…Sachbearbeiter, als sie zweifelten, geradezu "belehrt". Rückfragen in der Steuerabteilung hätten ergeben, dass die lineare Abrechnungsmethode Punkt 5.1 der KESt-Richtlinie entspreche und daher gesetzeskonform sei. Rücksprachen der Steuerabteilung mit anderen Banken hätten ergeben, dass das BMF auf die Problematik aufmerksam gemacht worden sei…
…hat in Deutschland die Leistungen zum Teil pauschaliert und zum Teil nach Stundensätzen abgerechnet. Diese Abrechnungsmethode entspricht nicht den erhöhten Nachweispflichten in Deutschland bei Auslandsbezug. Folglich wurde seitens der deutschen Betriebsprüfung der Betrag von 83.000 € geschätzt und dem Gewinn hinzugerechnet. Als Begründung für…
…dem gegebenen technischen Standard entsprechen und gemessen werden, wegen gewisser Ungenauigkeit zu negieren. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fernwärmekunden je nach Abrechnungsmethode auch die gemessene Wärmemenge der Abrechnung zu Grunde gelegt wird. Wären diese Messungen extrem ungenau, so dürften die Ergebnisse auch nicht für…
…Gas solle eine kostengenaue Preisfindung ermöglichen. Wie bereits ausgeführt worden sei, würden die Strom- und Gasversorgung und deren Abrechnungsmethode bei den Campingplätzen unterschiedlich gehandhabt. Es sei daher nicht einzusehen, dass die Abrechnungsmethode die Steuerpflicht begründen bzw. nicht begründen solle. Es sei sehr wohl der Vergleich…
…85/14/0038, 0039). Allein aus dem Umstand, dass diese Abrechnungsmethode bei vergangenen Betriebsprüfungen nicht beanstandet wurde, lässt sich aus dem Titel von Treu und Glaube nichts gewinnen: Nach der Judikatur des VwGH (vgl zB VwGH 18.12.1996, 94/15/0151 oder VwGH 21…
…nach der finanzmathematischen Methode zu erfolgen habe, sei aber unrichtig. Nach den unbestreitbaren Grundsätzen der Finanzmathematik müsse die lineare und die progressive Abrechnungsmethode von fiktiven Kapitalerträgen über die gesamte Laufzeit eines zinskuponlosen Forderungswertpapiers zwingend zum völlig gleichen Ergebnis führen. Dies sei auch den zuständigen finanzmathematisch…
…nach der finanzmathematischen Methode zu erfolgen habe, sei aber unrichtig. Nach den unbestreitbaren Grundsätzen der Finanzmathematik müsse die lineare und die progressive Abrechnungsmethode von fiktiven Kapitalerträgen über die gesamte Laufzeit eines zinskuponlosen Forderungswertpapiers zwingend zum völlig gleichen Ergebnis führen. Dies sei auch den zuständigen finanzmathematisch…
…die Abgrenzung von Zinserträgen sowohl für gewöhnliche Anleihen wie auch für Nullkuponanleihen Jahre lang und einheitlich die lineare Berechnungsmethode verwendet. Die lineare Abrechnungsmethode sei von der Bw. im Vertrauen auf die KESt-Richtlinien 1993 auf die ESt-Richtlinien 1984 des Bundesministeriums für Finanzen angewendet worden…
…die Abgrenzung von Zinserträgen sowohl für gewöhnliche Anleihen wie auch für Nullkuponanleihen Jahre lang und einheitlich die lineare Berechnungsmethode verwendet. Die lineare Abrechnungsmethode sei von der Bw. im Vertrauen auf die KESt-Richtlinien 1993 auf die ESt-Richtlinien 1984 des Bundesministeriums für Finanzen angewendet worden…
…Zusammenhang darüberhinaus noch angezogenen Argumente. Dies trifft jedenfalls sowohl auf die Darstellung des Bw., wonach es zwei Abrechnungskreise gegeben habe und wonach die gewählte Abrechnungsmethode auf Probleme des Einsehens von Serverminuten zurückzuführen sei, als auch auf die Argumentation des Finanzamtes, wonach laufend Beträge auch auf…
…Entgelte zu ermitteln und an jeweilig zuständige Gebietskrankenkasse als zuständigen Träger der Krankenversicherung einzubezahlen. Eine konkrete Zuordnung der einzelnen Zahlungen zu den Dienstnehmern ist damit aufgrund der anonymisierten Abrechnungsmethode nicht möglich, und kann daher auch keine Zahlung an die Gebietskrankenkasse für einen bestimmten Dienstnehmer gewidmet…
…denn gut gewesen sein sollte. Die Bw. hätte viel unproblematischer über den Lieferanten E. SA abrechnen können (ig. Lieferung), während die gewählte Abrechnungsmethode viel komplizierter war. Der Referent ergänzt dies, indem er darlegt, dass Kontakte nur mit P. und der E. SA bestanden und die…
…jedwede Beteiligung des Eigentümers aufgebaut und zu einem Umsatz von über 7.000.000 öS gebracht worden sei. Dass keine laufenden Gewinne ausgewiesen worden seien, liege in der Abrechnungsmethode gemäß § 4 Abs 3 EStG 1988. Da in der Berufungsvorentscheidung vermutlich diese Position gestrichen worden sei…
…Es bedürfe keiner weitern Erläuterung, dass eine solche Vorgangsweise unsinnig wäre. Dem Gesetz könne nicht unterstellt werden, für die Abgrenzung der Zinsen eine Abrechnungsmethode vorzuschreiben, die von jener abweiche, die zwischen den Parteien eines Wertpapiergeschäftes verwendet würden. Jede andere Interpretation würde zu einem nicht verfassungskonformen…
Ergänzende Diskussionen zwischen dem Referenten des UFS und dem eingesetzten Betriebsprüfer ergaben in weiterer Folge, dass die Ermittlung eines gewogenen durchschnittlichen und linear gekürzten Fixpreises für jede Getränkegröße unabhängig von der jeweiligen Menüzusammenstellung jedenfalls bei einer "ex-ante Betrachtung" anzuwenden wäre. Dies bedeutet, dass im…
gehabt. Im Falle einer Stattgabe hinsichtlich der landwirtschaftlichen Einkünfte sind die Einnahmen aus der Vermietung des Ackers an H. antragsgemäß den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen. In der Folge wurde der Bw. die Stellungnahme des Betriebsprüfers zur Vorhaltsbeantwortung zur Kenntnis gebracht und nahm diese…
Wie bereits weiter oben wurde auch hier nochmals festgehalten, dass in einer Art "ex-ante-Betrachtung" mit dem im Jahr 2000 und 2001 verwendeten System eine korrekte lineare Kürzung der Einzelverkaufspreise aufgrund der Vielzahl der möglichen Menüzusammenstellungen nicht umsetzbar gewesen sei. Die einzig mögliche Umsetzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Horst Hoffmann und Dr. Wilhelm Miklinüber die Berufung der A- GmbH, 0... X., X-weg, vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 23. Oktober 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1997 und 1998 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung…