…geb. 1 sowie AL, geb. 2, nach Art. 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine gebürtige Rumänin, beantragte am 16. Mai 2011 mit den Formularen Beih…
…Art. 31 in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet sie wohnt, als Familienangehöriger bestimmt, anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet ist. Art. 13 der VO 1408/71 bestimmt, dass Personen, für die diese Verordnung gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaates unterliegen. Soweit die Art. 14…
…vorliegenden Fall sind nicht nur die Bestimmungen des FLAG 1967, sondern auch die der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 (kurz: Verordnung) zu beachten. Nach deren Artikel 1 Buchstabe f) i) gilt als "Familienangehöriger" jede Person, die in den Rechtsvorschriften…
…lebe. Die Tätigkeit in Ms sei nur für kurze Zeit. Insofern sei der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich gegeben. Die Anwendung der m. Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung iSd VO 1408/71 könne jedoch nicht für den Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. § 4 Abs. 2 FLAG gelten…
…Sind die Familienleistungen im anderen Mitgliedsstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art. 10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedsstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen…
…innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (idF …
…im Spruch zu Recht: "Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne von Art. 1 Buchst. A der Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern…
…vom 29. Jänner 2010 die Differenzzahlungen nach der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 für die Monate Februar bis Oktober 2009. Strittig ist nur mehr die Auszahlung der Differenzzahlung für Jänner 2009. In seiner dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führte der Bw unter anderem aus, dass er…
…für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat einen gemeinschaftsspezifischen Inhalt und wird vom EuGH sozialversicherungsrechtlich und nicht arbeitsrechtlich definiert. Demnach ist jede Person als Arbeitnehmer bzw Selbständiger anzusehen…
…des Kinderabsetzbetrages gestellt. Da der Bw. eine der österreichischen Familienbeihilfe gleichwertige Leistung in Deutschland beziehe (Kindergeld) und der Kinderabsetzbetrag als Familienleistung gemäß der VO 1408/71 (bzw der Rspr des EuGH) gelte (s auch LStR Rz 792a iVm 791a), würde die Nichtgewährung mit der Begründung…
…September 2008 den Antrag der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe mit folgender Begründung ab: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Vorrangig…
…und 007 und forderte für diesen Zeitraum die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge mit folgender Begründung zurück: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist…
…auch die Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG zu versagen. Nach den Bestimmungen des FLAG bestehe daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Aber auch die Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren…
Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme einer Berufstätigkeit der Bw in Griechenland ist nach dem zit Erk des EuGH zu prüfen, ob diese Tätigkeit in Griechenland einen Anspruch auf Familienleistungen nach griechischem Recht begründet hat. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt die Bw nämlich unbestritten dem persönlichen Anwendungsbereich…
…besteht nur dann wenn ein Elternteil in Österreich beschäftigt ist (VO EWR 1408/71 u 574/72). Da weder Sie noch ihr Ehegatte in der Zeit von Feber 2010 bis April 2010 in Österreich beschäftigt waren besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Personen…
…höher als die der Bw. in Österreich gewesen seien. Gemäß der Verordnung 1408/71 sei daher für diese Zeit Deutschland vorrangig zuständig für die Auszahlung der Familienbeihilfe. Die Bw. brachte gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht Berufung ein und führte darin aus, dass man ihr die Familienbeihilfe…
…ein ungarischer Staatsbürger, machte mit Antrag vom 28. Jänner 2008 für das Jahr 2007 Differenzzahlungen nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72, inklusive Kinderabsetzbetrag geltend. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. April 2008 mit der…
…auf Grund des Antrages auf Ausnahmegenehmigung nach Art 17 VO Nr. 1408/71 sei er von den österreichischen Rechtsvorschriften für die Dauer der Entsendung nach Österreich befreit worden und unterliege daher den Rechtsvorschriften des polnischen Entsendestaates. In der dagegen erhobenen Berufung wandte der Bw. ein…
…Z 51 0802/8-V/1/03, für die Bezüge jener Dienstnehmer, die nach der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen, nicht vorgeschrieben. Nach Ansicht des Prüfers würde diese Anknüpfung an die genannte Verordnung aber im Bereich des DZ…
…über die Berufung der bw, vom 2. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes fa vom 22. Juli 2010 betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 und Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 30. Oktober 2009 entschieden:…