…Anhaltspunkt dafür, dass anstelle des einzelnen Kraftfahrzeuges im Sinne des KfzStG Kombinationen von Kraftfahrzeugen im Sinne des KfzStG den Anknüpfungspunkt für die Besteuerung darstellen. Im Übrigen bliebe es jedem Steuerpflichtigen unbenommen, zur Vermeidung des im gegenständlichen Fall angefochtenen Ausmaßes der Besteuerung Kraftfahrzeuge zu verwenden, deren…
…oder nicht. Für die Steuerberechnung sind die im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung eingetragenen Werte der einzelnen Kraftfahrzeuge (Lastkraftwagen bzw. Anhänger) maßgebend. Im Übrigen bliebe es jedem Steuerpflichtigen unbenommen, zur Vermeidung des im gegenständlichen Fall angefochtenen Ausmaßes der Besteuerung Kraftfahrzeuge zu verwenden, deren…
…ist offensichtlich eine unverhältnismäßige Steuerlast nur dann gegeben, wenn beim einzelnen Steuerpflichtigen eine (gesetzliche) Kraftfahrzeugsteuerpflicht für eine höhere Anzahl an Anhängern (Aufliegern) als für Zugfahrzeuge besteht. Mit anderen Worten nur Anhänger für die eine (gesetzliche) Steuerschuld besteht und die rein rechnerisch nicht zum selben Zeitpunkt…
…ist offensichtlich eine unverhältnismäßige Steuerlast nur dann gegeben, wenn beim einzelnen Steuerpflichtigen eine (gesetzliche) Kraftfahrzeugsteuerpflicht für eine höhere Anzahl an Anhängern (Aufliegern) als für Zugfahrzeuge besteht. Mit anderen Worten nur Anhänger für die eine (gesetzliche) Steuerschuld besteht und die rein rechnerisch nicht zum selben Zeitpunkt…
…die Eigenschaft eines Angestellten im öffentlichen Dienst und zur behaupteten Doppelbesteuerung. Der Berufungswerber wurde ersucht binnen 3 Wochen ab Zustellung zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen und zur Klärung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bzw. zur Widerlegung der Standortvermutung eine Reihe von Fragen zu beantworten…
…Ort und die Art und Weise der Verwendung des Kraftfahrzeuges schuldig. Ein Wohnsitz eines Menschen ist an einer Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf Weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben (…
…unter Zitierung des § 82 Abs. 8 KFG darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen im Inland nur dann zulässig sei, wenn kein dauernder Standort gegeben sei. Werde hingegen ein Fahrzeug überwiegend im Inland genutzt, führe dies zu einem Standort im Inland…
…unter Zitierung des § 82 Abs. 8 KFG darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen im Inland nur dann zulässig sei, wenn kein dauernder Standort gegeben sei. Werde hingegen ein Fahrzeug überwiegend im Inland genutzt, führe dies zu einem Standort im Inland…
…ist offensichtlich eine unverhältnismäßige Steuerlast nur dann gegeben, wenn beim einzelnen Steuerpflichtigen eine (gesetzliche) Kraftfahrzeugsteuerpflicht für eine höhere Anzahl an Anhängern (Aufliegern) als für Zugfahrzeuge besteht. Mit anderen Worten nur Anhänger für die eine (gesetzliche) Steuerschuld besteht und die rein rechnerisch nicht zum selben Zeitpunkt…
…Aspekte 1.1 Zur Kfz-Steuerpflicht für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen Gegenstand der Kfz-Steuer sind grundsätzlich Kraftfahrzeuge, die entweder in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassen sind, oder auf öffentlichen Strassen im Inland verwendet werden. Anknüpfungspunkt der Kfz-Steuer bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen (…
…Fahrzeuges im Inland auch seitens der Behörde nachgewiesen sein, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der Hauptwohnsitz) im Inland ist. Der Hauptwohnsitz des Verwenders des Kraftfahrzeuges ist somit erster Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Standortes des Kraftfahrzeuges. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet…
…nach § 1 Z 3 NoVAG idF BGBl I 1999/122 (in Kraft seit 23. Juli 1999) auch die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen (PKW) im Inland sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuzulassen wäre ("fiktive Zulassung") der Normverbrauchsabgabe. Die…
…Erklärung beantragte der Steuerpflichtige die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagungen für die Kalenderjahre 2001 und 2002. Dabei begehrte der Steuerpflichtige neben dem Abzug von diversen Sonderausgaben auch die Berücksichtigung von verschiedenen als Werbungskosten bezeichneten Aufwendungen. Im Einzelnen handelte es sich dabei um im Jahr 2001 | Fahrt-…
…- einer Interpretation zugänglich ist, das "Überwiegen" auch auf "Innendiensttage" oder - bei mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten im Lohnzahlungszeitraum - auf die Diensttage an der einzelnen Arbeitsstätte zu beziehen. Maßgebend ist de lege lata jedenfalls, dass bezogen auf alle Arbeitstage im Lohnzahlungszeiträumen (mit den gesetzlichen Ausnahmen) überwiegend gependelt wird…
…Monatsfrist nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 zum Tragen. Der Hauptwohnsitz des Verwenders des Kraftfahrzeuges ist somit erster Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Standortes des Kraftfahrzeuges. Dem Hauptwohnsitz im Inland kommt allerdings nur Indizwirkung für die Vermutung des Standortes im Inland zu (vgl. ua UFS…
…es in Zusammenhang mit der Verweisung auf andere Arbeitsplätze bei Zuerkennung von Erwerbsunfähigkeitspensionen auch darauf ankomme, ob dem Versicherten ein Kraftfahrzeug bei einer Kombination privater und öffentlicher Verkehrsmittel zur Verfügung stehe, kann auf die gegenständliche steuerrechtliche Frage nicht übertragen werden: Das EStG stellt auf die…
…Grenzübergang Rielasingen vorgelegt worden. Am 21. März 2002 sei das Fahrzeug mit dem Kennzeichen S erstmals in Österreich zum Verkehr zugelassen worden. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland unterliege gemäß § 1 Z 3 NoVAG der Normverbrauchsabgabe. Die Steuerschuld entstehe gemäß § 7 Abs…
…Kilometergeldes die grobe Schätzung, derzufolge die Aufwendungen für den betrieblichen Einsatz des Kraftfahrzeuges mit dem Kilometergeld abgegolten sind, in Kauf; er kann dann nicht neben den pauschalen Sätzen des Kilometergeldes auch noch einzelne bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten beanspruchen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0094…
…2003 und 2004 als Ihren Hauptwohnsitz Szendrö, Jokai M Ut 16, angegeben haben. Da im gegenständlichen Fall der Familienwohnsitz (s.o.) den Anknüpfungspunkt darstellt, werden Sie unter Vorlage zweckdienlicher Nachweise (Meldebestätigungen oder sonstige Unterlagen samt Übersetzung) ersucht, diese Widersprüche aufzuklären bzw. glaubhaft zu machen. Zwecks…
…ein lediglich - geduldetes - Abstellen eines Lkws am Firmengelände der Kundin (Milch) kann sicher nicht als "Betriebsstätte" angesehen werden. Die restlichen ca. 15 bis 20 Kraftfahrzeuge der Firma H werden eben im Standort dem B bzw. an anderen ebenfalls geduldeten Plätzen (bei Kunden, öffentlichen Parkplätzen etc…