…gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen; sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. Im Berufungsfall ist unbestritten, dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende, gemäß § 45 Abs. 2 EStG 1988…
…15. Tag des nachfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten. Dass die vorgeschriebenen Abgaben nicht (rechtzeitig) entrichtet und damit Säumniszuschläge verwirkt worden sind, ist unstrittig. Die Festsetzung von Säumniszuschlägen ist daher ebenfalls zu Recht erfolgt. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am…
…der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen; sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. Abs. 7: Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis…
…erste Säumniszuschlag in Höhe von 2 % zu entrichten, wenn die Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde. Das liegt im berufungsgegenständlichen Fall vor. Nach § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter…
…bezahlt wurde. Dies sei durch das Abgabenkonto und Überweisungsbelege zu beweisen. Es werde daher die Aufhebung des Bescheides über die Festsetzung des ersten Säumniszuschlages beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Juni 2009 hat das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen und im wesentlichen festgehalten, dass die…
…dass er gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 berufen habe und der Bescheid daher nicht rechtskräftig wäre. Mangels Fälligkeit gibt es auch keine Säumigkeit und sei daher die Festsetzung des Säumniszuschlages rechtswidrig. Die Höhe der Einkommensteuer wäre unrichtig festgesetzt. Nachdem das Finanzamt die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als…
…Die Zahlung innerhalb der Nachfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO (5. August 2011) konnte lediglich die Setzung von Vollstreckungsmaßnahmen verhindern, nicht aber die Verwirkung des Säumniszuschlages. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte somit zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 22. August 2011
…7 BAO zu werten. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und wies darauf hin, dass die betreffende Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte daher zu Recht. Die Anwendung der § 217 Abs. 5 und 7 BAO…
…voraussetzt. Bezüglich des Hinweises auf die eingebrachten Anträge auf Aussetzung der Einhebung dieser Abgaben ist zu bemerken, dass dem oben zitierten § 217 Abs. 4 lit. b BAO zufolge ein Aussetzungsantrag, soweit ihm einbringungshemmende Wirkung nach § 230 Abs. 6 BAO zukommt, zwar auch säumniszuschlagsvermeidende Wirkung hat…
…und dem Akt zur Festsetzung dieses Säumniszuschlages ergibt sich, dass der Berufungswerber die Umsatzsteuervorauszahlung September 2009 in Höhe von € 2.637,02 am 16.11.2009, 16Uhr35, mittels Erlagschein bei der M Bank zur Durchführung der Überweisung eingereicht hat (Ablichtung des Erlagscheines/Auftragsbestätigung). Die…
…die Bescheide des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 17. April 2009 betreffend Säumniszuschläge entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 17. April 2009 setzte das Finanzamt erste Säumniszuschläge in Höhe…
…der Ausstellung des Rückstandsausweises als beendet. Die Bw. habe die Abgabenschuldigkeit in Höhe von € 12.500,00 (Körperschaftsteuer 01-03/2011) nicht spätestens am Fälligkeitstag (15. Februar 2011) entrichtet. Es sei daher gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO ein erster Säumniszuschlag in Höhe…
…3. Quartal 2003 wirksam wurde. Da insoweit zum Fälligkeitstermin der Einkommensteuer-Vorauszahlung keine Tilgung durch Gutschriftsverrechnung erfolgte, erweist sich die Festsetzung des Säumniszuschlages im Ausmaß der Berufungsvorentscheidung als rechtmäßig. Zum weiteren Einwand, auch die Voranmeldungen 6/2003 und 7/2003 seien termingerecht eingereicht worden, ist…
…hat über die Berufung des MKK, O-Stadt, vertreten durch die Conzept Wirtschaftstreuhand GmbH & Co Steuerberatungs-KG, 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 136, vom 15. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 9. April 2010 betreffend die Festsetzung eines Säumniszuschlages wie folgt entschieden…
…Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Dezember 2008 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Nebengebührenbescheid vom 9. Dezember 2008 setzte das Finanzamt einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von €…
…1 BAO ein Säumniszuschlag zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Unbestritten wurde im Berufungsfall die Abgabennachforderung für die Umsatzsteuer 2002 bis 2004 erst nach Eintritt der Fälligkeit festgesetzt und ist daher eine zeitgerechte Entrichtung…
…des ersten Säumniszuschlages an die Bemessungsgrundlage hingewiesen. Der Bw. beantragte am 3. Jänner 2012 rechtzeitig die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und verwies auf die bisherigen Ausführungen. Mit weiterem Bescheid vom 9. Dezember 2011 setzte das Finanzamt einen ersten Säumniszuschlag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.K., W., vertreten durch R.P., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Juni 2006 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…5 oder 6 gehemmt ist, c)ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d)ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. Abs.5 Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 entsteht nicht…
…aus, dass die Norm des § 217 BAO verfassungswidrig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß …