…reichte am 28.03.2002 beim Hauptzollamt Graz, Verbrauchsteuerstelle eine Abfindungsanmeldung gemäß § 62 AlkStG ein. In der Anmeldung erklärte der Bf. als Abfindungsberechtigter, aus selbstgewonnenen Rohstoffen, nämlich Zwetschken, Pflaumen-Mirabellen, Birnen und Äpfel bei einer Maischemenge von insgesamt 7,70 Hektoliter eine Alkoholmenge von 28…
…Lebensgefährtin und nicht an gesetzliche Auflagen gedacht. Er selbst besitze keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr und habe seit dieser Zeit selbst keinen Alkohol mehr unter Abfindung hergestellt. Am 25.9.2007 wurde R jun., Sohn des mittlerweile verstorbenen Abfindungsberechtigten, dazu niederschriftlich einvernommen. Dabei führte er aus…
…Daher erlaube ich mir, im Weiteren folgendes auszuführen: a) Die Einschränkung im Paragraf 70 Abs. 1 des Alkoholsteuergesetzes, dass die Freimenge (Hausbrand) nur einem abfindungsberechtigten Landwirt zusteht, der am Sitz des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes den Wohnsitz hat, ist unzulässig und diskriminierend. Denn in Artikel…
…jenem Ausmaß zuzurechnen seien, das sich aus der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergebe. Dabei seien die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber (wie Bw.) dem Rechtsnachfolger quotenmäßig zuzurechnen. In diesem Sinne stehe der Bw. kein Verlustabzug aus der…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…indem er es verabsäumte, vor Herstellung des Alkohols bei dem für ihn zuständigen Zollamt Salzburg die erforderlichen Anträge (Abfindungsanmeldungen) zu erstellen b.) als Abfindungsberechtigter entgegen den Bestimmungen des AlkStG der Verpflichtung zur Führung eines Überwachungsbuches, in welchem Art und Menge der zur Herstellung von Alkohol…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…sind, sind den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. …
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…Wesentlichen darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass die Bauernecke Sparmarkt BB ein Zwischenhändler sei. Daher sei kein Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen der Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG eingehalten wurden, sei der…
…darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich bei der Bauernecke Lagerhaus A um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen der Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1…
…durch einen Miteigentümer, nicht vom Aufbewahrungsort weggebracht und 2. ausschließlich von dessen Eigentümer zur Herstellung von Alkohol unter Abfindung verwendet wird. (2) Soweit in Abs. 1 genannte Abfindungsberechtigte vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes andere als selbstgewonnene Stoffe verarbeiten durften, bleibt das Recht, alkoholbildende Stoffe zuzukaufen, aufrecht.…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…KStG 1988 in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen." § 4 UmgrStG 1991 lautet wie folgt: "§ 8 Abs…
…Z 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. " c).... (enthält die - für den berufungsgegenständlichen Sachverhalt…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs…
…4 Z 2 KStG 1988 in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. Nach lit. c leg. cit…