…sei aus Vereinfachungsgründen die Beteiligungsübertragung ohne Geldfluss als Sacheinlage vorgenommen worden. Laut Ansicht der geprüften Gesellschaft falle diese Einlage mangels Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung gemäß Art III UmgrStG unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG und führe somit zur Aufdeckung der…
… 12 Abs. 1 UmgrStG vor. Der verfahrensgegenständliche Einbringungsvorgang erfüllt somit nicht die Voraussetzungen des Art III UmgrStG. Mangels Vorliegens dieser Anwendungsvoraussetzung treten die Rechtsfolgen des Art III UmgrStG nicht ein, weshalb nach der dargestellten Rechtslage § 6 Z 14 EStG 1988 anzuwenden ist. Nach § 13 Abs…
…die Normierung einer weiteren - materiellen - Anwendungsvoraussetzung (iSd Abs. 1 leg.cit.) für die grundsätzliche Vornahme der Differenzbesteuerung zu erblicken. Dies ergibt sich nicht nur aus der Gesetzessystematik, der zufolge in Abs. 1 die materiell rechtlichen Anwendungsvoraussetzungen für die Differenzbesteuerung und in den folgenden Absätzen besondere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des bfadr, vom 4. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 8. Juli 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 sowie gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: 1) Der Berufung gegen den Bescheid…
§ 305 BAO für die Wiederaufnahme zuständige Abgabenbehörde erster Instanz. Aufgabe bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist die Prüfung, ob das Verfahren aus den im Bericht zur erfolgten Betriebsprüfung angeführten Gründen wiederaufgenommen werden durfte. Im Zusammenhang mit…
| Ja Die Angaben für Tarifbegünstigungen hat der Berufungsführer folgendermaßen ausgefüllt: | Einkünfte für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche (ausgenommen Einkünfte laut Kennzahlen 369, 756, 793, 802, 794, 795) - (Kennzahl 423) | 301.513,36 Die Punkte A 53, B 6, B 7 und B…
…Nach dem eindeutigen Gesetzes- und Verordnungswortlaut steht die Inanspruchnahme der Gewinnpauschalierung im Falle freiwillig geführter Bücher jedoch nicht zu. Eine Ausdehnung der Anwendungsvoraussetzungen ist aufgrund des klaren Gesetzeswortlautes nicht möglich. Die Berufung des Bw. richtet sich gegen die Anwendung einer seiner Ansicht nach verfassungswidrigen Bestimmung…
…zu beurteilen. Wie bereits ausgeführt sind bei unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Instrumenten, wie es die Wiederaufnahme und die Berichtigung sind, die jeweils anders gelagerten Anwendungsvoraussetzungen individuell zu prüfen. Wenn der Vertreter des Berufungswerbers wiederholt, so auch in der mündlichen Verhandlung, die ungünstige Optik des Geschehnissablaufes betont, so…
…Teilbetriebsübertragung zu entnehmen ist. Erfolgt nämlich weder die Aufstellung einer Einbringungsbilanz noch eine eindeutige Beschreibung der steuerlich relevanten Daten und Umstände im Einbringungsvertrag, liegt die Verletzung einer Anwendungsvoraussetzung des Art. III UmgrStG vor. Vom Fehlen der im UmgrStG normierten formalen Voraussetzungen abgesehen, erfüllt der Teilbereich…
…Sondergewinnes nach § 37 Abs 8 leg cit richtet. Diese Bestimmung ist erstmalig ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden. Anwendungsvoraussetzung ist, dass ein Eigenkapital-Evidenzkonto eingerichtet ist. Ändern sich die Grundlagen für die Ermittlung des gewichteten durchschnittlichen Jahresstandes im abgabenrechtlichen Verfahren, ist ein berichtigtes…
…4 BAO am 1. September 2011 in Kraft getreten und noch keine Judikatur hierzu ersichtlich sei, weshalb der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zukomme. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 295 Abs. 4 BAO wären im vorliegenden Fall nach Ansicht des Referenten nur erfüllt, wenn die Zurückweisung der Berufung gegen…
…ihren Wohnsitz im Jahr 2010 nach Deutschland verlegt und die Bw. ab diesem Zeitpunkt keinen Abzug von Lohnsteuer aufgrund ihrer Grenzgängereigenschaft gemäß DBA Deutschland vorgenommen. Das Finanzamt sah die Anwendungsvoraussetzungen der Grenzgängerregelung nicht gegeben, da die Dienstnehmerin im Inland durchgehend einen Hauptwohnsitz inne hatte und…
… 12 Abs. 1 UmgrStG vor. Der verfahrensgegenständliche Einbringungsvorgang erfüllt somit nicht die Voraussetzungen des Art III UmgrStG. Mangels Vorliegens dieser Anwendungsvoraussetzung treten die Rechtsfolgen des Art III UmgrStG nicht ein, weshalb nach der dargestellten Rechtslage § 6 Z 14 EStG 1988 anzuwenden ist. Nach § 13 Abs…
…weil es nach den detaillierten Feststellungen im Bericht vom 27. Mai 2008 über das Ergebnis der Außenprüfung an mehreren Anwendungsvoraussetzungen des Art. IV UmgrStG für den Zusammenschluss der beiden Einzelunternehmen: XX und YY (= Berufungswerberin - Bw.) mit der GesbR fehle und dieser somit steuerlich unwirksam…
…nach § 188 BAO für die Streitjahre unterbleibt, da es nach den detaillierten Feststellungen im Bericht vom 27. Mai 2008 über das Ergebnis der Außenprüfung an mehreren Anwendungsvoraussetzungen des Art. IV UmgrStG für den Zusammenschluss der beiden Einzelunternehmen DI Franz X. (Berufungswerber - Bw.) und Monika Y…
…BAO ohne Zweifel als rechtmäßig dar, bestand für das Finanzamt doch keine anderweitige Möglichkeit, die Höhe der liechtensteinischen Einkünfte zu ermitteln. Nachdem außer Streit steht, dass die Anwendungsvoraussetzungen der Grenzgängerregelung des Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein erfüllt sind, erweist sich die Festsetzung der Einkommensteuer…
…somit zutreffend nicht unter die Zuteilungsregelung des Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein subsumiert und ist, nachdem außer Streit steht, dass die Anwendungsvoraussetzungen der Grenzgängerregelung des Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein erfüllt sind, folgerichtig von einem österreichischen Besteuerungsrecht ausgegangen. Dem geänderten Einkommensteuerbescheid vom 9…
…Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe ab 2011 keineswegs genehmigt. Vielmehr habe sich die Republik Österreich gegenüber der Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass die geplanten Änderungen der Energieabgabenrückvergütung die Anwendungsvoraussetzungen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 80/2008 ("AGVO") erfüllten. Diese Haltung stehe im offenkundigen Widerspruch zu …
…Kommission die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe ab 2011 keineswegs genehmigt. Vielmehr hat sich die Republik Österreich gegenüber der Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass die geplanten Änderungen der Energieabgabenrückvergütung (im Folgenden "EARV") die Anwendungsvoraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 800/2008 ("AGVO") erfüllen. Vereinfacht gesagt…
…ersichtlich, dass die EU-Kommission die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe ab 2011 keineswegs genehmigt habe. Vielmehr habe sich die Republik Österreich gegenüber der Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass die geplanten Änderungen der Energieabgabenvergütung ("EARV") die Anwendungsvoraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ("AGVO"), Nr. 800/2008…