…mit der Maßgabe, dass die nach österreichischem Steuerrecht ermittelten Werte anzusetzen sind. Voraussetzung für die Kürzung bei Widerruf einer ausländischen Stiftung (Vermögensmasse) ist, dass für die Zuwendung an die ausländische Stiftung (Vermögensmasse) Stiftungseingangssteuer oder Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet wurde. Da gegenständlich durch die Übertragung des…
…ErbStG getroffene Regelung der unterschiedlichen Bewertung des inländischen und ausländischen Grundbesitzes gemeinschaftswidrig und deshalb im Streitfall nicht anwendbar ist. Einen gangbaren Weg zu einer mit dem Gemeinschaftsrecht konsistenten Vorgehensweise wurde im Übrigen vom Gesetzgeber selbst durch die Bestimmung des § 3 Abs. 4 Stiftungseingangssteuergesetz idF BGBl…
…hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag.jur. Josef Nothdurfter Treuhand und Steuerberatungsges.m.b.H., 5071 Wals, Lagerhausstraße 24, vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 8. April 2009 betreffend Stiftungseingangssteuer entschieden: …
…Rahmen eines Mängelbehebungsverfahrens wies der steuerliche Vertreter ergänzend darauf hin, dass mit VwGH-Urteil vom 22.2.2007 klargestellt worden sei, dass ein Betriebsausgabenpauschale nach § 17 EStG 1988 nicht zustehe, wenn die Krankenanstalt bei der Abrechnung der Beträge von dem Anteil, der auf den Arzt…
…nicht angewendtet werden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Abs. 1 StiftEG unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse der Stiftungseingangssteuer unterliegen. Nach § 1 Abs. 5 StiftEG ist die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und…
…Vorliegen eines zurückbehaltenen Widerrufsrechtes kein Übergang der Verfügungsmacht gegeben. Das Finanzamt habe in Anlehnung daran die steuerliche Zurechnung des Stiftungsvermögens vorgenommen. In der am 11. Februar 2010 erstatteten Gegenäußerung ist zu lesen: 1. Erhöhte Mitwirkungspflicht Auf die in der Selbstanzeige vom 31.03.2008 offengelegten…
…der Einkommensteuer- Erstbescheide für 2000 bis 2005 bekannt gewesen wäre, trifft nicht zu. Ob und gegebenenfalls wann dem für die Erhebung der Körperschaftsteuer bei der österreichischen HTV-Privatstiftung zuständigen Finanzamt für Körperschaften Wien (nunmehr Finanzamt Wien 1/23) oder dem für die Erhebung der Stiftungseingangssteuer…
…die Höhe der Abgabe mit 36.833,14 € festgestellt werde. Der nunmehr angefochtene Bescheid wurde am 2. August 2010 erlassen (Zustellung am 4. August 2010). Dagegen richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass gegen die in § 1 Abs. 5 Stiftungseingangssteuergesetz vorgesehene…
…AZ1, beträgt zufolge der Baubeschreibung im Baubescheid die nutzbare Wohnfläche im Keller rund 112 m², im Erdgeschoß rund 202 m² und im Obergeschoß rund 105 m², zusammen sohin rund 419 m². Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gesetzliche Grundlagen: Gemäß § 1 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG)…
…dar. Es werde daher beantragt, die Stiftungseingangssteuer ausschließlich vom zugewendeten Barvermögen € 70.000, sohin mit lediglich € 1.750, festzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gesetzliche Grundlagen: Im Zuge der Aufhebung der Grundtatbestände des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes mit Wirkung zum 31. Juli 2008…
…Beteiligungsverhältnis aufweisen: a) Die K-GmbH, des Firmenbuches beim LG Linz mit dem Sitze in BZ und der Geschäftsanschrift K-straße. Als Gesellschafter sind im Firmenbuch eingetragen: aa) Frau Johanna FK mit einer Stammeinlage von 250.000,00 S, hierauf geleistet 250.000,00 S…
…in Hinkunft anzuhalten der Erklärungsabgabepflicht zeitgerecht nachzukommen. Weiters darf nicht übersehen werden, dass die Bw. auch die Steuererklärungen für die Jahre 2004 bis 2006 erst im Rahmen des Berufungsverfahrens nach erfolgter Schätzung der Bemessungsgrundlage wegen Nichtabgabe und weiterer Fristverlängerung einreichte. Berechnung Kapitalertragsteuer | Kapitalertragsteuer |…
…wird. Da die von der Bw. erbrachte Sicherheitsleistung ihrem Inhalt nach mit einer Bankgarantie verglichen werden kann, wäre aus diesem Grunde die Annahme einer Avalprovision in einer unüblichen Höhe von 2% unangemessen und daher nicht gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Sicherungsgeschäftes sowie unter…
…mit welchem die Höhe der Abgabe mit 457.281,00 € festgestellt werde. Der nunmehr angefochtene Bescheid wurde am 10. Mai 2010 erlassen. Dagegen richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass gegen die in § 1 Abs. 5 Stiftungseingangssteuergesetz vorgesehene Bewertungsvorschrift - Hinweis auf…
…Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Schenkungssteuer wird gemäß § 8 Abs. 3 lit b Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, mit € 300.162,85 (= unverändert gegenüber der Berufungsvorentscheidung vom 11. Mai 2007) festgesetzt…
…gefolgt werden, wenn es zur Klärung der Frage, ob im Beschwerdefall eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt, das "Überwiegensprinzip" heranzieht. Wie die belangte Behörde zu Recht ausführt, ergibt sich eine Anwendung dieses Prinzips einzig aus den Richtlinien des BMF zur Stiftungseingangssteuer (StiftRL 2009, Rz…
…Da § 20 EStG 1988 jedoch ausdrücklich auf die Nichtabzugsfähigkeit von Personensteuern abstelle, sei das Grunderwerbsteueräquivalent als Betriebsausgabe anzuerkennen und der angefochtene Körperschaftsteuerbescheid 2004 entsprechend abzuändern. Mit Schreiben vom 13. Jänner 2011 zog die Bw. ihre Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie auf Abhaltung…
Zum weiteren Einwand bezüglich der Rechtsprechung des VwGH vom 31.3.1998, Zl. 98/13/0039, wonach die Zurechnung an den Treuhänder bejaht würde, wenn dieser über die Gesamtanteile verfügen könnte - wie der Stiftungsrat, welcher über das Vermögen tatsächlich verfügte - , ist festzustellen, dass im gegenständlichen…
…ein Rechts- und Gestaltungsmissbrauch im Abgabenrecht bei Wirksamwerden der Normfolgen des § 22 Abs 2 BAO stets dann vorliegt, wenn a) eine gewählte (Rechts-)Gestaltung schlicht unüblich, umständlich, umwegig oder gar abwegig erscheint, und b) sie nur aus dem Ziel der Erlangung eines Steuervorteils erklärbar ist ..…
…2 leg. cit. die Einkommensteuerschuld kleiner als die Summe der Beträge, die nach Abs. 1 anzurechnen sind, so wird der Unterschiedsbetrag gutgeschrieben. Eine Anrechnung der 1992 einbehaltenen Kapitalertragsteuer wäre demnach nur möglich, wenn die Amnestievoraussetzungen nicht erfüllt waren oder, wenn im Rahmen des "Günstigkeitsvergleiches" die…