… 295 Abs. 1 BAO (eingegangen am 14.9.2006) die Verluste mangels Mitunternehmerschaft im Rahmen der Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 nicht zu berücksichtigen. Ein abändernder Bescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO wurde am 20.10.2006 erlassen. In der fristgerechten Berufung vom 20.11.2006…
…die Einkommensteuer gegenüber dem Bw. neu festgesetzt. Eine Abänderung gem. § 295 Abs 1 BAO ist jedoch nur zulässig, wenn der Einkommensteuerbescheid 1998 von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist. Wie aus dem Verwaltungsgeschehen zu entnehmen, beruht der Abänderungsbescheid auf der an oberer Stelle erwähnten, als "Nichtfeststellungsbescheid" gemäß…
…Einkommensteuer gegenüber dem Bw. neu festgesetzt. Eine Abänderung gem. § 295 Abs 1 BAO ist jedoch nur zulässig, wenn die Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 von einem Feststellungsbescheid abzuleiten sind. Wie aus dem Verwaltungsgeschehen zu entnehmen, beruhen die Abänderungsbescheide auf den an oberer Stelle erwähnten, als "Nichtfeststellungsbescheide…
…nur auf die KEG und nicht auf die atypisch stillen beteiligten bezogen habe und insoweit mangels Vorliegen einer tauglichen Verfolgungshandlung hinsichtlich der bescheidmäßigen Abänderung des Einkommensteuer 1997 das Rechtsinstitut der Verjährung entgegengestanden sei. Darüber hinaus wurde in der Berufung die Behandlung des Rechtsmittels durch den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Anschrift, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwälte-Partnerschaft, 1090 Wien, Währingerstraße 2-4, vom 19. Jänner 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 16. Dezember 2011, Zl. 100000/00000/2011, betreffend eine Verbindliche…
…BAO-Handbuch, 125). Gesetzeskonform hat von Amts wegen nach Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zum Stammabgabenbescheid (wie im vorliegenden Fall) ein weiterer Zinsenbescheid zu ergehen, ohne dass eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides zu erfolgen hat (vgl. auch VwGH 28.5.2009, 2006/15/0316, 0332). Bei richtiger…
…die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Dabei ist es gleichgültig ob die Ausführung des Rechtsgeschäfts stillschweigend unterlassen wurde oder ob sie als Folge einer vertraglichen Abänderung oder Aufhebung unterbleibt. Eine nachträgliche Änderung des…
…bis 3 angeführten Tatbestände verwirklicht bzw. die Freilassung von der Grunderwerbsteuer beantragt wurde, der Abgabenbescheid bereits erlassen (zugestellt), so ist über Antrag eine "Abänderung" nach den Bestimmungen des Abs. 4 dieser Gesetzesstelle vorzunehmen, worunter im Sinne der Überschrift ("Nichtfestsetzung") des § 17 GrEStG auch eine gänzliche…
…vertreten durch RR ADir. Pfändtner, vom 10. Februar 2005 betreffend Antrag auf Abänderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 19. Dezember 2001 zu ErfNr.: zzz nach § 295 Abs. 3 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt liegt eine Niederschrift…
…Abänderung nach § 295 Abs. 1 BAO ist nur zulässig, wenn die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Streitjahre von Feststellungsbescheiden abzuleiten sind. Sind die Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Streitjahre ins Leere gegangen, so fehlen taugliche Feststellungsbescheide für eine Abänderung…
…angefochtene Entscheidung nach jeder Richtung abändern oder aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen. Sofern im ZollR-DG nicht entgegenstehende Vorschriften bestehen, gelten für die Einbringung der Berufung, das Berufungsverfahren und die Berufungsvorentscheidung die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO sinngemäß. Eine Abänderung kann nur innerhalb derjenigen…
…den 1. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1989, 1990, 1991 und 1992 (Abänderungen gemäß § 295a BAO) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 29. Mai 2002 den Antrag nach § 17 GrEStG auf Abänderung der Grunderwerbsteuer ab. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass das Wiederkaufsrecht aus dem Grund ausgeübt worden sei, da das geplante Projekt nicht realisiert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.J., Elektroinstallateur, Adresse, vom 22. April 2004 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassenen Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 31. März 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der Grunderwerbsteuerbescheid…
…angefochtene Bescheid hinsichtlich der Zeiträume 07/00, 12/00 und 03/02 aufzuheben und der strafbestimmende Wertbetrag auf € 14.506,21 herabzusetzen war. Ergänzend ist festzuhalten, dass die Abänderung des strafbestimmenden Wertbetrages, die sich aus der Nichtberücksichtigung der Umsatzsteuergutschriften ergibt, nicht gegen das in …
…dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Wird dieser Feststellungsbescheid (zB auf Grund eines Berufungsverfahrens) abgeändert, wird auch die Abänderung Ihres Einkommensteuerbescheides gem. § 295 BAO veranlasst. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen". Am 18.3.2013 stellte der neue rechtsfreundliche Vertreter den Antrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG, 1060 Wien, Theobaldgasse 19, vom 15. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. März 2010, ErfNr. 1…
…April 2010, ErfNr. 6, jeweils betreffend die Abweisung eines Antrages auf Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG 1987 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die IGmbH, FN 123x, verkaufte in den Jahren 2006 bis 2008 folgende Liegenschaften an…
…bzw. 8. März 2010 jeweils entsprechende Gutschriftszinsenbescheide erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (anlässlich einer Abänderung bzw. Aufhebung des Stammabgabenbescheides) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt Argumente ersichtlich sind, wonach die Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2006 vom 14…
…der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Diesfalls erfolgt keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides, sondern es ergeht ein weiterer Anspruchs- oder Gutschriftszinsenbescheid. Das Berufungsvorbringen bezieht…