…wird zur Sache ausgeführt, dass es in dem beim Landesgericht für Strafsachen Wien geführten Finanzstrafverfahren bis heute keine Anklage gäbe, bei Vergabe der Bewilligung zur Führung eines Alkohollagers dieses Verfahren bereits in Gang gewesen wäre und das Strafregister der Bf. sauber sei. Die Anfrage beim…
…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Über Ersuchen der Bf. vom 3. Jänner 2002 wurde in deren offenen Alkohollagern (Lagernummer 251) Bestandsaufnahmen unter amtlicher Aufsicht gemäß § 80 AlkStG durchgeführt, in das Betriebsbuch und die dazugehörigen Unterlagen Einsicht genommen und darüber am 26…
…bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befinde, als in dem Zeitpunkt aus dem Betrieb weggebracht, in dem der Freischein erloschen sei, soweit er nicht binnen zwei Wochen nach dem Erlöschen in einen anderen Verwendungsbetrieb oder in ein Alkohollager aufgenommen werde. Gem. § 10 Abs. 3 AlkStG…
…Vertrieb und Lagerung von Alkohol. Sie unterhält in Z ein offenes Alkohollager. In Tz 1 der Niederschrift über die Schlussbesprechung einer bei der Bw durchgeführten Außenprüfung wird ausgeführt, dass Organe der Zollverwaltung im Jahr 2002 bei der Bw eine Fehlmenge an Alkohol von 92.515…
…Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 20. Februar 2012 wurde die der Beschwerdeführerin (Bf.) mit Bescheid vom 5. Oktober 2004 erteilte Bewilligung zur Führung eines offenen Alkohollagers mit sofortiger Wirkung widerrufen. In den Begründungen wurde ausgeführt, eine Bewilligung sei zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten…
…als in dem Zeitpunkt aus dem Betrieb weggebracht, in dem der Freischein erloschen sei, soweit er nicht binnen zwei Wochen nach dem Erlöschen in einen anderen Verwendungsbetrieb oder ein Alkohollager aufgenommen werde. Da bisher keine entsprechende Steueranmeldung abgegeben worden sei, sei der Steuerbetrag vorzuschreiben gewesen. …
…bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befinde, als in dem Zeitpunkt aus dem Betrieb weggebracht, in dem der Freischein erloschen sei, soweit er nicht binnen 2 Wochen nach dem Erlöschen in einen anderen Verwendungsbetrieb oder in ein Alkohollager aufgenommen werde. Gem. § 10 Abs. 3 AlkStG…
…bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befinde, als in dem Zeitpunkt aus dem Betrieb weggebracht, in dem der Freischein erloschen sei, soweit er nicht binnen 2 Wochen nach dem Erlöschen in einen anderen Verwendungsbetrieb oder in ein Alkohollager aufgenommen werde. Gem. § 10 Abs. 3 AlkStG…
…der sich im Verwendungsbetrieb befinde, als in dem Zeitpunkt aus dem Betrieb weggebracht, in dem der Freischein erloschen sei, soweit er nicht binnen 2 Wochen nach dem Erlöschen in einen anderen Verwendungsbetrieb oder in ein Alkohollager aufgenommen werde. Gem. § 10 Abs.3 AlkStG habe der…
…in einem Verwendungsbetrieb befinde, als in dem Zeitpunkt aus dem Betrieb weggebracht, in dem der Freischein erloschen sei, soweit er nicht binnen zwei Wochen nach dem Erlöschen in einen anderen Verwendungsbetrieb oder Alkohollager aufgenommen werde. Die Bf. erhob dagegen fristgerecht Berufung. Dies im Wesentlichen mit…
… 4 Abs. 1 Z 6 Alkohol - Steuer und Monopolgesetz 1995 (AlkStMG 1995) beantragt. Gleichzeitig wurde auch der inzwischen nicht mehr aufrecht erhaltende Antrag auf nachträgliche Einlagerung in ein offenes Alkohollager gestellt. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 13. September 2000, Zahl 100/30757/4/2000…
…Das Zollamt könne auf Antrag die Höhe der Sicherheit bis zum Betrag in Höhe der Alkoholsteuer, die voraussichtlich während eines Kalendermonats für aus dem Alkohollager in den freien Verkehr entnommene Erzeugnisse "entsteht", einschränken. Die auf die bezogenen Erzeugnisse entfallende Alkoholsteuer sei nicht mit der Steuerschuld…
…Abs. 1 AlkStG ist der Handel mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden ist, verboten, ausgenommen der Handel zwischen dem Abfindungsberechtigten und | 1. | einem Inhaber eines Alkohollagers, zur Aufnahme in das Lager gemäß § 31 Abs. 4, | 2. | einem Gast- und Schankgewerbetreibenden…
…Abs. 1 AlkStG ist der Handel mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden ist, verboten, ausgenommen der Handel zwischen dem Abfindungsberechtigten und | 1. | einem Inhaber eines Alkohollagers, zur Aufnahme in das Lager gemäß § 31 Abs. 4, | 2. | einem Gast- und Schankgewerbetreibenden…
…Abs. 1 AlkStG ist der Handel mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden ist, verboten, ausgenommen der Handel zwischen dem Abfindungsberechtigten und | 1. | einem Inhaber eines Alkohollagers, zur Aufnahme in das Lager gemäß § 31 Abs. 4, | 2. | einem Gast- und Schankgewerbetreibenden…
…Nach § 57 Abs. 1 AlkStG ist der Handel mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden ist, verboten, ausgenommen der Handel zwischen dem Abfindungsberechtigten und 1. einem Inhaber eines Alkohollagers, zur Aufnahme in das Lager gemäß § 31 Abs. 4, 2. einem Gast- und Schankgewerbetreibenden, in Kleingebinden…
…Nach § 57 Abs. 1 AlkStG ist der Handel mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden ist, verboten, ausgenommen der Handel zwischen dem Abfindungsberechtigten und 1. einem Inhaber eines Alkohollagers, zur Aufnahme in das Lager gemäß § 31 Abs. 4, 2. einem Gast- und Schankgewerbetreibenden, in Kleingebinden…
…Nach § 57 Abs. 1 AlkStG ist der Handel mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden ist, verboten, ausgenommen der Handel zwischen dem Abfindungsberechtigten und 1. einem Inhaber eines Alkohollagers, zur Aufnahme in das Lager gemäß § 31 Abs. 4, 2. einem Gast- und Schankgewerbetreibenden, in Kleingebinden…
…Nach § 57 Abs. 1 AlkStG ist der Handel mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden ist, verboten, ausgenommen der Handel zwischen dem Abfindungsberechtigten und 1. einem Inhaber eines Alkohollagers, zur Aufnahme in das Lager gemäß § 31 Abs. 4, 2. einem Gast- und Schankgewerbetreibenden, in Kleingebinden…
…Nach § 57 Abs. 1 AlkStG ist der Handel mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden ist, verboten, ausgenommen der Handel zwischen dem Abfindungsberechtigten und 1. einem Inhaber eines Alkohollagers, zur Aufnahme in das Lager gemäß § 31 Abs. 4, 2. einem Gast- und Schankgewerbetreibenden, in Kleingebinden…