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UFSZ1W ZRV/0040-Z1W/05Liegt ein Irrtum iSd Art. 220 ZK vor? Direkte Zustellung an die rechtsfreundlich vertretene Partei?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.04.2007

…dass im Handeln der im Streitfall tätig gewordenen Zollbehörden keinesfalls ein Irrtum im Sinne der Legaldefinition des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK zu erblicken ist. Damit ist aber der von der Bf. intendierten Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der rechtliche Boden entzogen…

UFSZ1W ZRV/0111-Z1W/07Nachträgliche buchmäßige Erfassung der Zollschuld wegen gefälschter Präferenznachweise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.11.2007

…Trotz der mit der erwähnten Norm geschaffenen Fiktion des nichterkennbaren Irrtums tragen nämlich die Einführer das Fälschungsrisiko (siehe Witte4, Rz. 70 zu Art. 220 ZK). Damit steht fest, dass die von der Bf. intendierte Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung alleine deshalb nicht in Betracht…

UFSZ3K ZRV/0195-Z3K/02Nacherhebung von Einfuhrabgaben, Zollwert, Hinzurechnungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.06.2003

…daher jedenfalls im Sinne des Artikels 212a ZK von einer Abgabenerhebung absehen müssen. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 5. April 2000, GZ. 100/28068/98-7, wurde der Berufung teilweise stattgegeben. Der Absatz des bekämpften Bescheides betreffend Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß …

UFSZ3K ZRV/0155-Z3K/12Keine Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach Art 220 Abs 2 Buchst b) ZK mangels Gutgläubigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.01.2013

…mehr möglich gewesen. In Punkt II der Beschwerdeschrift vertritt die Bf unter Hinweis auf zahlreiche Judikate sowie Literaturmeinungen den Standpunkt, beim vorliegenden Sachverhalt würden sämtliche Voraussetzungen für eine Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach Art 220 Abs 2 Buchst b ZK vorliegen. Sie sieht…

UFSZ1W ZRV/0114-Z1W/07Nachträgliche buchmäßige Erfassung der Zollschuld wegen gefälschter Präferenznachweise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.10.2008

…20. Dezember 2006 vorgenommenen nachträglichen buchmäßigen Erfassungen erfolgten nach der Aktenlage umgehend nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungen und nach Einlangen des o.a. Schreibens der Bf. vom 12. Dezember 2006 und somit innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist gemäß Artikel 219 Abs. 1 Buchstabe b ZK…

UFSZ1W ZRV/0002-Z1W/02Nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben infolge der Feststellung eines anderen Einfuhrpreises durch die Außen- und Betriebsprüfung Zoll
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2005

…Angaben über Zeitpunkt der Erkundigung, auskunftgebende Stelle, Name des Gesprächspartners oder ähnliches. Weiters ist festzustellen, dass derartige fernmündliche Anfragen unverbindlich sind. Eine Abstandnahme von der nachträglich buchmäßigen Erfassung gem. Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK kommt daher schon mangels Vorliegen der beiden angeführten Voraussetzungen…

UFSZ3K ZRV/0164-Z3K/08Keine Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung wegen Fahrlässigkeit der Abgabenschuldnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)01.12.2009

…b) ZK jedenfalls auch ein irrtümliches Verhalten des Zollanmelders, weil ja für das Abstandnehmen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung Gutgläubigkeit des Zollschuldners gefordert werde. Die Gutgläubigkeit setze aber gerade voraus, dass auch der Zollschuldner davon ausgeht, die ursprünglich vorgenommene Tarifierung sei richtig gewesen (andernfalls würde…

UFSZ2L ZRV/0366-Z2L/03Nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben infolge von Falschtarifierung von Kastanienpüree
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2007

…von der Bf. in gleicher Weise angemeldet worden war, angewendet werden. Eine Abstandnahme von der Nachforderung infolge Irrtums des Zollschuldners kann aus folgenden Gründen nicht erfolgen: Gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK erfolgt keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn der…

UFSZ2L ZRV/0362-Z2L/03nachträgliche buchmäßige Erfassung infolge unrichtiger Tarifierung von Kastanienpüree
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.07.2007

…von der Bf. in gleicher Weise angemeldet worden war, angewendet werden. Eine Abstandnahme von der Nachforderung infolge Irrtums des Zollschuldners kann aus folgenden Gründen nicht erfolgen: Gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK erfolgt keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn der…

UFSZ2L ZRV/0302-Z2L/03- Zulässigkeit der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben gemäß Artikel 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK - Kein Verstoß der nachträglichen, buchmäßigen Erfassung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.01.2006

…gibt es für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung drei Voraussetzungen: Die Nichterhebung der Abgaben ist auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen Der Abgabenschuldner muss gutgläubig gehandelt haben d.h. er hat den Irrtum der Zollbehörden nicht erkennen können Der Abgabenschuldner muss alle…

UFSZ2L ZRV/0365-Z2L/03nachträgliche buchmäßige Erfassung infolge Falschtarifierung von Kastanienpüree
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.08.2007

…von der Bf. in gleicher Weise angemeldet worden war, angewendet werden. Eine Abstandnahme von der Nachforderung infolge Irrtums des Zollschuldners kann aus folgenden Gründen nicht erfolgen: Gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK erfolgt keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn der…

UFSZ2L ZRV/0363-Z2L/03Nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben infolge Falschtarifierung von Kastanienpüree
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2007

…von der Bf. in gleicher Weise angemeldet worden war, angewendet werden. Eine Abstandnahme von der Nachforderung infolge Irrtums des Zollschuldners kann aus folgenden Gründen nicht erfolgen: Gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK erfolgt keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn der…

UFSZ3K ZRV/0015-Z3K/11Keine Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung mangels Gutgläubigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.12.2012

…verfahrensgegenständlichen Fällen auf einen Irrtum der zuständigen Behörde zurückzuführen und somit die erste Voraussetzung für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung erfüllt ist. Folglich stellt sich die Frage, ob der Abgabenschuldner und/oder sein Vertreter gutgläubig gehandelt haben. Wie bereits eingangs der Begründung erwähnt…

UFSZ2L ZRV/0076-Z2L/02Antrag auf Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Zollbeträge wegen Irrtums der Zollbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.12.2003

…von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden dessen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen. Gemäß Abs. 2 Buchstabe b leg.cit. erfolgt keine nachträgliche, buchmäßige Erfassung, wenn der…

UFSZ2L ZRV/0364-Z2L/03Nachforderung von Eingangsabgaben infolge Falschtarifierung von Kastanienpüree
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.08.2007

…von der Bf. in gleicher Weise angemeldet worden war, angewendet werden. Eine Abstandnahme von der Nachforderung infolge Irrtums des Zollschuldners kann aus folgenden Gründen nicht erfolgen: Gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK erfolgt keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn der…

UFSZ3K ZRV/0288-Z3K/02Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung, Ermittlung des Zollwertes durch Schätzung, Abstandnahme von der buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, Zollpräferenzmaßnahmen nur bei Zollschuldentstehung nach Art. 201 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.04.2003

…die nicht von der Einfuhrumsatzsteuer befreit ist, unversteuert in den freien Verkehr übergeführt worden ist.   Es wäre demnach lediglich von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung gem. Art. 220 ZK in Verbindung mit Art. 201 ZK, wenn die Zollschuld durch Annahme der Anmeldung zur Überführung in…

UFSZ4I ZRV/0111-Z4I/03Einbeziehung einer drittländischen Mehrwertsteuer in den Zollwert; Abgrenzung "buchmäßige Erfassung" und "nachträgliche buchmäßige Erfassung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.08.2004

…dass der Bw die Angelegenheit nicht offengelegt hätte, ist auch kein Verstoß gegen die Vorschriften über die Zollanmeldung zu erblicken. Somit sind die Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung gem Art 220 (2) b) ZK entgegen der vom Berufungssenat - ohne nachvollziehbare Begründung…

UFSZ1W ZRV/0111-Z1W/02Einfuhr von Obst und Gemüse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.06.2005Teil 1/2

…wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag auf Grund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…

UFSZ2L ZRV/0361-Z2L/03Falschtarifierung und nachträgliche buchmäßige Erfassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.10.2007

…von der Bf. in gleicher Weise angemeldet worden war, angewendet werden. Eine Abstandnahme von der Nachforderung infolge Irrtums des Zollschuldners kann aus folgenden Gründen nicht erfolgen: Gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK erfolgt keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn der…

UFSZ1W ZRV/0037-Z1W/05Liegt ein Irrtum iSd Art. 220 ZK vor? Direkte Bescheidzustellung an die rechtsfreundlich vertretene Partei?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2007

…dass im Handeln der im Streitfall tätig gewordenen Zollbehörden keinesfalls ein Irrtum im Sinne der Legaldefinition des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK zu erblicken ist. Damit ist aber der von der Bf. intendierten Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der rechtliche Boden entzogen…