auch im gegenständlichen Fall), zu einem kürzeren Anwendungszeitraum als…
…Die Einwendung bzgl. Heranziehung der Pauschalierungsverordnung für Gaststättenbetriebe der Höhe nach ist allein im Hinblick auf den Anwendungszeitraum (erst ab dem Jahre 2000) nicht auf den im vorliegenden Berufungsfall anzuwendenden Zeitraum von 1996 bis 1998 heranzuziehen, und würde zudem die Anwendung der Pauschalierungsverordnung nicht den…
…Systems gelten die Bestimmungen der Verordnung für den Zeitraum 21. Juli bis 20. November eines Jahres (Anhang der Verordnung). Die Einfuhrabfertigungen erfolgten innerhalb des vorgesehenen Anwendungszeitraumes. Die Verordnung gründet sich auf Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 des Rates vom 18…