…die Steuererklärung aufgenommen habe. Die Antragsfrist für eine Wiederaufnahme des Verfahrens habe somit am 4. Februar 2007 geendet. Der am 24. April 2008 eingebrachte Antrag auf Wiederaufnahme sei daher wegen verspäteter Einbringung zurückzuweisen. Gegen diesen Bescheid wurde - wie letztlich durch den UFS, UFS vom 13…
…einer Investitionszuwachsprämie stellt, aber nicht die Formvorschrift des § 108e Abs. 4 EStG 1988 einhält, wird das Finanzamt gemäß § 85 Abs. 2 BAO vorzugehen und dem Steuerpflichtigen die Behebung des Formgebrechens aufzutragen haben. Der Gesetzgeber hat nach der Stammfassung des § 108e EStG 1988 eine Antragsfrist für…
…für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden, 4. wenn sich die Selbstberechnung wegen Widerspruches mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen oder mit Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union als nicht richtig erweist, oder 5. wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 293b oder des § 295a die Voraussetzungen für…
…einer Investitionszuwachsprämie stellt, aber nicht die Formvorschrift des § 108e Abs. 4 EStG 1988 einhält, wird das Finanzamt gemäß § 85 Abs. 2 BAO vorzugehen und dem Steuerpflichtigen die Behebung des Formgebrechens aufzutragen haben. Der Gesetzgeber hat nach der Stammfassung des § 108e EStG 1988 eine Antragsfrist für…
…Sicherung und Erhalt der Einkunftsquelle im Dienstverhältnis bzw. des Gewerbebetriebes zu sehen. Eine Verspätung im Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmeantrag für die Jahre 2006 und 2007 liege nicht vor, weil die Meldung fristgerecht bei Beauftragung durch Kunden erfolgt sei. In den ersten Monaten sei die Akquisition…
…Wiederaufnahmeverfahren nicht einmal behauptet. Vielmehr wird der im MEG-Vertrag vonm 17.4.1992 ausgewiesene "langfristige Vermietungszweck" nach dem Ergebnis des ha. Ermittlungsverfahrens von den Beteiligten so verstanden, dass die Wohnung von vorne herein erst nach der Eigennutzung durch die beiden zivilrechtlichen Eigentümer für eine…
…Form einer rechtzeitigen (innerhalb der Zweijahresfrist) Einkommensteuererklärung - gefehlt. Die Möglichkeit einer zwangsläufigen Veranlagung (also ohne Antragstellung oder Antragsfrist - siehe Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, a.a.O.) nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 hätte sich nur "im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens" ergeben können. Da für…
…1 zu Grunde liegt. Der abschließende Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1989 sei am 3.06.1998 (Anmerkung der Berufungsbehörde: laut Abgabeninformationssystem richtig am 30.04.1997) ergangen. Innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft dieses Bescheides sei ein Wiederaufnahmeantrag nicht eingebracht worden, sodass der nunmehr am…
…in rechtskräftig abgeschlossenen Abgabenverfahren. Auch insoferne kann dem Vorbringen im Vorlageantrag nicht gefolgt werden. Der VwGH judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass eine unrichtige rechtliche Beurteilung Seitens der Behörde oder das Hervorkommen von Rechtsirrtümern explizit keinen Grund für eine Wiederaufnahme darstellen (vgl. zB. VwGH vom 29…
…für den UFS ist daher nicht nachprüfbar, ob die Bw. ihren Wiederaufnahmsantrag rechtzeitig oder verspätet gestellt hat. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Wiederaufnahmsantrag rechtzeitig oder verspätet gestellt worden ist, sind allein die innerhalb der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmsgründe heranzuziehen. Sind allein die innerhalb der Antragsfrist…
…Ergehen der betreffenden Umsatzsteuerbescheide nicht mehr möglich sei, eine Wiederaufnahme des Verfahrens bis zum Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, zurückgehend bis ins das Jahr 1998, durchzuführen. Selbstverständlich erhöhe die Umsatzsteuerminderung in den jeweiligen Jahren die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer, folglich seien auch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide anzupassen…
…stellt das Gutachten keinen tauglichen Grund für eine Wiederaufnahme dar, weil es nicht den Wert zum Stichtag der Entnahme wiedergibt. Des weiteren wird der Verkehrswert im Zwangsversteigerungsverfahren niedriger sein als der tatsächliche Wert, da davon ausgegangen wird, dass in einer Versteigerung der Preis noch in…
…auf, weshalb den in Nichtbescheiden zum Ausdruck gekommenen bisherigen Ansichten des Feststellungsamtes inhaltlich - wenn auch außerhalb der förmlichen Bindungswirklung eines § 295 BAO - nicht zu folgen wäre. Mit Ausnahme der "neuen Tatsache" fehlten daher alle übrigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag. 3…
…der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmegründe maßgebend (VwGH 23.4.1990, 90/19/0125, 0126, ZfVB 1991/2/792; 16.5.2002, 2001/16/0404). Für die Abgabenbehörde besteht keine Verpflichtung und Berechtigung, amtswegige Feststellungen zu treffen, ob aus der Sicht des Abgabepflichtigen ein (anderer) tauglicher Wiederaufnahmegrund…
…der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmegründe maßgebend (VwGH 23.4.1990, 90/19/0125, 0126, ZfVB 1991/2/792; 16.5.2002, 2001/16/0404). Für die Abgabenbehörde besteht keine Verpflichtung und Berechtigung, amtswegige Feststellungen zu treffen, ob aus der Sicht des Abgabepflichtigen ein (anderer) tauglicher Wiederaufnahmegrund…
…der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmegründe maßgebend (VwGH 23.4.1990, 90/19/0125, 0126, ZfVB 1991/2/792; 16.5.2002, 2001/16/0404). Für die Abgabenbehörde besteht keine Verpflichtung und Berechtigung, amtswegige Feststellungen zu treffen, ob aus der Sicht des Abgabepflichtigen ein (anderer) tauglicher Wiederaufnahmegrund…
…für Anträge nach § 295 Abs 4 maßgeblichen, in § 304 leg. cit. normierten nicht verlängerbaren Fristen als weit verspätet: Zu Recht weist das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung darauf hin, dass der Antrag weder innerhalb des Zeitraumes, bis zu dessen Ablauf eine Wiederaufnahme von Amts zulässig wäre…
…Antragstellung sei für das Jahr 1989 bereits die absolute Verjährung eingetreten gewesen. Unter Verweis auf § 304 BAO wurde angeführt, dass nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen sei. Die Ausnahmebestimmung des § 304 lit b BAO komme nicht zum Tragen, da die Antragsfrist von…
…dass diese den Eintritt der Verjährung nicht verhindern, sondern unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Bw., dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs…
…1 zu Grunde liegt. Der abschließende Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1989 sei am 4.06.1997 ergangen. Innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft dieses Bescheides sei ein Wiederaufnahmeantrag nicht eingebracht worden, sodass der nunmehr am 12.08.2008 eingebrachte Antrag als verspätet zurückgewiesen werden müsse…