…über 600 Kilometer beantragt und auch zugesprochen erhalten. Nunmehr wird mit dem angefochtenen Bescheid diese Beihilfe mit der Begründung wieder rückgefordert, dass ein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe nur dann bestünde, wenn ein Praktikum im Inland oder grenznahen Gebiet - das ist im Umkreis von 15 km Luftlinie…
…Oktober 2009 die Berufung als unbegründet abgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Familienwohnsitz in c (d) in Deutschland laut Routenplaner nur 91,15 Kilometer vom Zweitwohnsitz in k entfernt sei, weshalb die Voraussetzungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht gegeben seien…
…€ 1.026,16, 2005: € 970,56) zu erhöhen seien. Hinsichtlich dem Pendlerpauschale betrage die Wegzeit bei einer einfachen Wegstrecke unter 20 Kilometer mehr als 1,5 Stunden, weshalb die Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht mehr gegeben sei. Eine Zumutbarkeit der Benützung…
…nur, dass am 26. März 2006 163 und am 22. März 2006 15 Kilometer als privat gefahren aufscheinen. Vom Prüfungsorgan wurde auch für diesen Dienstnehmer eine Aufstellung der Feststellungen bzw Abweichungen auf Grund der Tankabrechnungen dem steuerlichen Vertreter übermittelt. So wurde zB für den 12…
…Voraussetzungen für eine derartige Vorzugsbehandlung (außertarifmäßige Zollbegünstigung) nicht erfüllt gewesen seien: Betriebssitz und bewirtschaftete Grundstücksflächen müssten nämlich in einem gewissen regionalen Naheverhältnis zueinander stehen, wobei als Richtmaß dafür eine luftlinienmäßige Entfernung von maximal 15 Kilometern zwischen Betriebssitz und Grundstücksfläche heranzuziehen sei. Im vorliegenden Fall sei…
…Voraussetzungen für eine derartige Vorzugsbehandlung (außertarifmäßige Zollbegünstigung) nicht erfüllt gewesen seien: Betriebssitz und bewirtschaftete Grundstücksflächen müssten nämlich in einem gewissen regionalen Naheverhältnis zueinander stehen, wobei als Richtmaß dafür eine luftlinienmäßige Entfernung von maximal 15 Kilometern zwischen Betriebssitz und Grundstücksfläche heranzuziehen sei. Im vorliegenden Fall sei…
…Sitz der Firma, die ihn nach Österreich entsendet habe, liege in Stuttgart und sei 15 Kilometer von seinem ersten Wohnsitz in Bietigheim entfernt. Bei gelegentlichen Seminaren in Stuttgart und während seiner Urlaube wohne er bei seinem Vater. Mit Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 25. Oktober 2006…
…von € 243,00 anerkannt, da für die Bemessung die kürzeste Wegstrecke heranzuziehen sei, welche lediglich 15 Kilometer betrage, weshalb das Pendlerpauschale für die Distanz 2 bis 20 Kilometer berücksichtigt werde. In der Begründung des hierauf erhobenen Vorlageantrages führt der Bw. aus, dass die Wegstrecke…
…Wohnung zur Bushaltestelle, der Fahrtstrecke des Postbusses, der Fahrtstrecke des Stadtbusses und eines weiteren Gehweges zur Arbeitsstätte- eine Tarifstrecke von rund 15 Kilometern ermittelt. Nachdem die einfache Wegstrecke weniger als 20 km beträgt, ist die Zuerkennung des "kleinen Pendlerpauschales" ohnehin per Gesetz ausgeschlossen. Für die…
…und 15 Kilometern und Rückfahrtanteile von 100%, 60 % und 50 % zu Grunde legte. Aufgrund dieser Kalkulation ergaben sich die in Tz 1 des Bp-Berichtes dargestellten Differenzen. Der Prüfer rechnete daher folgende Nettobeträge den Umsätzen und Einnahmen hinzu: 2003: 26.253,45 €; 2004: 15…
…genannten Fahrtkostenersatz und einen Dienstreisekostenersatz. Der Fahrtkostenersatz gebührte - für die tatsächliche kürzeste Strecke, maximal aber 15 Kilometer - für Anreise zum bzw. die Abreise vom Dienstort. Für nicht durch den Fahrtkostenersatz abgegoltene Strecken (maximal 30 Kilometer täglich) standen der Bw. Dienstreisekosten zu. Bei mehreren Einsätzen an…
…genannten Fahrtkostenersatz und einen Dienstreisekostenersatz. Der Fahrtkostenersatz gebührte - für die tatsächliche kürzeste Strecke, maximal aber 15 Kilometer - für Anreise zum bzw. die Abreise vom Dienstort. Für nicht durch den Fahrtkostenersatz abgegoltene Strecken (maximal 30 Kilometer täglich) standen der Bw. Dienstreisekosten zu. Bei mehreren Einsätzen an…
…20 Kilometer 1,5 Stunden). 3.) Die Arbeitszeit des Bw hat im Streitzeitraum von Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 07:30 bis 12:30 betragen. 4.) Die Fahrtstrecke zwischen A und C beträgt ca. 15 Kilometer…
…Voraussetzungen für eine derartige Vorzugsbehandlung (außertarifmäßige Zollbegünstigung) nicht erfüllt gewesen seien: Betriebssitz und bewirtschaftete Grundstücksflächen müssten nämlich in einem gewissen regionalen Naheverhältnis zueinander stehen, wobei als Richtmaß dafür eine luftlinienmäßige Entfernung von maximal 15 Kilometern zwischen Betriebssitz und Grundstücksfläche heranzuziehen sei. Im vorliegenden Fall sei…
…Ihre mittlerweile verwitwete, 79jährige Mutter brauche ständig ihre Hilfe, ihr Lebenspartner wohne in B und noch in diesem Jahr werde sie ihren deutschen Wohnsitz von D ins 15 Kilometer entfernte B verlegen. Ihr Wohnsitz in Deutschland sei somit kein "Pseudo-Wohnsitz", die Adresse nicht "geliehen…
…diesen Fünf-Kilometer-Streifen hinausgehen, sei die Befreiung nur für den Teil zu gewähren, der sich innerhalb des Streifens befindet. Betriebssitz und bewirtschaftete Grundstücksfläche müssten zudem in einem gewissen regionalen NaheverhäItnis zueinander stehen. Als Richtwert sei dafür eine Luftlinienentfernung von maximal 15 Kilometern zwischen Betriebssitz…
…15/0073). Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Arbeitsstätte (Dienstort) ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld…
…mit dem Kilometergeld gedeckt sein müssten. Die Grenze mit den 30.000 Kilometer (im vorliegenden Fall 27.984 Kilometer) ist daher als Verwaltungsübung eher großzügig angelegt und gilt eben für alle Personenkraftwagen gleichgültig welcher Größe oder Kategorie (vgl. VwGH 8.10.1998, 97/15/0073…
…1.952,50 € = insgesamt ein Betrag von 15.589,35 €. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Jänner 2008 wurde das Jahr 2006 wie folgt veranlagt: Es wurde das kleine Pendlerpauschale für die Entfernung zwischen 20 und 40 Kilometern in Höhe von 495.- € gewährt…
…15.035,60 S (1998) und 6.654,50 S (1999). Bei der Ermittlung dieser Einkünfte brachte er von den Einnahmen, die sich aus einer Kilometergeldvergütung und einem Leistungsentgelt zusammensetzten, das amtliche Kilometergeld sowie Reisespesen (Taggelder) in Abzug. Den Ergebnissen einer abgabenbehördlichen Prüfung Rechnung tragend…