…2008 bis September 2008 in der Gesamthöhe von 545,40 € zurück mit der Begründung, K habe seine Schulausbildung mit Juli 2008 abgebrochen. Die Bw. erhob gegen diesen Bescheid Berufung und wendete ein, K habe die Schule verlassen müssen, da der bestiZweig aufgelassen worden sei…
…im gegenständlichen Fall gegeben, da die Tochter innerhalb der normalen Schulausbildungszeit die Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten hätte. Gleichzeitig wurden Bestätigungen über die Schul- und Arbeitsunfähigkeit sowie über verschiedene ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…
…ab dem Abbruch der Schulausbildung im Juli 2011 nicht erfüllt (vgl VwGH vom 21.01.2004, 2003/13/0157). Gemäß § 33 Abs 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe…
…außen erkennbare Bemühen um den Abschluss der Schulausbildung manifestiert. Der Prüfungserfolg ist dafür nicht ausschlaggebend. Durch die der Behörde vorliegende Bestätigung des Sekretariats des Oberstufenrealgymnasiums, dass der Bw. bis zum 20. Mai 2008 die Schule besucht hat, ist der Nachweis einer Berufsausbildung im Sinne des…
…10. Oktober 2007 teilte die Beihilfenbezieherin mit, dass ihre Tochter die Schulausbildung am bereits erwähnten Institut im Herbst [J+7] fortsetze. Sie könne diese Ausbildung frühestens zum Sommertermin [J+9] mit der Reife- und Diplomprüfung abschließen. Beiliegend wurde eine Bestätigung des Instituts vom 28. September…
…wenn sie vermeint, dass in den Schulferien quasi automatisch Familienbeihilfe zusteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn vor und nach den Schulferien durchgehend Berufsausbildung vorliegt, wie etwa im Rahmen der Schulausbildung zwischen den einzelnen Schulstufen, nicht aber, wenn eine Berufsausbildung abgebrochen und eine neue…
…der in seinem hier wesentlichen Teil lautet: "...für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird". Wenn die Berufungswerberin mehrfach darauf hinweist, dass, nach Abbruch der Ausbildung…
…Bw., sein Sohn habe bis zur Abmeldung von der Schule keine einzige Fehlstunde gehabt, erscheinen dem unabhängigen Finanzsenat glaubhaft. Auch das Finanzamt tritt dem nicht entgegen. Auch die Ausführung, dass bis zum Abbruch der Schule nur eine Prüfung stattgefunden habe, an der D. wegen Krankheit…
…Sprachaufenthaltsveranstalter "Pro Linguis" über einen sechswöchigen Sprachkurs. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung bezog sich das Finanzamt auf den durch den Verwaltungsgerichtshof herausgearbeiteten Begriff "Berufsausbildung" und hielt fest, dass bei dem nach Abbruch der Schulausbildung besuchten Sprachkurs weder ein geregeltes Ausbildungsverfahren noch die Ablegung von Prüfungen vorgesehen…
…von Ihnen angeführt, dass bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS X. bei meinem Sohn S. keine Arbeitssuchendmeldung vorgelegen hat. Tatsächlich hat sich S. nach dem Abbruch der Schulausbildung genau bei dem o.g. AMS gemeldet, wurde dort aber mit der Bemerkung abschlägig beschieden, da er…
…aufgenommen worden. Ich spiele in der Landesliga im oberen Play off. Derzeit mache ich eine Elektrikerlehre. Wenn es nach mir ginge, würde ich gerne Fußballprofi werden. Es hat zwar auch Angebote von Spitzenvereinen gegeben, doch hätte die Annahme einen Abbruch der Lehre bedeutet. Im Hinblick…
…Auch im Vorlageantrag vom 27. Jänner 2005 wurde angegeben, dass es zum endgültigen Abbruch der Schulausbildung kam und sich die Tochter des Bw daher als arbeitssuchend meldete. Wie die bereits zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besagt, sind zwar Unterbrechungen eines tatsächlichen Berufsausbildungsvorganges (etwa durch eine Erkrankung…
…Damit befindet sich der Sohn der Bw. ab März 2010 in einer den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelnden Berufsausbildung. Für die übrigen Monate ist zunächst festzuhalten, dass keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Sohn der Bw. nach Abbruch der Schulausbildung im Juni 2009 in den Monaten…
…lit. d FLAG (in der 'neuen' im Berufungsfall anzuwendenden Fassung BGBl I Nr. 111/2010) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung…
…Abschluss der Schulausbildung begonnen wird." Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt gemäß § 10 Abs. 2 FLAG 1967 mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Personen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, sind nach § 25 FLAG 1967 verpflichtet, Tatsachen, die bewirken, dass der…
…der Fachhochschule ... angestellt. Diese hätten ergeben, dass die Tochter der Bw. die Schule nur bis zum 7. 1. 2003 besucht habe, weshalb die Familienbeihilfe für die Monate Februar 2003 bis Juni 2005 zurückgefordert worden sei. Wäre dem Finanzamt der Abbruch der Schulausbildung der Tochter der…
…Aufgabe des Familienwohnsitzes (noch) nicht zumutbar gewesen sei. Ein vorzeitiger Abbruch der Schulausbildung und Umstieg in das österreichische Schulsystem sei aufgrund der unterschiedlichen Schulsysteme und der fehlenden Deutschkenntnisse des Kindes nicht zumutbar gewesen. Über Anfrage, von wem die in Bosnien verbliebene minderjährige Tochter betreut wurde…
…vor Ablegung der vorgesehenen Abschlussprüfung beendet, sind im Allgemeinen Zweifel am Willen des Schülers, eine Reifeprüfung abzulegen, angebracht. Wenngleich es durchwegs Schüler gibt, die - mit oder ohne Besuch einer Maturaschule - außerhalb einer Regelschule erfolgreich eine Externistenreifeprüfung ablegen, muss sich nach Abbruch der regulären Schulausbildung die…
…ihrem Abbruch nicht wieder aufgenommen wird (Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 38, unter Verweis auf VwGH 24.9.2009, 2009/16/0088 mwN). Gemessen an diesen Kriterien liegt im Berufungsfall keine unschädliche Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges vor. Bei der abgebrochenen Schulausbildung im…
…sei, der daraus resultierende Bescheid vom 20. August 2001 sei in Rechtskraft erwachsen. Für den Zeitraum ab "1. Mai 2002 bis auf weiteres" erließ das Finanzamt am 23. Mai 2002 einen Abweisungsbescheid mit folgender Begründung: "Zur Definition des Begriffes "Schulausbildung" sind die entsprechenden Schulgesetze heranzuziehen…