…mehr für eine vollständige Kontrolle zur Verfügung gestanden. Die Bf. wäre verpflichtet gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige abzugeben und die Freigabe vom Versand abzuwarten. Erst danach wäre es zulässig gewesen, das Versandgut in ein nachfolgendes Zollverfahren zu überführen. Die Unterlassungshandlungen seien als Entzug aus der zollamtlichen…
…mehr für eine vollständige Kontrolle zur Verfügung gestanden. Die Bf. wäre verpflichtet gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige abzugeben und die Freigabe vom Versand abzuwarten. Erst danach wäre es zulässig gewesen, das Versandgut in ein nachfolgendes Zollverfahren zu überführen. Die Unterlassungshandlungen seien als Entzug aus der zollamtlichen…
…mehr für eine vollständige Kontrolle zur Verfügung gestanden. Die Bf. wäre verpflichtet gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige abzugeben und die Freigabe vom Versand abzuwarten. Erst danach wäre es zulässig gewesen, das Versandgut in ein nachfolgendes Zollverfahren zu überführen. Die Unterlassungshandlungen seien als Entzug aus der zollamtlichen…
…mehr für eine vollständige Kontrolle zur Verfügung gestanden. Die Bf. wäre verpflichtet gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige abzugeben und die Freigabe vom Versand abzuwarten. Erst danach wäre es zulässig gewesen, das Versandgut in ein nachfolgendes Zollverfahren zu überführen. Die Unterlassungshandlungen seien als Entzug aus der zollamtlichen…
…Versandscheines erfolgt wäre. Laut der schriftlichen Mitteilung der Bf. an das Zollamt sei am 25.7.2009 auf Grund technischer Probleme keine Möglichkeit gewesen, eine elektronische Ankunftsanzeige für den vorgenannten Versandschein der Behörde zu übermitteln. Diesbezüglich entgegnet das Zollamt, dass der Bf. der Status eines…
…bei der Bf. eine Versandscheinsendung (T1 MRN 000) über einen Tank Lagerbier mit 21.000 kg Rohgewicht aus der Schweiz ein. Die Bf. meldete die Ankunft dieses Versandscheingutes in ihrem Betrieb an die Zollverwaltung mittels Ankunftsanzeige am 5. November 2004. Bereits mit 4. November 2004…
…ein anderes Zollverfahren überführen dürfen. Bis zum Ende des Versandverfahrens würden sich die Waren in der zollamtlichen Überwachung aufgrund des Versandverfahrens befinden. Mit der Ankunftsanzeige, die zeitlich gesehen unmittelbar nach Warenübernahme in der Phase der vorübergehenden Verwahrung zu erfolgen habe, werde diese zollamtliche Überwachung übergeleitet…
…Gestellung des Versandscheins durch den zugelassenen Empfänger vergessen worden sei, weil er es unterlassen habe, die Bestimmungszollstelle in Form einer Ankunftsanzeige über das Eintreffen der Waren zu unterrichten. Eine Gestellung der Waren sei nicht erfolgt, wodurch die A-GmbH am zugelassenen Warenort das Versandgut der…
…FRN bekanntgegeben wurde, wobei zu diesem Zeitpunkt die Versandscheinwaren bereits entladen bzw. vom zugelassenen Warenort entfernt worden waren. Die von den Verfahrensparteien unbestrittene Chronologie der in den jeweiligen Informatikverfahren (NCTS bzw. e-Zoll-System) durchgeführten Verfahrenshandlungen (versuchte „Ankunftsanzeige“, erstattete bzw. angenommene Einfuhranmeldungen, Freigabe der Einfuhrverfahren…
…angeführten Waren entstanden ist. Begründend führte die Behörde aus, im Zuge der Versandscheinprüfung sei festgestellt worden, dass in der Ankunftsanzeige (TR200) als Warenort 1 (TIN A), mitgeteilt worden sei, obwohl sich die Waren im Zeitpunkt der Abgabe der elektronischen Meldung (TR200) nicht an diesem Warenort…
…Gestellung des Versandscheins durch den zugelassenen Empfänger vergessen worden sei, weil er es unterlassen habe, die Bestimmungszollstelle in Form einer Ankunftsanzeige über das Eintreffen der Waren zu unterrichten. Eine Gestellung der Waren sei nicht erfolgt, wodurch die A-GmbH am zugelassenen Warenort das Versandgut der…
…von € 112.348,28, darauf entfallenden Eingangsabgaben iHv. € 27.460,06, durch Abgabe einer Ankunftsanzeige obwohl sich die Waren nicht am bezeichneten Warenort befanden, der zollamtlichen Überwachung entzogen wurden und dadurch das Finanzvergehen der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 FinStrG begangen zu haben…
…die vom Versandschein T1, MRN 111, umfassten Waren entgegen der vom Bf. (elektronisch) abgegebenen Ankunftsanzeige (TR200) nicht am zugelassenen Warenort eingetroffen sind. Am 28.7.2011 hatte die Osteuropaabteilung der Beschwerdeführerin (Bf.) in der Betriebsstätte Wien 2, Adr.Wien, den Auftrag erhalten, den Versandschein 111…
…die C-GmbH in cccc, - vorgeschlagen werden und sei dieser gegebenenfalls entsprechend zu ändern gewesen. Bezüglich der obangeführten sechs Versandscheine habe der Beschuldigte in seiner Funktion als verantwortlicher Zolldeklarant im NCTS-System mittels elektronischer Meldung ("Ankunftsanzeige TR 200") der Zollbehörde mitgeteilt, dass die diese betreffenden…
…92 Abs. 1 ZK) und zur Überführung der beförderten Waren in den zollrechtlich freien Verkehr beauftragt worden war, dem Zollamt Wien als Bestimmungsstelle mittels Ankunftsanzeige TR223 (Art. 408 Abs. 1 Buchstabe a ZK-DVO) das Eintreffen der genannten Sendung beim bewilligten Warenort in 1020 Wien…
…diese Art von Betrug bei der Aufnahme von Ermittlungen sofort räumlich verlagert wird und daher nur durch die ständige Überwachung sämtlicher verfügbarer "Vorab-Ankunftsanzeigen" im NCTS erkannt werden kann, sich der Betrug durch den Missbrauch des NCTS nachteilig auf die finanziellen Interessen der Europäischen Union…
…des Bestimmungslandes die fehlenden Nachrichten unverzüglich an die zuständige Behörde des Abgangslandes; der zugelassene Empfänger hat den Nachweis für die Beendigung des Verfahrens ("Ankunftsanzeige" (TR200) und/oder den "Entladekommentar" (TR204) der Bestimmungszollstelle nicht zurückgesandt. In diesem Fall sendet die zuständige Behörde des Bestimmungslandes der ersuchenden…
…am zugelassenen Warenort; Feststellung im Zuge einer Warenkontrolle, dass sich die Ware nicht dort befindet | Ermittlungstätigkeit, eventuell neuerlicher Kontrolltermin | 4. | Abgabe einer Ankunftsanzeige am zugelassenen Warenort; im Zuge einer Entladekontrolle wird festgestellt, dass sich die Ware nicht dort befindet. Zollschuldentstehung gemäß Art…
…nach Artikel 166 (2) ZK, Bewilligungsnummer: | | | Ausfuhranmeldung | | | Anmeldung zum Transit-Abgang | | | Transit Ankunftsanzeige | | | Transit - Entladevermerke | | | AEOC/F - Zertifikatsnummer: | | | vorab Mailversand erfolgt; Datum ………………
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die verfahrensgegenständlichen Waren wurden mit dem Schweizer Versandschein T1 MRN 11CH00000094662060 mit Bestimmungsstelle Wiener Neudorf angewiesen. Dem Zollamt Linz Wels wurde mit Ankunftsanzeige mitgeteilt, dass sich die Waren in Ansfelden (anstelle in Wiener Neudorf) befinden. In…