…den Einbringenden mit bestehenden Anteilen an dieser abfindet, 3. Soweit die übernehmende Körperschaft zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze bar Zuzahlungen leistet, sofern diese 10% des Gesamtnennbetrages der neuen Anteile nicht übersteigen, 4. Soweit die übernehmende Körperschaft Anteile an der einbringenden Mitunternehmerschaft aufgibt, 5…
…Genussscheininhaber am laufenden Gewinn nach dem Verhältnis des Gesamtnennbetrages dieser Genussscheine zuzüglich geleisteter Zuzahlungen einerseits der Summe aus dem einbezahlten Stammkapital zuzüglich Zuzahlungen und dem Gesamtnennbetrag aller sonstigen begebenen Genussscheine zuzüglich etwa darauf geleisteter Zuzahlungen andererseits (Rz 17). Nach den dem EuGH 17.10.2002…
…den Einbringenden mit bestehenden Anteilen an dieser abfindet, 3. Soweit die übernehmende Körperschaft zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze bar Zuzahlungen leistet, sofern diese 10 % des Gesamtnennbetrages der neuen Anteile nicht übersteigen, 4. Soweit die übernehmende Körperschaft Anteile an der einbringenden Mitunternehmerschaft aufgibt, 5…
…den Einbringenden mit bestehenden Anteilen an dieser abfindet, 3. Soweit die übernehmende Körperschaft zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze bar Zuzahlungen leistet, sofern diese 10% des Gesamtnennbetrages der neuen Anteile nicht übersteigen, 4. Soweit die übernehmende Körperschaft Anteile an der einbringenden Mitunternehmerschaft aufgibt, 5…
…an dieser abfinden, 3. soweit die übernehmende Körperschaft zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze bare Zuzählungen leistet, sofern diese 10% des Gesamtnennbetrages der neuen Anteile nicht übersteigen, 4. soweit die übernehmende Körperschaft Anteile an der einbringenden Mitunternehmerschaft aufgibt, 5. wenn die unmittelbaren oder mittelbaren…
…Genussscheininhaber am laufenden Gewinn nach dem Verhältnis des Gesamtnennbetrages dieser Genussscheine zuzüglich geleisteter Zuzahlungen einerseits der Summe aus dem einbezahlten Stammkapital zuzüglich Zuzahlungen und dem Gesamtnennbetrag aller sonstigen begebenen Genussscheine zuzüglich etwa darauf geleisteter Zuzahlungen andererseits (Rz 17). Nach den dem EuGH 17.10.2002…
…und dem Gesamtnennbetrag aller sonstigen begebenen Genussscheine zuzüglich etwa darauf geleisteter Zuzahlungen andererseits (Rz 17). Der EuGH 17.10.2002, C-138/00, Solida/Tech Gate entschied, dass gemäß Art.4 Absatz 1 d) der RL 69/335/EWG "(Rz 26) die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens…
…und dem Gesamtnennbetrag aller sonstigen begebenen Genussscheine zuzüglich etwa darauf geleisteter Zuzahlungen andererseits (Rz 17). Der EuGH 17.10.2002, C-138/00, Solida/Tech Gate entschied, dass gemäß Art.4 Absatz 1 d) der RL 69/335/EWG "(Rz 26) die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens…
…und dem Gesamtnennbetrag aller sonstigen begebenen Genussscheine zuzüglich etwa darauf geleisteter Zuzahlungen andererseits (Rz 17). Der EuGH 17.10.2002, C-138/00, Solida/Tech Gate entschied, dass gemäß Art.4 Absatz 1 d) der RL 69/335/EWG "(Rz 26) die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens…
…und dem Gesamtnennbetrag aller sonstigen begebenen Genussscheine zuzüglich etwa darauf geleisteter Zuzahlungen andererseits (Rz 17). Der EuGH 17.10.2002, C-138/00, Solida/Tech Gate entschied, dass gemäß Art.4 Absatz 1 d) der RL 69/335/EWG "(Rz 26) die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens…
…und dem Gesamtnennbetrag aller sonstigen begebenen Genussscheine zuzüglich etwa darauf geleisteter Zuzahlungen andererseits (Rz 17). Der EuGH 17.10.2002, C-138/00, Solida/Tech Gate entschied, dass gemäß Art.4 Absatz 1 d) der RL 69/335/EWG "(Rz 26) die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens…
…Einlage..... (3) ..... Die Beteiligung der Inhaber der Genussscheine am Unternehmenswert sowie am Liquidationsgewinn bestimmt sich nach dem Verhältnis des Gesamtnennbetrages der Genussscheine zuzüglich allfällig geleisteter Aufzahlungen zum Stammkapital bezogen auf den dem Emissionszeitpunkt der Genussscheine folgenden Bilanzstichtag." Gemäß § 3 der Bedingungen werden die Genussscheine auf…
…und dem Gesamtnennbetrag aller sonstigen begebenen Genussscheine zuzüglich etwa darauf geleisteter Zuzahlungen andererseits (Rz 17). Der EuGH 17.10.2002, C-138/00, Solida/Tech Gate entschied, dass gemäß Art.4 Absatz 1 d) der RL 69/335/EWG "(Rz 26) die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens…
…sondern ist insgesamt gewinnabhängig, weil die Zinsen nur bei Entstehen eines entsprechenden Gewinnes überhaupt zu zahlen sind. In der Begrenzung der Beteiligung mit dem Höchstbetrag von 10 % des Kapitalsbetrages ist jedenfalls keine fixe Verzinsung auszumachen, sondern nur eine Grenzziehung für die variable, vom Ausweis eines…
…Funds" (10, 11 und 12) In der an das FAG gerichteten Anfrage vom 17. August 2007 meinte die Bw. im Wesentlichen Folgendes: " Da die H. D. Produkte nur eine Verzinsung, die vom Erfolg des Unternehmens (außer im Verlustfall) unabhängig ist (also keine Gewinnbeteiligung im eigentlichen…
…daraus der Anteil des Bw mit dem Text "BETEILIGUNGSHÖHE LT. AKTIENBUCH 8,66% = 472.567,61 €" berechnet. 4 Kaufverträge Aus diesen Verträgen ist ersichtlich, dass der Bw am 27. März 2006 durch Zwischenscheine verbriefte Aktien der genannten AG im Gesamtnennbetrag von 21.000…
…S 24 Millionen und die A GmbH mit einem Aktiennominale von S 16 Millionen. Mit Anzeige gemäß § 10 KVG vom 7. April 1995 überreichte die Bw. die Bedingungen des Vertrages über die Genussscheine vom 25. Juli 1994 und ersuchte um entsprechende Festsetzung der Gesellschaftssteuer. Im …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR Renate Pfändtner, vom 17. März 2006 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
…und im Rahmen des Rechnungskreises veranlagt. Das Gewinnscheinkapital hat den Charakter nachrangigen Fremdkapitals. Die Ansprüche der Gewinnscheinzeichner im Fall der Insolvenz werden in den Gewinnscheinbedingungen geregelt. Das mit dem Gewinnschein untrennbar verbundene Genussrecht gewährt im Verhältnis des Nennbetrages des einzelnen Gewinnscheines zum Gesamtnennbetrag aller ausgegebenen…
…KStG 1988 hinsichtlich der Ausschüttungen auf die Genussrechte vor (die infolge der Vermögenszurechnung der vermögensverwaltenden Personengesellschaft als Ausschüttungen der beteiligten Körperschaft anzusehen seien). Vice versa fielen die Ausschüttungen bei den empfangenden Körperschaften unter die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988. Das Ziel der Beteiligungsertragsbefreiung bestehe darin…