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UFSW RV/0911-W/09Berichtigung gemäß § 293 BAO von RV/0911-W/09 vom 26. Juli 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2011

Bescheid Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, Senat 15, RV/0911-W/09 vom 26. Juli 2011 wird gemäß § 293 BAO berichtigt. Die Einkommensteuer für das Jahr 2003 wird mit € 3.640,48 festgesetzt. Bisher waren vorgeschrieben: - € 1.908,07 Die Einkommensteuer…

UFSW RV/1677-W/11Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag bei Familienbeihilfenanspruch dem Grunde nach
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 24. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 10. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…

UFSS RV/0325-S/13Berufung gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen (Abänderungsbescheid gem. § 212a Abs. 9 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, B, in C, vom 7. Februar 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 30. Jänner 2013 betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…

UFSW RV/2785-W/09Anspruchszinsen, wobei Abänderungsbescheid bereits ergangen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2010

…Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es hat von Amts wegen ein weiterer Zinsenbescheid zu ergehen, ohne dass eine…

UFSW RV/0599-W/07Gutschrift unter 50 Euro, kein Abänderungsbescheid nach § 205 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des O.A., (Bw.) vertreten durch Interrevision WP und Stb. GesmbH, 1060 Wien, Gumpendorferstr. 65, vom 14. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 13. November 2006 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO…

UFSG RV/0431-G/11Bescheidabänderung gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. März 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 22. Dezember 2010 auf Bescheidabänderung gemäß § 295a BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, entschieden…

UFSW RV/2810-W/10Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale, Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vom 15. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 10. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung abgeändert. Hinsichtlich der…

UFSF RV/0397-F/08Aufhebung eines Änderungsbescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BFADR, vertreten durch Univ. Doz. Dr. Manfred Umlauft, Notar, 6850 Dornbirn, Marktplatz 5, vom 24. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. April 2008 betreffend Bescheidänderung (§§ 295 ff BAO) entschieden: Der angefochtene Bescheid…

UFSI RV/0250-I/03Säumniszuschlag bei Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2003

…GmbH einen Antrag gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG auf Abänderung der Steuerfestsetzung entsprechend der zwischenzeitig herabgesetzten Gegenleistung. Diesem Begehren wurde mit dem Abänderungsbescheid vom 2. Oktober 2002 entsprochen, indem die Grunderwerbsteuer in Höhe von € 5.078,90 festgesetzt wurde. Die Verbuchung erfolgte in der…

UFSW RV/3552-W/10Unbegründete Änderung von Lohnzetteln auf Antrag des Bw., Sozialbetrugsfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) reichte für 2008 eine Erklärung…

UFSG RV/1000-G/09Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Hans Slawitsch Wirtschaftstreuhandges. KG, 8020 Graz, Strauchergasse 16, vom 26. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…

UFSW RV/0464-W/06Anspruch bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2008

…inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher…

UFSW RV/0226-W/07Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2008

…inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher…

UFSL RD/0003-L/06Entscheidungspflicht nach § 295 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.09.2007

…291.330,86 €, das sind 150.196,58 € festgesetzt. Im Devolutionsantrag vom 24. August 2006 beantragte die Antragstellerin den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz in Zusammenhang mit der Erlassung eines Abänderungsbescheides gemäß § 295 Abs. 3 BAO betreffend die…

UFSW RV/1914-W/07Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher…

UFSW RV/1659-W/06Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

…allfälligen Abänderung des ebenfalls angefochtenen Einkommensteuerbescheides für 2001 wäre aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Einkommensteuersteuerbescheid gerichteten Berufung ein an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundener Zinsenbescheid ergeht bzw. ein Antrag auf Herabsetzung (Nichtfestsetzung) nach …

UFSW RV/0287-W/06Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher…

UFSW RV/2939-W/06Anspruchszinsen bei behaupteter sachlicher Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher…

UFSW RV/2560-W/06Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.03.2007

…inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher…

UFSW RV/2263-W/05Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007

…inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher…