…378 Abs.1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 2001, unbeschadet Artikel 215 ZK - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist. es…
…angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 21. September 1995 festgesetzt. Da das Hauptzollamt Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein…
…und auch der zugehörige Versandschein nicht vorgelegt worden sei, mithin über den Verbleib der Sendung nichts in Erfahrung gebracht werden konnte. Die Bf. legte in der Folge der Abgangsstelle sowie dem Hauptzollamt Wien Unterlagen vor, die belegen sollten, dass die Sendung in Irland verzollt wurde.…
…ein Versandverfahren "T1" (=externes gemeinschaftliches Versandverfahren) über 1 Packstück Gasturbine mit 3.385,00 kg eröffnet. Da innerhalb der vorgesehenen Frist kein Erledigungsexemplar über die erfolgte Gestellung des Versandscheingutes bei der Abgangsstelle eintraf wurde mit Schreiben des Zollamtes Nickelsdorf vom 25. September 2001 die Bf…
…Bf. nicht bestritten. Auf Grund des Umstandes, dass innerhalb der vorgesehenen Frist keine Rückmeldung über eine ordnungsgemäße Erledigung des Verfahrens bei der ungarischen Abgangsstelle eingetroffen ist, wurden von diesem Zollamt Nachforschungen eingeleitet. Der österreichischen zuständigen Behörde wurde in der Folge von der ungarischen Zollverwaltung mitgeteilt…
…gestellt worden und kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden, so gilt diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Artikels 215 ZK des Zollkodex - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle der Gemeinschaft gehört…
…gestellt worden und kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden, so gilt diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Artikels 215 ZK des Zollkodex - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle der Gemeinschaft gehört…
…gestellt worden und kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden, so gilt diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Artikels 215 ZK des Zollkodex - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle der Gemeinschaft gehört…
…gestellen und der Versandschein T1 vorzulegen. Die Bestimmungsstelle vermerkt gemäß Artikel 356 Abs. 2 ZK-DVO auf den Exemplaren des Versandscheins T1 das Ergebnis ihrer Prüfung und sendet der Abgangsstelle unverzüglich ein Exemplar zurück; das andere Exemplar verbleibt bei der Bestimmungsstelle. Das gemeinschaftliche Versandverfahren kann…
…mit 18. April 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…
…mit 22. Februar 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…
…mit 18. Juni 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das Zollamt Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um…
…Flughafen Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um den Verbleib der Sendung festzustellen. Da das Hauptzollamt Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen…
…beim Zollamt Berg als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 14.900,00 Kilogramm getrocknete Früchte und Nüsse eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "ZA Wien" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 16. Mai 1999 festgesetzt. Da die Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das…
…beim Zollamt Berg als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 1.610,00 Kilogramm getrocknete Früchte eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "ZA Wien" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 30. Juni 1999 festgesetzt. Da die Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis…
…beim Zollamt Berg als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 800,00 Kilogramm getrocknete Früchte und Nüsse eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "ZA Wien" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 18. März 1999 festgesetzt. Da die Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den…
…Zollamt Berg als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 1.100,00 Kilogramm getrocknete Feigen eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "ZA Wien" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 8. März 1999 (gemeint offenbar: 8. April 1999) festgesetzt. Da die Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen…
…der Bestimmungsstelle wieder zu gestellten war, wurde auf den 7. März 2003 festgesetzt. Als Empfänger der Waren wurde die Fa. X. angegeben. Das Versandverfahren wurde nicht beendet. Die Abgangsstelle leitete am 18. Juli 2003 ein Suchverfahren ein. Mit Datum 19. August 2003 bestätigte die britische…
…beim Zollamt Berg als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 1.700,00 Kilogramm getrocknete Früchte eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "ZA Wien" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 28. April 1999 festgesetzt. Da die Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis…
…eingab, sodass vom elektronischen Datenverarbeitungssystem das Zollamt Y. als Abgangsstelle erkannt wurde. Die im Informatikverfahren abgegebene Anmeldung wurde programmgesteuert angenommen. In der Folge wurden die Waren der Bestimmungsstelle gestellt und das Versandverfahren ordnungsgemäß erledigt. Wegen Entziehens von Nichtgemeinschaftswaren aus der zollamtlichen Überwachung schrieb das Zollamt…