…Aufschluss über die "Sache", ist diese unter Einbeziehung der Bescheidbegründung festzustellen. So erfordert ein ordnungsgemäßer Wiederaufnahmebescheid nach der VwGH-Judikatur die Anführung des konkret maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestandes im Spruch und der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides. Dabei erachtet der VwGH den Verweis…
…Gründe anzuführen, die für die Ermessensübung bedeutsam sind (vgl. zB VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 14.5.1991, 90…
…Gründe anzuführen, die für die Ermessensübung bedeutsam sind (vgl. zB VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 14.5.1991, 90…
…vom 14. November 2006 erstmalig Einkommensteuer für das Jahr 2003 fest. Gegen all die genannten Bescheide erhob der Berufungswerber fristgerecht Berufung und begründete diese allein damit, dass die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren mangels Anführung der Wiederaufnahmegründe rechtwidrig wären. Es werde daher beantragt, die…
…Ermittlungen aus (vgl. zB VwGH 6.7.1990, 88/17/0059). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich - wie oben ausgeführt - nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (zB VwGH 14.5.1991, 90/14/0262; 21.7…
…dargestellte behördliche Ermittlungen aus (vgl. z.B. VwGH 6.7.1990, 88/17/0059). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich - wie oben ausgeführt - nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. VwGH 14.5.1991…
…Gründe anzuführen, die für die Ermessensübung bedeutsam sind (vgl. zB VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 14.5.1991, 90…
…13/0185), wobei jedoch diese Ermessensübung im Berufungsverfahren sanierbar ist (vgl. ÖStZ 1995, 359 ff). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 14.5.1991, 90/14/0262…
…auch nicht wörtlich so in der Begründung der angefochtenen Bescheide enthalten, so lassen sich doch durch die mehrfachen Verweise diese - neu hervorgekommenen - Tatsachen als taugliche Wiederaufnahmegründe erschließen. Der Vorwurf des Bw., die Bescheide wären mangels Anführung geeigneter Wiederaufnahmegründe rechtwidrig ergangen, erweist sich demnach als unberechtigt…
…nicht näher dargestellte behördliche Ermittlungen aus (vgl. ZB VwGH 6.7.1990, 88/17/0059). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist zuletzt nicht deshalb notwendig, weil sich -wie oben ausgeführt- nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 14.5.1991…
…Interesse auf Rechtsbeständigkeit, und die Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden." Die vorstehende Bescheidbegründung beschränkt sich lediglich auf Wiedergabe des Gesetzeswortlautes, weshalb die Berufungsbehörde mangels Anführung konkreter Wiederaufnahmegründe nicht in der Lage ist zu prüfen, ob diese Verfahren tatsächlich wiederaufgenommen werden durften. Diese Begründung…
…Gründe anzuführen, die für die Ermessensübung bedeutsam sind (vgl. zB VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 14.5.1991, 90…
…ändert nichts daran, dass dieser Bescheid nicht dem Bw als Bescheidadressaten zugegangen ist und ihm somit nicht bekannt war. Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des Erstbescheides ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich nach der Judikatur des VwGH (s zB VwGH…
…Auf die Tz. 1.1 bis 1.3 sowie auf die Anführung der Wiederaufnahmegründe in Tz 9 und 10 des Berichts werde hingewiesen. In Beantwortung des abgabenbehördlichen Ergänzungsersuchens teilte der steuerliche Vertreter dem Finanzamt mit Schreiben vom 20. Oktober 2006 mit: Die angesprochenen Mieteinahmen seien…
…Gründe anzuführen, die für die Ermessensübung bedeutsam sind (vgl. zB VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 14.5.1991, 90…
…behördliche Ermittlungen aus (vgl. z.B. VwGH 6.7.1990, 88/17/0059). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich entsprechend der oben angeführten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 14.5.1991, 90/14/0262…
…Gründe anzuführen, die für die Ermessensübung bedeutsam sind (vgl. zB VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 14.5.1991, 90…
…seine Übereinstimmung mit dem Gesetz ermöglicht. Die Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des Aufnahmebescheides ist zuletzt deshalb notwendig, weil nach der Judikatur des VwGH sich die Berufungsbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann…
…gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Im gegenständlichen Fall hat die Abgabenbehörde erster Instanz die Wiederaufnahme des Verfahrens lediglich durch Anführung des Gesetzestextes des …
…sofern dessen Inhalt dem Bescheidadressaten bzw. dem betroffenen Abgabepflichtigen bekannt ist und wenn aus diesem die Wiederaufnahmegründe tatsächlich hervorgehen (VwGH 19.9.2007, 2004/13/0108). Die Verpflichtung zur Anführung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich nach der Judikatur…