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UFSW RV/3624-W/09Anrechnung italienischer Quellensteuer auf die inländische Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2010

…Betrag an Einkommensteuer im Verhältnis der ausländischen Einkünfte zum Einkommen aufgeteilt wird. Grundsätzlich lautet die Formel für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages: "Einkommensteuer x Auslandseinkünfte / Einkommen" (proportionale Methode) Auch das Berufungsbegehren stützt sich auf diese formelhafte Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages, indem es die Anrechnung der italienischen Steuer…

UFSW RV/0308-W/031. Arbeitszimmer eines Unternehmensberaters 2. Verpflegungsmehraufwand bei längerem Auslandsaufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2005

…S sowie eine italienische Quellensteuer in Höhe von 764.561,00 S aus. Das Finanzamt ermittelte demgegenüber die Einkünfte mit 2.007.816,00 S und setzte davon ausgehend in dem mit 27. Mai 2002 datierten Einkommensteuerbescheid 1999 die Einkommensteuer, unter Anrechnung der italienischen Quellensteuer…

UFSW RV/1252-W/10Für die Anrechnung ausländischer Abzugsteuer (aus nichtselbständiger Arbeit) ist es nicht Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer diese trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2012

…dort für ein Konzernunternehmen, der U. tätig. In der Einkommensteuererklärung 2008 wurde die Anrechnung von italienischer Quellensteuer i.H.v. € 19.898,08 beantragt. Mit Vorhalt vom 13. Jänner 2010 ersuchte das zuständige Finanzamt für Wien 6/7/15 u.a. um belegmäßigen Nachweis…

UFSW RV/0052-W/10Konzerninterne Entsendung einer Arbeitnehmerin nach Italien - Anrechnung der in Italien entrichteten Steuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

…nichtselbständiger Arbeit in der Form beantragt, dass die Anrechnung der italienischen Steuer in der Höhe von € 14.539,22 aufrecht bleibe und der Alleinerzieherabsetzbetrag bei einem Kind in der Höhe von € 494 berücksichtigt werde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Juli 2009 wies das Finanzamt…

UFSW RV/1289-W/11Der Anrechnungshöchstbetrag errechnet sich: Einkommensteuer x Auslandseinkünfte/Einkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2013

…die Formel für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages: "Einkommensteuer x Auslandseinkünfte / Einkommen" (proportionale Methode) (siehe UFS RV/3624-W/09) Auch das gegenständliche Berufungsbegehren stützt sich auf diese formelhafte Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages, indem es die Anrechnung der italienischen Steuer im Ausmaß von € 15.000,00…

UFSW RV/2837-W/111. Doppelerfassung von Einkünften 2. Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 für Expatriates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…Berufungswerbers (Bw.) zu seiner Einkommensteuererklärung 2008 sind folgende entscheidungsrelevante Umstände zu entnehmen: Der Bw., ein sog. "Expatriate", wurde von seinem Arbeitgeber mit Sitz in Holland ab 1. Oktober 2007 für drei Jahre nach Österreich entsandt. Er ist italienischer Staatsbürger und war vor seiner Entsendung nach…

UFSW RV/0512-W/09Konzerninterne Entsendung nach Italien und Doppelbesteuerung in Folge von Auslegungsdifferenzen bei der Interpretation des DBA Italien.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

… 48 BAO begehrte Anrechung der italienischen Steuer nicht der Abgabenbehörde erster Instanz obliege. Mit Eingabe vom 27. November 2008 beantragte der Bw. die Entscheidung über seine Berufung durch den gesamten Berufungssenat. Mit Bescheid vom 27. Jänner 2009 wurden die Einkommensteuervorauszahlungen für 2009 und Folgejahre mit…

UFSW RV/3015-W/09Doppelbesteuerung in Folge von Auslegungsdifferenzen bei der Interpretation des DBA Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…für eine Anrechnung im Ansässigkeitsstaat der natürlichen Person erfüllt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat geht von folgendem Sachverhalt aus: Der Bw. ist Dienstnehmer der österreichischen X AG, welche ihn vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2009 zur italienischen Niederlassung Y…

UFSI RV/0282-I/07Unzulässigkeit einer Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO mangels ausreichender Sachverhaltsfeststellungen (hier: betreffend das Vorliegen einer ständigen Wohnstätte und den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2008

…Der Aufforderung der Prüferin, die italienischen Steuerbescheide vorzulegen, sei er jedoch nicht nachgekommen. Auch sonst seien keine weiteren Unterlagen vorgelegt worden. Die sonstigen Einkünfte (Leibrente) seien daher der inländischen Einkommensteuer zu unterziehen (Tz 11 des Prüfungsberichtes vom 21. August 2002 und Tz 1 der Niederschrift…

UFSW RV/2278-W/11Besteuerungsrecht Österreichs an der italienischen Pension einer in Österreich ansässigen Person; Nichtanrechnung der von Italien darauf abkommenswidrig erhobenen Einkommensteuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…und ihr im gemeinsamen Haushalt lebender Ehegatte den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen offenkundig am gemeinsamen Hauptwohnsitz in Österreich hat. Das Berufungsbegehren der Bw auf Steuerfreistellung ihrer italienischen Pensionseinkünfte bzw. auf Anrechnung der italienischen Einkommensteuer auf die inländische Einkommensteuer erweist sich nach dem Gesamtbild der in UFSW…

UFSG RV/0523-G/08Nachsicht der österreichischen tarifmäßigen Einkommensteuer für ein in Italien erzieltes, dort steuerlich begünstigtes Teileinkommen eines in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.07.2009

…vor. Wie aus den nachfolgenden Einkommensteuerbescheiden ersichtlich, sei der Bw. fast ausschließlich in Italien tätig. Er versuche, sich dort eine neue Existenz aufzubauen. Die Unbilligkeit liege in der Anrechnung einer italienischen Steuer für Existenzgründer und nicht in der Anrechnung der normalen progressiven italienischen Einkommensteuer. Faktisch…

UFSW RV/0274-W/10Behauptete Europarechtswidrigkeit des Hinzurechnungsbetrages des § 102 Abs. 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2010

…ihre italienischen Einkommensteuerbescheide nicht vorgelegt hat, aus denen dies ersichtlich wäre. Der Grundsatz iura novit curia gilt im Hinblick auf ausländisches Recht nicht und hat die Bw. keinerlei Ausführungen getätigt, aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen in Italien eine Anrechnung der in Österreich für das im Jahr…

UFSI RV/0456-I/11Besteuerung eines international tätigen Berufskraftfahrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2013

…dieses Spruchs. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz: Bw.) war vom 1.1. bis 28.8.2009 für einen italienischen Arbeitgeber als Fahrer nichtselbständig tätig. In der Begründung des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2009, in dem - von der eingereichten Abgabenerklärung abweichend - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus dieser…

UFSW RV/0019-W/11Mittelpunkt der Lebensinteressen bei doppeltem Wohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2011

…offensichtlich sehr wohl als in Österreich ansässig betrachtet, zumal er in seinem Veranlagungsverfahren betreffend die Einkommensteuer 2009 die Anrechnung der italienischen Steuer auf seine ausländischen Pensionseinkünfte nicht begehrte bzw. die Nichtanrechnung seitens des Finanzamtes nicht angefochten hat. Darüber hinaus hat der Gerichtshof in seinem Erkenntnis…

UFSW RV/0876-W/13Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…er um Anrechnung der in Italien für diese Einkünfte bezahlten Steuern. In Italien habe er tatsächlich € 60.487,08 an Steuern entrichtet und sei in Österreich daher ein Betrag in Höhe von € 45.838,89 anrechenbar. Das Finanzamt erließ einen Einkommensteuerbescheid für das…

UFSW RV/1109-W/12Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages unter Einbeziehung der sonstigen Bezüge?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…Anrechnung der in Italien entrichteten Steuern, da Italien gemäß Art. 15 Abs. 2 lit. a DBA Österreich-Italien das Besteuerungsrecht hinsichtlich dieser Bezüge gehabt habe. Die in Österreich anrechenbaren italienischen Steuern wurden von der steuerlichen Vertreterin der Bw. wie folgt ermittelt: Quellenstaatseinkünfte x österreichische Einkommensteuer…

UFSW RV/1256-W/13Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages unter Einbeziehung der sonstigen Bezüge?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…60 € auf die veranlagte österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Die vom Finanzamt im gegenständlichen Fall angewendete Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages unter Berücksichtigung der mit 6% besteuerten sonstigen Bezüge kann hingegen deshalb nicht Platz greifen, weil es bei der Anrechnung der ausländischen (italienischen) Steuer nicht auf die…

UFSW RV/1663-W/04Im Ausland (Großbritannien, Italien) entrichtete Einkommensteuern nicht als Betriebsausgaben in Österreich abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.06.2008

…den Einkünften abzuziehen. Dadurch ließe sich die Einkommensteuer um rd. EUR 3.200 vermindern. Im Übrigen war die Anrechnung der ausländischen Steuer im Betrag von EUR 14.902,44 im Hinblick auf die Höhe der italienischen Einkünfte mit EUR 25.636,93 und der britischen…

UFSW RV/3227-W/02Verluste und Gewinne aus Kursdifferenzen bei Wertpapieren, Verhältnis von Grundlagenbescheid und abgeleitetem Bescheid und Besteuerung ausländischer Kapitalerträge auf Grund des EuGH-Urteils Rs. C-315/02, "Lenz"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2004

… die vom Finanzamt vorgenommene Anrechnung der ausländischen Steuern bleibt aufrecht (siehe Berechnungsblätter). Der Antrag des Bw., von seinen "irrtümlich" (in Unkenntnis des Urteiles des EuGH) "erklärten Bruttoeinkünften aus Kapitalvermögen von 303.934,32 S die von deutschen und italienischen Aktienerträgen stammenden 165.756,12 S…

UFSW RV/0431-W/071. Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die Mindestkörperschaftsteuer 2. künftige Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern ist nicht Spruchbestandteil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2011

…wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 des Einkommensteuergesetzes 1988 anzurechnen. Die Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus den Z 1 bis 3 für diesen Veranlagungszeitraum ergebenden Betrag übersteigt…