…Nichtgewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages infolge Ablebens der Gattin des Berufungswerbers am 21. Juni 2000 oder in eventu zumindest den Hälftebetrag des Alleinverdienerabsetzbetrages 2. Sonderausgabenhöchstbetrag (Zusammenhang mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag) 3. Außergewöhnliche Belastung ( Begräbniskosten: ATS 67.032 nach Abzug des Selbstbehaltes) Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…
…| Sachaufwendungen, Pokale und Veranstaltungen | 17.500,00 | 17.500,00 | Telefonkosten | 15.000,00 | 5.000,00 | Kilometergelder | 17.738,00 | 0,00 | Zwischensumme | 56.738,00 | 29.000,00 | 2. als…
…Juli 2008 eine abweisende Berufungsvorentscheidung wobei es begründend ausführte, dass die Aufwendungen für Wohnraumschaffung bereits im Bescheid vom 20. Februar 2008 in Höhe des Sonderausgabenhöchstbetrages von 2.920 Euro, ein Viertel davon seien 730 Euro, berücksichtigt worden seien. Im wiederum als Einspruch bezeichneten Antrag auf…
…würden. Da die Absetzbarkeit dieser Sonderausgaben in ihrer Höhe beschränkt sei, könne der Berufungswerber diese Sozialversicherungszahlungen nicht steuerwirksam gelten machen, da er den Sonderausgabenhöchstbetrag bereits anderweitig ausgeschöpft habe. Im Hinblick darauf, dass diese Sozialversicherungsbeiträge in Zukunft zu einer in Österreich steuerpflichtigen Pension führen würden, erscheine…
…machte er ua. nachstehende Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit geltend: 1) Materialien für den Unterricht: Aufwendungen für CD`s, DVD´s (233,88 €) sowie für drei Einbaulautsprecher plus Zubehör (528 €). 2) Fahrtkosten: Aufwendungen für wöchentliche Fahrten zum Musikhaus H. nach L. in Höhe…
…ausgeführt: Gemäß § 18 Absatz 3 Einkommensteuergesetz 1988 besteht für Ausgaben im Sinne des Abs. 1 Z 2 bis 4, zu denen Kosten für Wohnraumschaffung bzw. -sanierung zählen ein einheitlicher Sonderausgabenhöchstbetrag von 2.920 Euro jährlich. Sind die tatsächlichen Ausgaben höher als dieser Höchstbetrag, so ist…
…gegen den Einkommensteuererstbescheid für 2008 eine Berufung ein. Sie führte aus: a) Sonderausgaben Sie ersuche unter Hinweis auf die eingereichten Belege für die Jahre 2004 bis 2006 um eine Berücksichtigung des Sonderausgabenhöchstbetrages von 2.920,00 €, zumal Darlehenstilgungen für das neu errichtete Eigenheim in…
…Im Erstbescheid wurden Sonderausgaben in Höhe von 5.309,62 und davon ein Viertel, d.s. 1.327,41, berücksichtigt und durch den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages steht nur noch der Sonderausgabenhöchstbetrag in Höhe von 2.920,00, davon ein Viertel d.s. 730,00, zu…
…Bw nicht zur Gänze ausgeschöpft (2.920 € + 1.460 € = 4.380 €, 47.02 € verblieben). Mit der Berücksichtigung der Krankenversicherung für G***** wird der Sonderausgabenhöchstbetrag zur Gänze beansprucht, wobei höchstens das Sonderausgabenviertel (§ 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988) anzusetzen und…
…Abs. 3 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 nicht erfüllt. Dem Einwand des Bw. betreffend die seitens der Betriebsprüfung "vergessenen" Personenversicherung in der Höhe von € 759,91 kann seitens des Unabhängigen Finanzsenates insofern nicht gefolgt werden, als der Bw. den ihm zustehenden Sonderausgabenhöchstbetrag gemäß …
…EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist grundsätzlich, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen. Dieser freiwillige Entschluss ist zB bei Abschluss eines…
…Abs. 2 EStG 1988, als Sonderausgaben abzusetzen, - gleich hoch oder höher als der jeweils maßgebende Höchstbetrag, so ist ein Viertel des Höchstbetrags als Sonderausgaben abzusetzen (Sonderausgabenviertel). Da die Bw. die genannten Voraussetzungen für die Erhöhung des Sonderausgabenhöchstbetrages von 2.920,00 € nicht erfüllt, ist…
…Falle des § 2 des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und andererseits die Möglichkeit des Abzuges von Ausgaben zur Anschaffung von gewissen Wertpapieren bei der Ermittlung des Einkommens im Falle des § 18 Abs. 1 Z 4 EStG unter Beachtung der Sonderausgabenhöchstbeträge des § 18…
…vom 20. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. März 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist verheiratet und hat keine Kinder für die er oder seine Gattin…
…3 Z 2 EStG 1988 vorgesehenen Sonderausgabenhöchstbetrag von jährlich 2.920,00 € übersteigen. Nach herrschender Lehre muss für eine begünstigungsfähige Wohnraumschaffung der entsprechende Grundanteil spätestens im Zeitpunkt der Benützungsbewilligung zumindest in das außerbücherliche Eigentum des Errichters übergehen und der Vertrag über die Einräumung des…
… 18 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 nicht anerkannt. Somit lag der maßgebende Sonderausgabenhöchstbetrag für die Bw. bei maximal 2.920,00 €. Sind nun die geltend gemachten Ausgaben höher als der maßgebende Höchstbetrag, so ist ein Viertel des Höchstbetrages - das ist 730,00 €…
…Höchstbetrag gem. § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 € 2.920, Sonderausgabenviertel daher € 730) sei der Sonderausgabenhöchstbetrag ausgeschöpft. Im Jahr 2004 sei daher ein Freibetrag in Höhe von € 670 (€ 730 abzgl. Sonderausgabenpauschale iHv. € 60) bei der Lohnsteuerberechnung hinsichtlich der Pension…
…Bw. erstattete überdies ohnehin keine konkreten Ausführungen zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Norm. Es ist daher in diesem Punkt spruchgemäß zu entscheiden. Sonderausgabenhöchstbetrag: Gemäß § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 erhöht sich der einheitliche Höchstbetrag von € 2.920 jährlich um € 2.920, wenn…
…in der ausgewiesenen Höhe zustehen. Meine gemäß § 63 Abs. 1 Z 2 EStG in einem Freibetragsbescheid zu berücksichtigten Sonderausgaben haben im Jahr 1998, 1999 und 2000 sowie in den Folgejahren immer mindestens ATS 40.000,-- betragen. Es hat sich dabei auch um die jeweils gleichen…
…440). Die Differenz zu den insgesamt bezahlten ausländischen Krankenversicherungsbeiträgen wurde vom Finanzamt als Sonderausgaben berücksichtigt (allerdings begrenzt mit dem Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 €, davon ein Viertel; vgl. § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988). Gegen diesen Bescheid erhob die Abgabepflichtige am 21. Juli…