…Zeitpunkt der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 5. April 1997, ABl. EG-Nr. C 107/05, bekannt sein musste, dass begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Anwendung des Präferenzregimes für Textilwaren aus Bangladesh bestünden. Da sohin sämtliche Voraussetzungen für ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…Absehen von der buchmäßigen Erfassung rechtlich nicht möglich ist. Es ist festzuhalten, dass die einfache Tatsache, dass den Zollbehörden ein Fehler unterlaufen ist, nicht ausreicht, um einen für den Zollschuldner vernünftiger Weise nicht erkennbaren Irrtum zu begründen. Die Vorschriften des Zollkodex über die nachträgliche buchmäßige…
…mehr möglich gewesen. In Punkt II der Beschwerdeschrift vertritt die Bf unter Hinweis auf zahlreiche Judikate sowie Literaturmeinungen den Standpunkt, beim vorliegenden Sachverhalt würden sämtliche Voraussetzungen für eine Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach Art 220 Abs 2 Buchst b ZK vorliegen. Sie sieht…
…buchmäßige Erfassung des zu erhebenden Betrags oder des nachzuerhebenden Restbetrags innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…unter der Zolltarifnummer 8543 ausgegangen seien, diese Annahme stelle eben gerade den Irrtum dar, der ein Absehen von der nachträglich buchmäßig Erfassung nach Artikel 220 ZK rechtfertige. Dementsprechend habe etwa auch der EuGH (Urteil vom 1.4.1993, C-250/91) einen die Abstandnahme von…
…Art. 5 der VO nicht erfüllt, sodass gemäß Abs. 4 leg. cit. für die zuständige Behörde - das Hauptzollamt Linz - zwingend die Anwendung des Art. 220 ZK ins Auge zu fassen war. Von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Nachforderung des gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrages ist gemäß Art…
…der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf Pkt. 3 erübrigt. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass mangels Vorliegens der Vorraussetzungen des Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf Pkt. 3 erübrigt. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass mangels Vorliegens der Vorraussetzungen des Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf Pkt. 3 erübrigt. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass mangels Vorliegens der Vorraussetzungen des Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…Voraussetzung für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf Pkt. 3 erübrigt. Gemäß Art. 221 Abs. 3 ZK darf die Mitteilung der buchmäßigen Erfassung an den Zollschuldner…
…der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf Pkt. 3 erübrigt. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass mangels Vorliegens der Vorraussetzungen des Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf Pkt. 3 erübrigt. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass mangels Vorliegens der Vorraussetzungen des Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…ein Irrtum der Zollbehörden vorgelegen wäre, diesen erkennen können. Die Voraussetzungen für ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung lagen somit nicht vor. Der zu gering erfasste Abgabenbetrag war daher gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK nachträglich buchmäßig zu erfassen. Bei der Berechung der Eingangsabgaben…
…buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Art. 869 ZK-DVO lautet: Die Zollbehörden treffen in folgenden Fällen selbst die Entscheidung, von der nachträglichenbuchmäßigen Erfassung der…
…nachträglichen buchmäßigen Erfassung der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf die dritte Voraussetzung erübrigt. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass mangels Vorliegens der Vorraussetzungen des Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK ein Absehen von…
…nachträglichen buchmäßigen Erfassung der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf die dritte Voraussetzung erübrigt. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass mangels Vorliegens der Vorraussetzungen des Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK ein Absehen von…
…nachträglichen buchmäßigen Erfassung der unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben ist daher schon aus den genannten Gründen nicht gegeben, sodass sich ein Eingehen auf die dritte Voraussetzung erübrigt. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass mangels Vorliegens der Vorraussetzungen des Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK ein Absehen von…
…war oder der Betrag entgegen Art. 220 Abs. 2 ZK buchmäßig erfasst wurde. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz sei festgestellt worden, dass der Abgabenbetrag gesetzlich geschuldet ist. Ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung komme im konkreten Fall nur dann in Betracht, wenn der gesetzlich…
…Nummer angegeben. Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer wurde daher zu Unrecht gewährt. Es bedurfte jedoch keiner Erwägungen, ob ein Irrtum der Zollbehörde vorlag. Von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung ist nur dann abzusehen, wenn der Zollschuldner alle geltenden Bestimmungen für die Zollerklärung beachtet hat. Die Bf…
…dem nationalen Grundsatz von Treu und Glauben (VwGH 15.03.2001, 99/16/0448). Die dem Art. 220 ZK zu Grunde liegenden Rechtsgedanken sind in engem Zusammenhang mit Art. 239 Abs. 1 2. Anstrich ZK zu sehen. Von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung kann nach Art…