…kein Hälftesteuersatz zustehe, weil im Anlassfall die Anspruchsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorgelegen wären (BP-Bericht vom 25. Oktober 1999, Tz. 13 i.V.m. Anlage I Punkt 1). Aus Anlass dieser Prüfungsfeststellung erging im Feststellungsverfahren für 1995 am 25. Oktober 1999…
…Aus § 212a Abs. 1 iVm. § 212a Abs. 9 BAO ist nämlich unmissverständlich abzuleiten, dass Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen der für die Aussetzung in Betracht kommende Abgabenbetrag, der im Antrag darzustellen ist (vgl. § 212a Abs. 3 BAO) bzw. die im Aussetzungsbescheid angeführte Abgabenschuldigkeit ist. Mit dem…
…von € 1.330,06 festgesetzten Aussetzungszinsen im Wesentlichen zusammensetzt) gemäß § 26 FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035) ausschließlich auf objektive Momente ab. Entscheidend ist somit lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035) ausschließlich auf objektive Momente ab. Entscheidend ist somit lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Damit hat der Gesetzgeber nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates bereits dargetan, dass er die Gründe…
…gemäß § 236 BAO bedeutsamen Umstände offen zu legen. Vorweg wird festgehalten dass die Rückforderung von zu Unrecht ausbezahlter Familienbehilfe gemäß § 26 FLAG darauf abstellt, ob die Anspruchsvoraussetzungen für deren Bezug vorlagen oder nicht. Soweit der Berufungswerber daher einwendet, es liege ein Fehler des Finanzamtes vor…
…wurde. Abs.9 Für Abgabenschuldigkeiten sind a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs. 6) oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe…
…ausgesetzt worden wären und am 7. Jänner 2008 der Ablauf der Aussetzung verfügt worden wäre. Für diesen Zeitraum wären daher Aussetzungszinsen rechtmäßig festgesetzt worden, da die Anspruchsvoraussetzungen durch Verwirklichung des Tatbestandes des § 212a Abs. 9 BAO vorliegen würden. Durch die Erfüllung des vom Handelsgericht Wien…
…des Einkommensteuerverfahrens für 2002 nämlich nicht wie vom Einschreiter im Berufungsschriftsatz vom 19. Juli 2004 unterstellt auf einem Versäumnis bzw. Fehler des Finanzamtes, sondern nach vorliegender Aktenlage vorrangig darauf, dass der Berufungswerber in seiner Arbeitnehmerveranlagungserklärung 2002 den Alleinverdienerabsetzbetrag trotz Nichtvorliegens der diesbezüglichen Anspruchsvoraussetzungen geltend machte…
…EStG) erzielt. Im gegenständlichen Fall sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Dies deswegen, weil im Jahr 2005 der Bw mehr als sechs Monate verheiratet war und die Gattin laut Einkommensteuerbescheid vom 7. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von…
…wurde. Abs.9 Für Abgabenschuldigkeiten sind a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs. 6) oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe…
…wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) bezog für den Streitzeitraum 2006 bis 2008 selbständige Einkünfte, Einkünfte aus…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 17. Juni 2011 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 17. Juni 2011 setzte das Finanzamt für die Jahre 2007 bis…
…vom 25. Oktober 2004, Zl. 700/20761/2004, wurden dem Bf. Aussetzungszinsen für den Zeitraum vom 25. August 1998 bis 6. August 1999 in Höhe von € 6.450,93 zur Entrichtung vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat der Bf. mit Eingabe vom 10. November 2004…
…über die Berufung des Bw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, vom 5. September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 5. August 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) am…
…9 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über…
…3. Juni 2009 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 3. Juni 2009 setzte das Finanzamt für die Jahre 2003 bis 2006 Anspruchszinsen in Höhe von € 10.306,62, € 1.267,66…
…15. Februar 2010 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 15. Februar 2010 setzte das Finanzamt für die Jahre 2003 bis 2007 Anspruchszinsen in Höhe von € -2.327,54, 8.953,46, €…
…Damit lägen keine Gründe für den Bescheid betreffend den Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1994 vor. Infolgedessen sei auch der Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen aufzuheben. Es werde die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Über…
…vom 23. April 2008 den Ablauf der Aussetzung der Einhebung und setzte gemäß § 212a Abs. 9 BAO Aussetzungszinsen für den Zeitraum 7. Juni 2002 bis 23. April 2008 in Höhe von € 16.731,02 fest. In der gegen beide Bescheide am 21. Mai 2008…
…mit Berufung angefochten werden, zumal es sich ungeachtet der gebotenen Verbindung um zwei verschiedene Bescheide handelt, von denen jeder für sich einerseits einer Berufung zugänglich ist und andererseits - wenn er unangefochten bleibt - der Rechtskraft teilhaftig werden kann (keine "verfahrensrechtliche Einheit"; vgl. VwGH 3.12.1986…