Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.A., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. Oktober 2011 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 10. August…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch R, vom 21. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 25. Februar 2003 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber betrieb seit 1993…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N.N., W., D.Str. 21, vom 27. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes A., vertreten durch ADir. N., vom 24. April 2008 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, vom 16. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 15. Mai 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend (Teil-)Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, und hinsichtlich der…
…es keiner Abgabennachsicht (VwGH 14.1.1991, 90/15/0060). Im gegenständlichen Fall ersuchte der Berufungswerber mit Eingabe vom 7.3.2006 um Entrichtung des aushaftenden Abgabenrückstandes in zwölf Raten. Mit Bescheid vom 29.3.2006 bewilligte das Finanzamt diese Zahlungserleichterung. Eine Abgabennachsicht kommt daher…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Abgabennachsicht 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Abgabennachsicht 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3 lit. b BAO). Mit…
…einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Im Nachsichtsantrag wären Umstände angeführt, welche hinsichtlich einer positiven Entscheidung einer Abgabennachsicht keine Relevanz hätten. Die ins Treffen geführten Argumente wären in der Berufung gegen den Abgabenbescheid und der Anspruchszinsen anzuführen gewesen. …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Schrattenecker, Gottfried Warter und Dr. Martin Neureiter im Beisein der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl über die Berufung der AZ., in F-dorf, vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand- u. BeratungsgesmbH, 5020…
…den Rückstand zu einem späteren Zeitpunkt oder in Raten zu begleichen. Können aber Zahlungserleichterungen wirtschaftlich begründeten Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen, so bedarf es keiner Abgabennachsicht (VwGH 14.1.1991, 90/15/0060). Da beide Argumentationen das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit nicht zu belegen vermögen…
…sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt, so ist es allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung…
…sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt, so ist es allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Bei Gesamtschuldverhältnissen umfasst die Behauptungspflicht die Unbilligkeit der Einhebung bei allen Gesamtschuldnern (VwGH 30.3.2000, 99/16/0099)…
…dar, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt, so ist es allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Sachlich bedingte Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist…
…kein Unternehmen mehr betreiben, welches bereits existenzgefährdend wäre, sondern es gehe ihnen darum, durch die Abgabennachsicht die Möglichkeit zu haben, ein Leben wie jeder andere Abgabepflichtige mit normalen Bankverbindlichkeiten zu führen. Nachdem im Berufungsverfahren auch Neuerungen möglich wären, würde der Bw. seinen Antrag auf Nichteinhebung…
…kein Unternehmen mehr betreiben, welches bereits existenzgefährdend wäre, sondern es gehe ihnen darum, durch die Abgabennachsicht die Möglichkeit zu haben, ein Leben wie jeder andere Abgabepflichtige mit normalen Bankverbindlichkeiten zu führen. Nachdem im Berufungsverfahren auch Neuerungen möglich wären, würde der Bw. seinen Antrag auf Nichteinhebung…
…des aus dem teilweisen Schulderlass resultierenden Gewinnes eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, von der jeder Steuerpflichtige gleichermaßen betroffen sei. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abgabennachsicht nicht gegeben seien, bleibe für eine Ermessensübung kein Raum. Die Bw. erhob gegen diesen Bescheid mit Schreiben vom 29…
…dass auch die Gewährung der Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändern würde. Eine Abgabennachsicht sei auch dann nicht in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Nachsicht ausschließlich zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken würde. In der gegen diesen Bescheid mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JH., M-Dorf vom 10. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 10. November 2008 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…dar, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt, so ist es allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Sachlich bedingte Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HH., M-Dorf, vertreten durch Moore Stephens Uniconsult WTH GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 71, vom 15. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 11. November 2008 betreffend die Abweisung einer Nachsicht…