…zu entnehmen, dass es sich dabei um die Errichtung von Hochwasserrückhalteanlagen (der Bürgermeister spricht von der Errichtung eines Schutzdammes) handelt. Für diesen Sachverhalt lässt sich kein Befreiungstatbestand im Grunderwerbsteuergesetz finden. 1.) Dass ein Agrarverfahren (wie ein Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, BGBl…
müßig" seien, da sich die erzeugte Menge weniger nach der Ertragslage der gepflanzten Bäume richte und Obst jederzeit bzw. in jeder Menge zugekauft werden könne. Das Finanzamt folgert in seiner Berufungsvorentscheidung völlig zutreffend, dass diesfalls angesichts der vom Bw. angegebenen Intention, aus der in Frage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Frau MN, x, gegen den | 1. | Feststellungsbescheid gemäß §21 Abs.1 Z1 BewG 1955 (Wertfortschreibung) zum 1. Jänner 2002 vom 9. November 2004 | 2. | Grundsteuermessbescheid gemäß §21 Abs.1 GrStG (Fortschreibungsveranlagung) zum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des a, vom 12. Juni 2007 gegen den Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2006 des Finanzamtes Innsbruck vom 18. Mai 2007 betreffend Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 des Grundbesitzes (landwirtschaftlicher Betrieb), b., entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 18. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes 18. Juli 2000 betreffend Umsatzsteuer 1998 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des a, gegen den Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2009 des Finanzamtes Bregenz vom 8. Februar 2010 betreffend Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb), b u.a. entschieden: Die…
Die Betriebszahl des strittigen Betriebes ermittelte der landwirtschaftliche Sachverständige durch Vergleich der Ertragsbedingungen mit dem oben beschriebenen Vergleichsbetrieb (s. S. 4 und 5 dieser Berufungsentscheidung). Im Betriebsvergleich mit dem Vergleichsbetrieb Nr. 32 berücksichtigte er die auf Seite 5 dieser Berufungsentscheidung beschriebenen Ertragsbedingungen des strittigen Betriebes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 4. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Mai 2008 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) zum 1. Jänner 2003 (Nachfeststellung § 22 Abs. 1 BewG) entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Adr, vom 28. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 14. März 2008 betreffend Einheitswert zum 1. Jänner 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In ihrer…
April 2008
…Grundstücke betrifft, die 1. für Zwecke der öffentlichen Verwaltung oder des öffentlichen Verkehrs bestimmt sind, 2. Gegenstand eines Agrarverfahrens sind, ausgenommen jedoch bei Flurbereinigungsverträgen und -übereinkommen nach dem Steiermärkischen Zusammenlegungsgesetz 1982 sowie bei Zuteilung von Rechten nach dem Steiermärkischen Landwirtschaftlichen Siedlungs-Landesgesetz - StLSG1991, ............................................................... 6. Teil…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Dr. Karl Schelling, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Schulgasse 22, vom 12. August 2010 gegen den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2010 des Finanzamtes Feldkirch vom 25. März 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid und…
…mitteilte, dass er sich beim Einbringen der Beschwerde auf die Gebührenbefreiung des § 55 Salzburger Einforstungsgesetz iVm § 15 Agrarverfahrensgesetz berufen habe und er davon ausgegangen sei, dass im Verfahren auf Geltendmachung eines Elementarholzbezuges Eingabengebührenbefreiung auch hinsichtlich von Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof bestehe. Sollte gegenteilige Judikatur vorliegen…
… 30 Flurverbesserungsgesetz in Verbindung mit § 15 Agrarverfahrensgesetz 1950 erforderlich und stellt einen Flurbereinigungsvertrag im Sinne dieser Gesetzesstelle dar. Ich bitte, die Agrarbezirksbehörde um Ausstellung einer für die Grunderwerbssteuerbefreiung erforderlichen Bescheinigung (Zweckdienlichkeit)." Die Eingabe des Berufungsführers vom 12.11.2007 an das Finanzamt hat folgenden Wortlaut…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AH, W, vom 8. Juni 1998 gegen den den gemäß § 200 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 6. Mai 1998 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…der mangelnden körperlichen oder geistigen Eignung des Berechtigten (insbesondere Verlassenschaftsverfahren, Pflegschaftsverfahren, Sachwalterschaftsverfahren) ab. Das gerichtliche Verfahren ist zum Unterschied vom Agrarverfahren in der Regel (abgesehen von den soeben erwähnten Außerstreitverfahren) dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien die Behauptungs- und Beweislast trifft (§§ 226 und 243 ZPO). c.…
…der amtswegigen Erforschung der Wahrheit, § 39 AVG iVm § 1 Agrarverfahrensgesetz AgrVG). Demgegenüber können die Feststellung eines Genussrechtes und die sich allenfalls daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen grundsätzlich nur durch ein Gericht auf Grund eines Hoheitsaktes erfolgen (§ 1 Jurisdiktionsnorm), es sei denn, es ist in einem Verwaltungsverfahren…
…speziellen Situationen wie dem Tod oder dermangelnden körperlichen oder geistigen Eignung des Berechtigten (insbesondere Verlassenschaftsverfahren, Pflegschaftsverfahren, Sachwalterschaftsverfahren) ab. Das gerichtliche Verfahren ist zum Unterschied vom Agrarverfahren in der Regel (abgesehen von den soeben erwähnten Außerstreitverfahren) dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien die Behauptungs- und Beweislast trifft (§…
…Situationen wie der Tod oder die mangelnde körperliche oder geistige Eignung des Berechtigten (insbesondere Verlassenschaftsverfahren, Pflegschaftsverfahren, Sachwalterschaftsverfahren) ab. Das gerichtliche Verfahren ist zum Unterschied vom Agrarverfahren in der Regel (abgesehen von den soeben erwähnten Außerstreitverfahren) dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien die Behauptungs- und Beweislast trifft (§…
…der amtswegigen Erforschung der Wahrheit, § 39 AVG iVm § 1 Agrarverfahrensgesetz AgrVG). Demgegenüber können die Feststellung eines Genussrechtes und die sich allenfalls daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen grundsätzlich nur durch ein Gericht auf Grund eines Hoheitsaktes erfolgen (§ 1 Jurisdiktionsnorm), es sei denn, es ist in einem Verwaltungsverfahren…