…aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; kein Anspruch besteht jedoch, wenn die Beschäftigung nicht länger als drei Monate dauert. Kein Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. …
…besteht jedoch, wenn die Beschäftigung nicht länger als drei Monate dauert. Kein Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie…
…der Bw. im Jahr 2005 eingeleitet und am 12. November 2009 abweisend rechtskräftig entschieden. Ein 60 monatiger ständiger Aufenthalt im Bundesgebiet war nicht gegeben. Laut seiner Aussage in dem Asylbescheid vom 27. Dezember 2006 hat er Armenien am 1.November 2005 verlassen. Am 17. November…
…der Bw. in Österreich auch unbeschränkt steuerpflichtig. Der Bw. war sohin im streitgegenständlichen Zeitraum 1992 bis 1996 aufgrund seines damals bereits mehr als 60-monatigen ständigen Aufenthaltes im Bundesgebiet österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt und hat für ihn daher § 3 Abs. 1 FLAG 1967 nicht gegolten, sondern…
…hat das Finanzamt mit Bescheid vom 27. Oktober 2008 für die Monate ab Juni 2008 abgewiesen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung weist der Berufungswerber auf die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs anzuwendende Rechtslage und die Tatsache hin, dass er sich in der maßgeblichen Zeit…
…gilt. Die §§ 24, 26, 54 bis 57 und 60 dieses Bundesgesetzes sind auf diese Verfahren anzuwenden. § 27 ist auf diese Verfahren mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Behörde zur Erlassung einer Ausweisung zuständig ist und der Sachverhalt, der zur Einleitung des Ausweisungsverfahrens führen würde, nach…
…des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl I 142/2004, betreffend alle drei Kinder seit 01.09.2006 (durchgängiger Aufenthalt im Bundesgebiet von mehr als 60 Monate) ein Anspruch auf Familienbeihilfe zu. Das Finanzamt wies den Antrag auf Familienbeihilfe für die drei Kinder Ar.M., A.M. und An…
…kommt im gegenständlichen Fall die Regelung betreffend der 60 Monate Aufenthaltes in Österreich zum Zug. Die Bw. ist seit Februar 2005 in Österreich und stellte im Februar 2005 den Asylantrag. Seit Februar 2010 hält sie sich daher 60 Kalendermonate ständig im Bundesgebiet auf und hat…
…stellte das Finanzamt unter Hinweis auf die bezughabenden Bestimmungen des FLAG 1967 dar, dass nach der ständigen Rechtsprechung der Höchstgerichte mehrmonatige Abwesenheiten von Österreich nach Erfüllung der 60-Monatsfrist und der Umstand, dass die Kinder während dieser Zeit auch im Ausland die Schule besucht haben…
…entweder bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen und diese Beschäftigung länger als drei Monate dauert oder wenn sie sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten…
…normiert, Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, sondern solche aus selbständiger Arbeit. Auch stünde aus dem Titel eines 60 monatigen, ununterbrochenen Aufenthaltes in Österreich keine Familienbeihilfe zu. Dagegen erhob der Bw. Berufung und verweist auf den oben genannten Haftungs- und Abgabenbescheid gegenüber der Fa NYH GmbH…
…A2 Vollschutz - A (Folder 1.5.2007) Dieser Vollschutz für 36 oder 60 Monate für einen nur einmal zu bezahlenden Preis wird beim Kauf eines Gerätes durch den Kunden bei diesem Elektrohändler erworben. "Die A1 Vollschutz-Pakete bieten einen umfassenden Hardware-Schutz für alle Geräte…
…dass eine rechtswidrige Verweigerung des Aufenthaltsrechtes tatsächlich vorliegt, und dass weiters mit höchster Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass Sie sich bei Gewährung des Aufenthaltsrechtes in Österreich mehr als 60 Monate aufgehalten hätten. Sie werden daher gebeten, sämtliche Unterlagen vorzulegen, die die (Verweigerung oder Erteilung der…
…Im Streitfall ist von einem abgeschlossenen Betätigungszeitraum auszugehen, die Leasinggüter wurden nach Ablauf der Grundmietzeit von 54 bzw. 60 Monaten von der Bw. an die Leasinggesellschaften um einen wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Betrag (Kaufpreis jeweils in Höhe einer Leasingrate) bzw. (im Fall des Niederflur-Schubgelenk-Omnibusses…
…entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe In der Sache selbst geht es darum, ob die Gesellschaft in Österreich für einen ihrer Dienstnehmer, der für 60 Monate bei einer tschechischen Unternehmung, die mit der Gesellschaft in Österreich in einer Gruppe verbunden ist, beschäftigt war…
…als Verpächterin eine Vereinbarung getroffen, wonach der Bw. ab 1. Mai 2006 einen direkten Pachtvertrag mit einem einseitigen Kündigungsverzicht seitens des Verpächters von 60 Monaten erhalten solle. Die Ablöse der Waren, die sich Ende April noch im Lokal befinden würden, werde direkt mit dem Vorpächter…
…er die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 FLAG 1967 (60 Monate Aufenthalt im Bundesgebiet) erfülle, und beantragte deshalb die Weitergewährung der Familienbeihilfe. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 28.Oktober 2008 ab. In der dagegen erhobenen Berufung vom 3. November 2008 wurde ausführlich…
…der Zeit ab Stellung der Asylanträge bis 30.4.2001 bzw. 18.4.2003 waren sie im Flüchtlingslager Traiskirchen untergebracht. Der Bw. war daher ab Mai 2006 60 Monate in Österreich aufhältig. Einer Beschäftigung ist der Bw. laut Versicherungsdatenauszug bis 31.10.2006 nicht nachgegangen…
…als Verpächterin eine Vereinbarung getroffen, wonach der Bw. ab 1. Mai 2006 einen direkten Pachtvertrag mit einem einseitigen Kündigungsverzicht seitens des Verpächters von 60 Monaten erhalten solle. Die Ablöse der Waren, die sich Ende April noch im Lokal befinden würden, werde direkt mit dem Vorpächter…
…Diese Bank erkläre sich bereit, trotz seines schlechten Gesundheitszustandes und seines hohen Alters und nur über Bürgschaft seines Sohnes ihm den genannten Betrag in Form eines Kredites mit einer Laufzeit von 60 Monaten zu finanzieren. Dabei laufe eine Gesamtbelastung von € 7.600,00 auf…