…mehr für eine vollständige Kontrolle zur Verfügung gestanden. Die Bf. wäre verpflichtet gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige abzugeben und die Freigabe vom Versand abzuwarten. Erst danach wäre es zulässig gewesen, das Versandgut in ein nachfolgendes Zollverfahren zu überführen. Die Unterlassungshandlungen seien als Entzug aus der zollamtlichen…
…mehr für eine vollständige Kontrolle zur Verfügung gestanden. Die Bf. wäre verpflichtet gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige abzugeben und die Freigabe vom Versand abzuwarten. Erst danach wäre es zulässig gewesen, das Versandgut in ein nachfolgendes Zollverfahren zu überführen. Die Unterlassungshandlungen seien als Entzug aus der zollamtlichen…
…mehr für eine vollständige Kontrolle zur Verfügung gestanden. Die Bf. wäre verpflichtet gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige abzugeben und die Freigabe vom Versand abzuwarten. Erst danach wäre es zulässig gewesen, das Versandgut in ein nachfolgendes Zollverfahren zu überführen. Die Unterlassungshandlungen seien als Entzug aus der zollamtlichen…
…mehr für eine vollständige Kontrolle zur Verfügung gestanden. Die Bf. wäre verpflichtet gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige abzugeben und die Freigabe vom Versand abzuwarten. Erst danach wäre es zulässig gewesen, das Versandgut in ein nachfolgendes Zollverfahren zu überführen. Die Unterlassungshandlungen seien als Entzug aus der zollamtlichen…
…Versandscheines erfolgt wäre. Laut der schriftlichen Mitteilung der Bf. an das Zollamt sei am 25.7.2009 auf Grund technischer Probleme keine Möglichkeit gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige für den vorgenannten Versandschein der Behörde zu übermitteln. Diesbezüglich entgegnet das Zollamt, dass der Bf. der Status eines…
…bei der Bf. eine Versandscheinsendung (T1 MRN 000) über einen Tank Lagerbier mit 21.000 kg Rohgewicht aus der Schweiz ein. Die Bf. meldete die Ankunft dieses Versandscheingutes in ihrem Betrieb an die Zollverwaltung mittels Ankunftsanzeige am 5. November 2004. Bereits mit 4. November 2004…
…die vom Versandschein T1, MRN 111, umfassten Waren entgegen der vom Bf. (elektronisch) abgegebenen Ankunftsanzeige (TR200) nicht am zugelassenen Warenort eingetroffen sind. Am 28.7.2011 hatte die Osteuropaabteilung der Beschwerdeführerin (Bf.) in der Betriebsstätte Wien 2, Adr.Wien, den Auftrag erhalten, den Versandschein 111…
…zugelassene Empfänger abzuwarten hat, bis er die im Versandverfahren beförderten Waren am zugelassenen Warenort entladen (Übermittlung der Vorab-Ankunftsanzeige) und darüber verfügen (Übermittlung der Freigabenachricht) kann, sofern die zuständige Zollstelle keine entsprechende Kontrollmaßnahme setzt. Gegen diesen Bescheid erhob die Rechtsvorgängerin der Bf. mit Schreiben vom…
…der nunmehrigen Bf. eine Versandscheinsendung (T1 MRN 000) über einen Tank Lagerbier mit 21.000 kg Rohgewicht aus der Schweiz ein. Die Bf. meldete die Ankunft dieses Versandscheingutes in ihrem Betrieb an die Zollverwaltung mittels Ankunftsanzeige am 5. November 2004. Bereits mit 4. November 2004…
…00 zur Zahlung vorgeschrieben. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass am 11.7.2011 dem Zollamt Linz Wels /Zollstelle Suben, mittels elektronische Ankunftsanzeige mitgeteilt worden sei, dass sich eine Warensendung, befördert im gemeinschaftlichen Versandverfahren unter CRN 111 am zugelassenen Warenort der Fa. Y…
…Folgender Sachverhalt ist als erwiesen anzusehen: Am 11.Juli 2011 erfolgte eine Kontrolle der mit Versandschein T1, MRN 111 angewiesenen und von der Bf. mittels (elektronischer) Ankunftsanzeige angemeldeten Waren. Bei Eintreffen des Kontrollbeamten wurde festgestellt, dass sich die angemeldeten Waren nicht am erklärten Warenort X.…
…zollrechtlichen Unregelmäßigkeiten: Ein von der Berufungswerberin damit beauftragter Subfrächter hat beim Zollamt Wien für zwei derartige Container Versandverfahren in das Zollager der Berufungswerberin eröffnet. Die Ankunft der Granulate in ihr Zollager hat die Berufungswerberin jedoch versehentlich nicht dem Zollamt gemeldet (Ankunftsanzeige iSd Art. 408 Abs…
…ein. Ein Dienstnehmer der Bf. gab bei einer Sendung (Versandschein MRN 00DE betreffend den Container XY) anlässlich der Erstellung der Ankunftsanzeigen im elektronischen Versandverfahren NCTS jedoch versehentlich die TIN AT002 für den ebenfalls für die Bf. zugelassenen Warenort "EH" ein, sodass vom elektronischen Datenverarbeitungssystem das…
…der Abgabenbetrag im Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich geschuldet gewesen sei, weil im vorangegangenen Versandverfahren der Zollbehörde von der Bf. als zugelassene Empfängerin in der Ankunftsanzeige TR200 ein unzutreffender Warenort genannt worden sei, was zur Folge gehabt habe, dass die Einfuhrzollschuld nicht erst nach Art…
…gemäß § 55 ZollR-DG im Informatikverfahren durchgeführt werden: 1. Abgabe von Zollanmeldungen gemäß § 61 Buchstabe b) ZK einschließlich erforderlicher Berichtigungen 2. Ankunftsanzeige gemäß Artikel 408a Abs. 2 ZK-DVO 3. Mitteilungen über Entladevermerke gemäß Artikel 408 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO 4. die Mitteilungen…
…ist genau beschrieben, in welcher Form der Bewilligungsinhaber der zuständigen Zollstelle die Ankunft einer im NCTS-Verfahren beförderten Sendung bei ihm als zugelassenem Empfänger mitzuteilen hat. So ist nach der elektronischen Übermittlung einer so genannten "Ankunftsanzeige" zuerst die Entladeerlaubnis der zuständigen Zollstelle abzuwarten. Danach ist…