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UFSG RV/0147-G/05Unterbrechung der Verjährung durch die Zusendung eines Prüfungsberichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2006

…des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. § 209 Abs. 1 BAO (idF AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004 ab 1. Jänner 2005): Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur…

UFSL RV/0684-L/04Verjährung des Rechtes zur Geltendmachung der Gesellschafterhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…und Leistungen der Gesellschaft entstanden. Die Verjährungsfrist begann somit mit Ablauf des 31.12.1995 zu laufen, und hätte grundsätzlich am 31.12.2000 geendet. Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von…

UFSW RV/3468-W/11Geschäftsführerhaftung, erstmalige Geltendmachung des Abgabenanspruches im Haftungsbescheid, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2012

…der oben genannten Verjährungsfristen abgeführte Außenprüfung die Verjährungsfrist zunächst bis jeweils 31. Dezember 2008-2010. Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207 BAO) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist gemäß …

UFSW RV/0361-W/08Verlängerung der Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer eines Mitunternehmers durch Prüfungshandlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung gem § 99 FinStrG ivm § 144 BAO bei der Mitunternehmerschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2008

…2 zweiter Satz BAO idF. des AbgÄG erfolgten Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches im Jahr 2005 (Jahr bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist) zu einer weiteren Verlängerung um ein Jahr (hier 2006). Es ist daher zu untersuchen, ob der schriftliche Vorhalt vom 15…

UFSG RV/0524-G/06Verjährungsunterbrechende Wirkung von Amtshandlungen (auch) gegenüber dem zunächst nicht in Anspruch genommenen Gesamtschuldner.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2006

…außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich § 209 Abs. 1 BAO (idF AbgÄG 2004) zufolge die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in…

UFSG RV/0445-G/05Verjährungsfristverlängernde Amtshandlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2006

…Wiederaufnahme des Verfahrens wurden am 24. Jänner 2005 erlassen. Der ab 1. Jänner 2005 geltende § 209 Abs. 1 BAO idF AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004, lautet: "Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des…

UFSI RV/0048-I/08Eintritt der absoluten Verjährung; Neufassung der Verjährungsbestimmungen gilt ab Inkrafttreten auch für offene Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2009

…der Abgabenanspruch mit Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Nach § 209 Abs. 1 BAO verlängert sich die Verjährungsfrist (§ 207) um ein Jahr (bzw. jeweils um ein weiteres Jahr), wenn innerhalb der Verjährungsfrist ua. nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches…

UFSL RV/0985-L/10Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

…mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Werden innerhalb der Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr (§ 209 Abs. 1 BAO). Der Abgabenanspruch hinsichtlich des Jahres…

UFSI RV/0289-I/05Keine Unterbrechung der Bemessungsverjährungsfrist durch eine Amtshandlung der Finanzstrafbehörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2005

…sei. In SWK 2005, Seite 82, habe das Bundesministerium für Finanzen ausgeführt: "Amtshandlungen iSd § 209 Abs. 1 BAO sind zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von einer für die Abgabenerhebung sachlich zuständigen Abgabenbehörde unternommene Handlungen. Ihr Zweck ist daher die Erhebung der betreffenden Abgabe. Erhebungen für Zwecke…

UFSW RV/0668-W/031.) Amtshandlungen im Feststellungsverfahren als Unterbrechungshandlungen für den abgeleiteten Abgabenbescheid 2.) Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Neufassung der Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2007

…Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht in Abs. 2 ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird. Gemäß § 209 Abs. 1 BAO (AbgÄG 2004, BGBl. 180/2004) verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr, wenn innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur…

UFSW RV/0978-W/05Verjährung von mit Jahreserklärungen gestellten Anträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2005

…als "nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77)". Beide Definitionen sind inhaltlich gleich (vgl auch Gesetzesmaterialien zu BGBl I 2004/180, RV 686Blg XXII.GP: "Die Umschreibung der zur Verlängerung der Bemessungsverjährungsfristen führenden Amtshandlungen entspricht dem derzeit anzuwendenden…

UFSG RV/0128-G/08Das Recht auf Festsetzung der Umsatzsteuer 1999 verjährt erst mit Ablauf des Jahres 2006, wenn jeweils in den Jahren 2003 und 2005 Unterbrechungshandlungen gesetzt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2009

…nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist gemäß § 209 Abs. 1 BAO um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem…

UFSG RV/0525-G/06Verjährungsunterbrechende Wirkung von Amtshandlungen (auch) gegenüber dem zunächst nicht in Anspruch genommenen Gesamtschuldner.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2006

…außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich § 209 Abs. 1 BAO (idF AbgÄG 2004) zufolge die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in…

UFSW RV/3255-W/10Durch Setzung einer nach außen in Erscheinung tretenden Amtshandlung wurde die Verjährungsfrist zur Festsetzung der Abgabe betreffend Rückforderung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gemäß § 209 Abs. 1 BAO verlängert, sodass die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe betreffend das Jahr 2004 zu Recht erfolgt ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…des Jahres 2004. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO verjährt das Recht die Abgabe gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz festzusetzen fünf Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. In § 209 Abs. 1 BAO ist geregelt, dass, wenn innerhalb der Verjährungsfrist nach § 207 BAO nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches…

UFSW RV/2551-W/12Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013

…Verjährungsfrist (§ 207 BAO) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängere sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängere sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen würden…

UFSG RV/0874-G/10Verlängerung der Bemessungsverjährung durch Ergänzungsersuchen des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2010

…Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden…

UFSG RV/0962-G/07Kann eine Unterbrechungshandlung durch das Finanzamt nicht nachgewiesen werden, verjährt das Recht auf Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe nach fünf Jahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012

…aber auch nur fragmentarisch, da in das Auto des Prüfers eingebrochen und das Notebook gestohlen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen…

UFSW RV/3808-W/10Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2011

…nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommen werden, sich die Verjährungsfrist jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. In Anwendung der zitierten Gesetzesbestimmungen auf den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Rückforderung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld hinsichtlich des Jahres 2003 der…

UFSS RV/0231-S/10Rückzahlung des Zuschusses zum KBG für 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2010

…Verjährungsfrist (§ 207) nach außen hin erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches .... unternommen werden. Gemäß § 49 Abs. 17 KBGG verjährt das Recht die Abgabe gemäß dem 4. Abschnitt des KBGG festzusetzen für die Jahre 2002 und 2003 frühestens 2008. Auf das gegenständliche Verfahren umgelegt bedeutet dies…

UFSZ3K ZRV/0292-Z3K/11Abfalleigenschaft von zur Staubbindung beigesetztem Wasser
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.10.2012

…Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, verlängert sich die Verjährungsfrist gemäß § 209 Abs.1 BAO um ein Jahr. Dem vorliegenden Akteninhalt ist im Jahre 2010 keine derartige nach außen erkennbare Amtshandlung zu entnehmen…