…vom 26.06.2003, 2000/16/0377, die Börsenumsatzsteuer bei einer Abtretung von GmbH-Anteilen zu beurteilen und dabei unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung und die Literatur zur Frage des Fruchtgenussrechtes als Gegenleistung nachstehende Rechtsansicht vertreten (siehe auch Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…
…der Einlage der Verzicht auf die Rückzahlung, also der Wegfall eines Passivpostens. Die herrschende Ansicht geht dabei davon aus, dass der Forderungsverzicht des Gesellschafters ohne Bedachtnahme auf die Einbringlichkeit der Forderung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsanteile zu erhöhen, da freiwillige Leistungen nur objektiv geeignet…
…Buchwertklausel im Falle der Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch einen Kommanditisten diesem das Auseinandersetzungsguthaben in Höhe der Guthaben auf dem Einlagenkonto und auf dem Privatkonto auszubezahlen sei. Der zwischen dem Bw. und seiner Schwester für die Abtretung der Gesellschaftsanteile zu bezahlende Kaufpreis sei demnach bereits durch…
…kein Grund bestanden haben konnte, Frau E einen Veräußerungserlös zuzugestehen, den die weiteren - zum selben Stichtag - ausscheidenden Gesellschafter nicht erhalten sollten, zumal Frau E (vertreten durch ihren Sachwalter F) schon sehr früh Bereitschaft zur Abtretung ihres Gesellschaftsanteils erkennen ließ (vgl. dazu den am 29.8…
…C über die Abtretung des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Konzessionsinhabers an der "X Apotheke" gegen einen näher bestimmten Betrag verlassenschaftsgerichtlich genehmigt. Begründend wurde ausgeführt, dass der vereinbarte Abfindungsbetrag deutlich über dem von einem Sachverständigen ermittelten Schätzwert des Gesellschaftsanteils liegt. Mit Bescheid der Österreichischen Apothekerkammer vom 3…
…als übernehmende Gesellschaft abgetreten bzw. wurde gemäß dem Kaufvertrag vereinbart, dass im Zuge der Abtretung sämtlicher Anteile der B GmbH an die Nov. GmbH von der Bauunternehmung Hof. GmbH eine Reihe von Aktiva und Passiva auf die B. GmbH übertragen werden. Des weiteren musste sich…
…da - ausgenommen von einer vergleichsweise geringen Ausschüttung bei der Firma W-GmbH - es zu keinen Ausschüttungen an Gesellschafter gekommen sei. Durch den Verkauf von Einrichtungsgegenständen wären dem Berufungswerber keine Einkunftsquellen entzogen worden. Auch Abtretungen von Gesellschaftsanteilen zum Nominale hätten keinen Einfluss auf die Einkünfte des…
…da - ausgenommen von einer vergleichsweise geringen Ausschüttung bei der Firma W-GmbH - es zu keinen Ausschüttungen an Gesellschafter gekommen sei. Durch den Verkauf von Einrichtungsgegenständen wären dem Berufungswerber keine Einkunftsquellen entzogen worden. Auch Abtretungen von Gesellschaftsanteilen zum Nominale hätten keinen Einfluss auf die Einkünfte des…
…12. eines jeden Jahres. ..." In der weiteren Folge wurden noch die Bedingungen für eine Kündigung festgelegt. Weiters wurden Vereinbarungen betreffend die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung getroffen. In Punkt VIII. wurde die Übertragung und Teilung von Gesellschaftsanteilen geregelt. Weiters wurden Vereinbarungen über die Abtretung von Gesellschaftsanteilen…
…und Herrn F.F. jeweils vom 25. Juni 2001 sowie einen Auszug der Abtretung des Gesellschaftsanteils von F.F. an Herrn J.T. laut Gesellschafterbeschluss vom 13. Dezember 2004 vor. In Beantwortung eines Mängelbehebungsauftrages vom 29. September 2010 teilte die Bw. mit Schreiben vom 27…
…gemäß § 15 Abs. 3 des deutschen Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (dGmbHG), die Abtretung von Geschäftsanteilen durch den Gesellschafter eines in notarieller Form geschlossenen Vertrages bedarf. Wie die Berufungswerberin zutreffend ausgeführt hat, ist die Formgültigkeit von im Ausland geschlossenen Notariatsakten iSd Art. 11…
…keine Leistung einem unbestimmten Personenkreis angeboten wurde. Der Berufungswerber bot mit der Übernahme des Kreditrisikos seine Leistung/Tätigkeit nicht der Allgemeinheit am Markt an. Es mangelt dem vorliegenden Sachverhalt damit an den Merkmalen der Nachhaltigkeit sowie der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Die Gesellschaftsanteile wurden…
…keine Leistung einem unbestimmten Personenkreis angeboten wurde. Der Bw bot mit der Übernahme des Kreditrisikos seine Leistung/Tätigkeit nicht der Allgemeinheit am Markt an. Es mangelt dem vorliegenden Sachverhalt damit an den Merkmalen der Nachhaltigkeit sowie der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Die Gesellschaftsanteile wurden…
…§ 29 Z 3 letzter Satz EStG 1988 nicht ausgleichsfähig wäre. Solche Abflüsse stehen im Streitjahr nicht zur Diskussion. Bei einer (Zwangs)Verwertung allenfalls aufgedeckte stille Reserven aus den privat gehaltenen Gesellschaftsanteilen wären beim Berufungswerber nur im Rahmen der §§ 30 bzw. 31 EStG 1988 einkommensteuerbar". Die…
…keine Leistung einem unbestimmten Personenkreis angeboten wurde. Der Berufungswerber bot mit der Übernahme des Kreditrisikos seine Leistung/Tätigkeit nicht der Allgemeinheit am Markt an. Es mangelt dem vorliegenden Sachverhalt damit an den Merkmalen der Nachhaltigkeit sowie der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Die Gesellschaftsanteile wurden…
…keine Leistung einem unbestimmten Personenkreis angeboten wurde. Der Berufungswerber bot mit der Übernahme des Kreditrisikos seine Leistung/Tätigkeit nicht der Allgemeinheit am Markt an. Es mangelt dem vorliegenden Sachverhalt damit an den Merkmalen der Nachhaltigkeit sowie der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Die Gesellschaftsanteile wurden…
…ursprünglichen gesellschaftsvertraglichen Regelung aufgeteilt worden sein, hätte sich für Herrn W. ein positiver Buchwert ergeben, der bei einer Abtretung um 0 Euro zu einem entsprechenden Veräußerungsverlust geführt hätte, der nach § 24 EStG zu berücksichtigen ist." Ausdrücklich bestätigte der Bw. in seinem Schriftsatz die Richtigkeit der…
…und IV des Abtretungs- und Treuhandvertrages vom 7. Oktober 2008 getroffenen rechtlichen Vereinbarungen eine Vereinigung aller Anteile an der Gesellschaft nicht vor, war doch neben dem Gesellschafter M.M. weiterhin der Abtretende/Treuhänder N.M. als nach außen hin vollberechtigter Eigentümer eines Gesellschaftsanteiles im Nominale…
…an den Bw. Das Finanzamt erließ einen Einkommensteuerbescheid, ohne den Betrag von 48.548 € für die Haftungsübernahme als Werbungskosten anzuerkennen. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, die Haftungsübernahme sei bei der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung (Abtretung eines Gesellschaftsanteiles) zu berücksichtigen und könne daher nicht…
…Anbot auf Abtretung eines Teiles des Gesellschaftsanteiles des K an den Zweitbeschuldigten bei. Wenn dieses Anbot auch nicht effektuiert wurde, so erscheint die Vertragsbestimmung Punkt VIII. c), wonach K beiden Beschuldigten unbeschränkte Zeichnungsberechtigung bei der jeweiligen Hausbank sowie im erforderlichen Ausmaß zur Abwicklung einer normalen…